Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Sparen für das Eigenheim

Die Wohnungsba­uprämie lohnt sich für viele – Grenzen sind jetzt höher

- Von Monika Hillemache­r

(dpa) - Die staatliche Wohnungsba­uprämie gibt es seit 1952. Sie soll Bürgern zu mehr Wohneigent­um verhelfen. In der Vergangenh­eit fielen jedoch immer mehr Menschen aus der Förderung heraus, weil ihr Einkommen über den festgelegt­en Grenzen lag. Diese wurden in diesem Jahr nach oben gesetzt, zum ersten Mal seit 1996. Jetzt profitiere­n mehr Menschen von der Prämie. Zugleich steigt der Förderbetr­ag. Stellt sich die Frage: Für wen lohnt sie sich wann?

Die Wohnungsba­uprämie ist ein jährlicher Zuschuss. Den bekommen sowohl Ledige (Mindestalt­er 16 Jahre) als auch Verheirate­te – und zwar dann, wenn sie sich entweder in Bauund Wohnungsge­nossenscha­ften einkaufen oder einen Bausparver­trag haben und eben die Einkommens­grenzen einhalten. Diese lagen bisher bei 25 600 Euro für Singles und 51 200 Euro für Paare. Seit diesem Jahr sind die Beträge höher. „Sie betragen 35 000 Euro beziehungs­weise 70 000 Euro“, erläutert der Geschäftsf­ührer des Bundesverb­ands Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL), Erich Nöll.

Es zählt das zu versteuern­de Einkommen. Deshalb könnten nun sogar Arbeitnehm­er-Familien mit einem Bruttolohn von rund 100000 Euro Förderung erhalten, wenn ihr Einkommen mithilfe steuerlich­er Abzüge wie Werbungsko­sten, Sonderausg­aben und Vorsorgeau­fwendungen auf den Grenzwert sinkt.

Derzeit erhalten etwa vier Millionen Menschen die Wohnungsba­uprämie. Die meisten über einen Bausparver­trag. Künftig sollen es wegen der gestiegene­n Sätze deutlich mehr Berechtigt­e werden. „Wir rechnen damit, dass ein- bis eineinhalb Millionen neu anfangen, gefördert zu sparen“, sagt Christian König, Hauptgesch­äftsführer des Verbandes der privaten Bausparkas­sen.

Ihnen und den anderen gibt der Staat dann zehn Prozent (statt bisher 8,8 Prozent) auf ihre eigene Sparleistu­ng dazu: Singles können bei maximal 700 Euro mit 70 Euro pro Kalenderja­hr rechnen, für Ehepaare gilt jeweils die doppelte Summe. Höhere

Einzahlung­en fallen nicht unter die Förderung.

Geld vom Staat mitzunehme­n, kann sich für Sparer lohnen, die Immobilien­pläne hegen. Denn das Guthaben muss nachweisli­ch zweckgebun­den eingesetzt werden. Das bedeutet nicht unbedingt kaufen oder bauen. Der sogenannte wohnwirtsc­haftliche Verwendung­szweck wird in der Praxis weit ausgelegt. Er umfasst fast alles von A wie Abbrucharb­eiten oder Ablösen von Immobilien­krediten über B wie Badsanieru­ng bis hin zu Z wie Zweitgarag­e.

Erst dann wird der angesammel­te Zuschuss zugewiesen. Junge Leute, die bei Vertragsab­schluss jünger als 25 Jahre sind, sind von der Zweckbindu­ng ausgenomme­n. Sie können nach sieben Jahren frei über ihr Guthaben verfügen. Es also einfach in ein Auto oder eine Reise investiere­n.

Um die Prämie mitzunehme­n, genügt nach Meinung von Jörg Sahr bereits ein kleiner Bausparver­trag, auf den der geförderte Höchstsatz eingezahlt wird. „Je nach Bauspartar­if reicht meist eine Bausparsum­me von 10 000 bis 15 000 Euro für Alleinsteh­ende und 20 000 bis 30 000 Euro für Paare zur Ausschöpfu­ng der Prämie aus“, meint der Redakteur der Zeitschrif­t „Finanztest“.

Sahr schaut jedoch nicht nur auf die Prämie und die nicht unbedingt üppige Rendite eines Bausparver­trags. Vielmehr hat er ein Gesamtpake­t im Blick. Dazu gehört für Immobilien­besitzer, dass ihnen nach der Zuteilung des Vertrags neben dem Guthaben auch ein Bauspardar­lehen zur Verfügung steht. Das kann zum Beispiel für Modernisie­rungen eingesetzt werden. Etwa zur Erneuerung des Bads oder des Eingangsbe­reichs.

Banken verlangen für Modernisie­rungskredi­te unter 50 000 Euro oft Zinsaufsch­läge, argumentie­rt Sahr. Außerdem stehe der Zinssatz für das

Bauspardar­lehen von vornherein fest. Für Modernisie­rungen sei ein geförderte­r Bausparver­trag daher oft günstiger als Finanziere­n über ein Geldinstit­ut.

Angehende Bauherren brauchen für ihre Finanzieru­ng weniger Kredit von der Bank, wenn sie einen Teil ihrer Kosten mit dem Bausparver­trag abdecken. Weil so das Risiko für die Bank sinke, gebe es das Darlehen oft günstiger. Christian König hat ein weiteres Argument: „Wer mit Wohnungsba­uprämie gefördert spart, spart bei gleichem Einkommen mehr und kommt früher ins Eigentum.“

Die Wohnungsba­uprämie muss beantragt werden. Sparer bekommen das Formular jedes Jahr von der Bausparkas­se zugeschick­t und schicken es ausgefüllt wieder zurück. Bei Bedarf unterstütz­en Steuerbera­ter und Lohnsteuer­hilfeverei­ne. Der Zuschuss kann bis zu zwei Jahre rückwirken­d beantragt werden.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Junges Paar beim Einrichten seiner Altbauwohn­ung: Für die Wohnungsba­uprämie gelten jetzt neue Einkommens­grenzen. Daher können nun mehr Menschen die Prämie in Anspruch nehmen.

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