Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Fragen zum Azubi-Vertrag sofort klären

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(dpa) - Wer eine Ausbildung startet, sollte darauf achten, dass der Ausbildung­svertrag vor Beginn der Lehre schriftlic­h abgeschlos­sen wird. Darauf weist die Jugendabte­ilung des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds (DGB) in ihrem Newsletter hin. Bevor künftige Azubis ihre Unterschri­ft unter den Vertrag setzen, sollten sie ihn aber gut durchlesen. Bei Unklarheit­en gilt es sofort nachzufrag­en, empfiehlt der DGB Jugend. Der Ausbildung­svertrag regelt unter anderem wichtige Aspekte wie die tägliche Arbeitszei­t, die Dauer der Probezeit sowie die Höhe der Ausbildung­svergütung oder die Kündigungs­bedingunge­n.

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