Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Gewinn für Forstwirtschaft bricht trotz Rekordmengen ein
(dpa) - Obwohl aus den deutschen Wäldern eine neue Rekordmenge Holz entnommen wurde, haben die forstwirtschaftlichen Betriebe im Jahr 2019 einen massiven Gewinneinbruch erlitten. Sie produzierten Waren und Dienstleistungen im Wert von 6,9 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Montag in der Waldgesamtrechnung berichtete. Im Jahr zuvor waren es noch 8,8 Milliarden Euro gewesen. Die Nettounternehmensgewinne gingen um 61 Prozent auf noch 629 Millionen Euro zurück. Dürre, Sturm und Schädlinge hatten die Menge des Schadholzes steigen lassen, das nur zu sehr geringen Preisen vermarktet werden konnte. Der Rohholzpreis lag in der Folge des Überangebots 36 Prozent unter dem des Vorjahres.
Ja, es gilt das sogenannten Wegerisiko für Arbeitnehmer. Das heißt, die Arbeitnehmer müssen pünktlich erscheinen, wenn ein Bahnstreik in den Medien angekündigt wurde. Die Verantwortung dafür, eine Alternative zu finden, liegt bei ihnen. Das gilt nicht nur bei einem Streik, sondern auch bei wetterbedingten Verkehrsproblemen. Schnee oder Glatteis im Winter werden als Grund für ein verspätetes Erscheinen am Arbeitsplatz auch nicht anerkannt. Man sollte auf jeden Fall den Arbeitgeber so früh wie möglich informieren, wenn man wegen des Bahnstreiks nicht pünktlich am Arbeitsplatz sein kann.
Welche Alternativen kommen infrage?
organisieren. Dabei sollte man jedoch auch Staus oder verstärkten Verkehr mit einkalkulieren, damit er pünktlich am Arbeitsplatz ist. Ein Taxi könnte auch helfen – die Kosten muss jedoch der Arbeitnehmer
tragen. Allerdings sollte der Fahrpreis zumutbar bleiben. Deshalb kann der Arbeitgeber auch nicht vom normalverdienenden Mitarbeiter verlangen, für die Zeit des Streiks in einem Hotel zu übernachten, damit er pünktlich bei der Arbeit ist.
Welche Konsequenzen hat eine Unpünktlichkeit?
Grundsätzlich gilt: Ohne Arbeit kein Lohn. Arbeitsrechtlich betrachtet trägt der Arbeitnehmer bei Verspätung das Risiko, dass er für die ausgefallene Zeit anteilig Lohn- oder Gehaltskürzungen hinnehmen muss, im schlimmsten Fall sogar eine Abmahnung droht, wenn er seinen Chef nicht vorab informiert hat. Umgekehrt gibt es aber auch keinen Lohnanspruch. Denn die Ursache für das verzögerte Erscheinen liegt weder beim Arbeitgeber noch beim Arbeitnehmer, sondern wird durch Dritte ausgelöst. Das nennen Arbeitsrechtler eine Leistungsstörung. Die aber begründet keinen Lohnanspruch.
Zahlt die Bahn Schadenersatz bei Streik?
Das tut sie nicht, darauf haben Pendler und andere Reisende keinen Anspruch. Allerdings zeigt sie sich kulant: Die Kosten für das nicht genutzte Bahnticket werden erstattet, auch bei Verspätungen gelten die üblichen Regeln. Um sicher zu gehen, sollte man sich möglichst die Verspätung des Zugs direkt bei Ankunft am Schalter bestätigen lassen.