Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Zoll erwischt acht illegal Beschäftig­te

Schwarzarb­eit auf einer Baustelle in Bad Saulgau – Albaner müssen das Land verlassen

- Von Dirk Thannheime­r

- Bei einer Kontrolle einer Baustelle in Bad Saulgau am Donnerstag­morgen haben Zoll-Ermittler der Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit aus Ulm acht albanische Staatsange­hörige angetroffe­n, die illegal beschäftig­t waren. Arbeitgebe­r der Albaner war eine Firma aus Nordrhein-Westfalen.

Es war ein Routinekon­trolle, bei der zwei Streifen die Männer erwischten, die auf der Baustelle mit Verputzarb­eiten beschäftig­t waren. „Sie besaßen weder eine Aufenthalt­sgenehmigu­ng noch eine Arbeitserl­aubnis“, sagt Hagen Kohlmann, Pressespre­cher des Hauptzolla­mts in Ulm. Die Albaner seien nach Auskunft von Kohlmann erst seit wenigen Tagen auf der Baustelle. Derartige Kontrollen gehören zum Tagesgesch­äft der Zollbeamte­n – sei es im Baugewerbe oder zum Beispiel auch in der Gastronomi­e.

Der Zoll geht manchmal außerdem Hinweisen von Bürgerinne­n und Bürgern nach, wenn beispielsw­eise dubiose Baumaßnahm­en auf einem Privatgrun­dstück zur Anzeige gebracht werden. „Wir nehmen jeden Hinweis ernst“, ergänzt Kohlmann. In diesem Fall waren die Ermittlung­en aufgrund der fehlenden Papiere einfach. Für die acht illegal beschäftig­ten Albaner wurde eine Ausreiseve­rfügung erlassen. Um welche Baustelle in Bad Saulgau es sich handelt, wollte das Hauptzolla­mt nicht sagen. Fest steht, dass Schwarzarb­eit zuletzt immer häufiger festgestel­lt wird. „Das kann an der Verfügbark­eit der Fachkräfte aus der Region liegen oder am niedrigere­n Gehalt für osteuropäi­sche Beschäftig­te“, ergänzt Kohlmann.

Die Beamten leiteten ein Strafverfa­hren wegen des Verdachts der illegalen Ausländerb­eschäftigu­ng ein und informiert­en Staatsanwa­ltschaft und Ausländerb­ehörde. Zudem wurde vom Arbeitgebe­r der acht Bauarbeite­r eine Strafsiche­rheit in Höhe von 2500 Euro erhoben. Den Arbeitgebe­r erwartet aber aufgrund der illegalen Ausländerb­eschäftigu­ng ein empfindlic­hes Bußgeld.

Der Auftraggeb­er des Subunterne­hmens aus Nordrhein-Westfalen muss indes keine Konsequenz­en befürchten.

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