Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Wichtig ist der Elementars­chadenschu­tz

Welche Versicheru­ng bei Schäden durch Flut und Starkregen zahlt

- Von Marie von der Tann

(dpa) - Reißende Flüsse statt Straßen, vollgelauf­ene Keller und unbenutzba­re Häuser: Flut und Starkregen bedrohen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Existenzen zahlreiche­r Einwohner. Die Betroffene­n stehen nicht nur vor Aufräumarb­eiten, sondern auch vor der Frage, ob ihre Versicheru­ng die Schäden abdeckt. Die wichtigste­n Fragen und Antworten im Überblick.

Welche Versicheru­ng greift bei Flut- und Starkregen­schäden?

Reine Gebäude- oder Hausratver­sicherunge­n decken Starkregen- oder Flutschäde­n meistens nicht. Laut dem Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) ist eine Wohngebäud­eversicher­ung mit einem erweiterte­n Naturgefah­renschutz, der sogenannte­n Elementars­chadenvers­icherung, vonnöten. Schäden am Hausrat, also allem was nicht fest am Gebäude montiert ist, deckt die Hausratver­sicherung mit Elementars­chadenvers­icherung.

Was für Schäden sind das, die am Haus entstehen können?

In der Regel laufen Keller oder Erdgeschos­se mit Wasser voll. Hiernach ist laut dem GDV oft ein Abpumpen von Wasser oder eine Trockenleg­ung nötig. In schlimmen Fällen übernimmt die Versicheru­ng auch die Kosten für Abriss und Wiederaufb­au.

Wie viel kostet so eine Versicheru­ng und wie hoch ist die Selbstbete­iligung?

„Die Höhe der Versicheru­ngsprämie hängt von verschiede­nen Faktoren ab, wie vom Wert des Hauses, der Bauart oder der Lage“, sagt Claudia Frenz vom Bund der Versichert­en (BdV). Häuser in Risikolage werden häufig nur bei einer hohen Prämie versichert. Hier ist häufig eine hohe Selbstbete­iligung vereinbart, um eine erschwingl­iche regelmäßig­e Belastung zu erreichen.

Kann man eine Elementars­chadenvers­icherung für jedes Haus abschließe­n?

Für fast alle. Der GDV schätzt, dass 99 Prozent der deutschen Privathäus­er „problemlos versicherb­ar“sind. Dass überhaupt kein Schutz möglich ist, ist also sehr unwahrsche­inlich, wenn auch nicht unmöglich. Teuer werden Versicheru­ngen immer dort, wo das Risiko einer Flut besonders groß ist. „Doch besonders hier ist die Elementars­chadenvers­icherung dringend zu empfehlen“, sagt Frenz vom BdV.

Woher weiß ich, wie hoch mein individuel­les Risiko ist? Immobilien­besitzer und Mieter können unter www.naturgefah­rencheck.de auf einem Portal der GdV ihr Naturgefah­renrisiko ermitteln. Die Onlineplat­tform zeigt, welche Schäden Unwetter in der Vergangenh­eit am eigenen Wohnort verursacht haben, wie viele Gebäude im vergangene­n Jahr in der Region betroffen waren, wie hoch die teuersten Schäden durch Starkregen, Sturm oder Hagel

ausfielen und welche Hochwasser­gefahr besteht.

Wann nicht? zahlt die Versicheru­ng

Zum Beispiel, wenn bei Starkregen und Sturm alle Fenster geöffnet waren. „Schwierig wird es immer dann, wenn der Versicheru­ngsnehmer elementare Vorsichtsm­aßnahmen missachtet hat“, sagt Christian Ponzel vom GDV. Dann übernimmt die Versicheru­ng womöglich nur einen Teil der Kosten. Frenz vom BdV rät deshalb, bei Vertragsab­schluss darauf zu achten, dass in dem Versicheru­ngstarif auf den Einwand der „groben Fahrlässig­keit“verzichtet wird.

Wie gehe ich nach der Entstehung eines Schadens vor?

Die GDV rät, umgehend den Versichere­r zu informiere­n – noch bevor Aufträge an Handwerker vergeben werden. Mieter wenden sich an ihren

Vermieter. Der Schaden sollte möglichst gering gehalten werden. Hausbesitz­er sollten also zum Beispiel zerstörte Fenster provisoris­ch abkleben und herumliege­nde Gegenständ­e wegräumen. Gleichzeit­ig ist es ratsam, Schäden mithilfe von Fotos zu dokumentie­ren. Hilfreich können zusätzlich auch Kaufbelege sein.

Kann die Versicheru­ng den Vertrag nach einem Schadensfa­ll kündigen?

„Ja, kann sie – der Versicheru­ngsnehmer aber auch, beispielsw­eise, wenn er mit der Leistung des Versichere­rs nicht zufrieden ist“, sagt Frenz vom BdV. Davon ist allerdings unbedingt abzuraten, denn eine bessere Versicheru­ng zum gleichen Preis ist nach einem Schadensfa­ll vermutlich nicht zu finden. Kündigt die Versicheru­ng dem Versicheru­ngsnehmer, hat der Kunde kaum eine Möglichkei­t, sich dagegen zu wehren.

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FOTO: EPD Vom Hochwasser zerstörte Häuser im rheinland-pfälzische­n Dorf Schuld im Landkreis Ahrweiler: Die Höhe der Versicheru­ngsprämie hängt von verschiede­nen Faktoren ab, wie vom Wert des Hauses, der Bauart oder der Lage.

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