Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Männer sollen Geldschein gefälscht haben
Im Drive-in eines Schnellrestaurants fällt die falsche Banknote auf – So entscheidet der Richter
- Ein 32Jähriger und ein 23-Jähriger haben sich kürzlich vor dem Amtsgericht in Sigmaringen verantworten müssen. Ihnen wurde vorgeworfen, gemeinschaftliche Geldfälschung betrieben zu haben, als sie im März vergangenen Jahres in einem Drivein eines Schnellrestaurants Essen bestellt und dieses dann mit einem falschen 50-Euro-Schein bezahlt haben.
Die beiden zum damaligen Zeitpunkt in Pfullendorf stationierten Soldaten hätten häufig zusammen zu Abend gegessen und wollten sich gegen 20 Uhr noch kurz etwas zu essen holen, als es zu dem Vorfall kam, schilderte einer der Angeklagten. Der Restaurant-Mitarbeiter prüfte den Schein routinemäßig mit einem Prüfstift und stellte dabei fest, dass der Schein gefälscht war. „Wir waren zuvor noch nie mit so etwas konfrontiert worden und wussten dann auch nicht, ob wir die Polizei rufen sollten oder nicht“, erzählte einer der Angeklagten. Sie hätten sich aber dagegen entschieden.
Der Mitarbeiter habe ihnen gesagt, er würde den Schein seiner Chefin übergeben und sie müssten nicht warten. So bezahlten die beiden Männer ihr Essen mit einem anderen Schein und verließen das Restaurant. Ein Polizist, der als Zeuge aussagte, erläuterte, dass die Anzeige erst am nächsten Tag gemacht wurde. Der Mitarbeiter hatte sich jedoch das Kennzeichen der Angeklagten notiert. „Wir haben uns auch gewundert, wie so etwas sein kann, aber ich wusste auch nicht mehr, wo ich den Schein bekommen hatte“, sagte der Angeklagte, dem der Schein gehört hatte. „Ich wusste ja auch nicht, wie sich ein falscher 50Euro-Schein anfühlt“, sagt er.
Der Polizeibeamte hatte den gefälschten Schein als Beweismittel mitgebracht, sodass sich Richter Jürgen Dorner, die beiden Schöffen sowie der Staatsanwalt und die Verteidiger ein Bild davon machen konnten. Und die Anwesenden waren erstaunt, wie echt sich die gefälschte Banknote anfühlte. „Mit so einem Schein würde ich auch bezahlen“, sagte einer der Anwälte kopfschüttelnd.
Die Staatsanwaltschaft sowie die beiden Verteidiger plädierten abschließend auf Freispruch. Es könne den Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass sie bewusst mit einer falschen Banknote bezahlt hätten. Dieser Auffassung waren auch
Richter Dorner und die beiden Schöffen, als Dorner einen Freispruch verhängte.