Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
BGH stärkt Dieselkäufer
Anlegerklagen gegen Bosch bleiben aber erfolglos
(dpa) - Dieselkläger, die ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben, bekommen trotzdem Schadenersatz von Volkswagen. Ihr Schaden durch den Abgasbetrug sei damit nicht entfallen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe (Az. VI ZR 533/20 u.a.). VW kündigte an, die Entscheidung in den noch laufenden rund 1000 Verfahren zu der Frage zu berücksichtigen. VW-Aktionäre, die den Software-Hersteller Bosch für ihre Verluste verantwortlich machen wollten, gehen dagegen leer aus. Ein zweiter BGH-Senat entschied in einem Musterverfahren, dass hier nicht von einer Beihilfe auszugehen sei. (Az. II ZR 152/20 u.a.)
In seinem ersten und wichtigsten Urteil zum VW-Abgasskandal hatte der BGH im Mai 2020 entschieden, dass Volkswagen Millionen Autokäufer hinters Licht führte: Hätten sie gewusst, dass ihr Diesel wegen der eingebauten Prüfstandserkennung in Wahrheit viel mehr giftige Stickoxide ausstößt als in Tests, hätten sie sich möglicherweise für ein anderes Auto entschieden. Nach dieser Entscheidung muss VW betroffenen Klägern den Kaufpreis erstatten, eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer wird allerdings abgezogen. Dafür müssen sie das Auto zurückgeben.
Was passiert, wenn jemand das Auto gar nicht mehr hat, weil es weiterverkauft wurde, war bisher umstritten. Teils wurde die Meinung vertreten, dass sich die Forderungen damit erledigt hätten. Das sieht der BGH anders: „Der Weiterverkauf lässt den Schaden nicht entfallen“, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters bei der Urteilsverkündung. Dieser sei schon beim Kauf entstanden. Weil das Auto nicht mehr zurückgegeben werden kann, tritt bei der Berechnung des Schadens an die Stelle des Fahrzeugs der „marktgerechte Verkaufserlös“. Vom ursprünglichen Kaufpreis ist also der Betrag für die Nutzung abzuziehen – plus die Summe, die der ursprüngliche Besitzer für das gebrauchte Auto bekam.
Die Verhandlung über mögliche Ansprüche gegen Bosch war die erste am Bundesgerichtshof, in der es nicht um Autokäufer, sondern um Schadenersatz-Forderungen von Anlegern ging. Viele Investoren hatten Verluste gemacht, als ihre VW-Aktien beim Auffliegen des millionenfachen Betrugs im September 2015 an Wert verloren. Sie werfen VW vor, den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über den Einsatz der unzulässigen Abgastechnik informiert zu haben. Bosch hatte VW die Motorsteuerungssoftware geliefert, die bei der Manipulation der Abgaswerte zum Einsatz kam. Der weltgrößte Autozulieferer musste deshalb wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht eine Geldbuße von 90 Millionen Euro zahlen. Gegen einzelne Mitarbeiter gab es auch strafrechtliche Ermittlungen.
Beihilfe zu einem Kapitalmarktdelikt sei Bosch aber keinesfalls vorzuwerfen, entschied jetzt der BGH. Die Lieferung der Software sei allem anderen vorgelagert gewesen, und der Schutz der Aktionäre sei dadurch nicht beeinträchtigt worden. Falls Bosch eine Schädigung von Anlegern für möglich gehalten haben sollte, genüge das nicht.