Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Fall Joris: Polizei sucht noch immer nach der Mutter
Drei Jahre nach dem Fund eines toten Säuglings in Frohnstetten gibt es eine Belohnung für Hinweise
(sz) Am 3. September 2018 wurde in einem Waldstück auf der Gemarkung Frohnstetten ein neugeborener Junge tot aufgefunden. Das vom zuständigen Standesamt später auf den Namen „Joris“getaufte und auf dem Friedhof in Stetten am kalten Markt beerdigte Kind war zuvor von der Kindsmutter lebend geboren und am Auffindeort zusammen mit einem Handtuch und einer Papiertüte abgelegt worden.
Seither ist das Kriminalkommissariat Sigmaringen auf der Suche nach der nach wie vor unbekannten Frau. Wie ein damals in Auftrag gegebenes toxikologisches Gutachten beim Säugling ergab, dürfte die Mutter während der Schwangerschaft Betäubungsmittel und Medikamente konsumiert und sich möglicherweise in der Drogenszene bewegt haben.
Zwischenzeitlich liegen Erkenntnisse aus einer Isotopenanalyse, einer neuen Untersuchungsmethode der Universität Amsterdam, vor, welche anhand einer Auswertung von Gewebeproben des Kindes Aussagen zur mutmaßlichen geografischen Aufenthaltsregion der Kindsmutter trifft. Demnach dürfte die Frau sich in den letzten Schwangerschaftsmonaten überwiegend in wärmeren, meeresnahen Klimaregionen (z.B. Frankreich, Belgien, Griechenland oder Spanien) aufgehalten haben, bevor sie nach Süddeutschland kam. Die Daten legen nahe, dass die Unbekannte sich einerseits während der Schwangerschaft nicht permanent in einer Region aufhielt und mutmaßlich auch nicht ihr ganzes Leben in
Deutschland verbracht hat. In jüngeren Jahren könnte sie auch in Osteuropa oder in Skandinavien gelebt haben.
Zur Klärung des Falls, der nach wie vor nicht abgeschlossen ist, bittet das Kriminalkommissariat Sigmaringen abermals um die Mithilfe der Bevölkerung.
Sollten zwischenzeitlich neue Informationen bekannt geworden sein, so können sich Hinweisgeber unter der Telefonnummer 07571/1040 an die Ermittler wenden. Von der Staatsanwaltschaft Hechingen ist weiterhin eine Belohnung in Höhe von 4000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ermittlung der Eltern oder eines Elternteils des Säuglings oder zur Ermittlung des Täters führen.