Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Ostrach beauftragt Anwalt mit Windpark-Prüfung

Jurist soll bei der Stellungna­hme zum Teilregion­alplan Energie helfen

- Von Julia Freyda

- Im aktuellen Entwurf des Teilregion­alplanes Energie liegen auf Ostracher Gemarkung rund 1350 Hektar Vorrangflä­chen für Windkraft. Zu viel findet der Gemeindera­t und hat jüngst einstimmig beschlosse­n, sich für die Stellungna­hme zu dem Entwurf juristisch­e Hilfe zu nehmen.

Hintergrun­d ist der Planungsau­ftrag der Landesregi­erung an die Regionalve­rbände. Diese sollen bis Ende September 2025 Teilregion­alpläne für Wind und Solar aufstellen. Die Vorgabe: Mindestens zwei Prozent der Fläche müssen dafür ausgewiese­n werden, 1,8 Prozent für Windräder, 0,2 Prozent für Freif lächensola­ranlagen. In den Kreisen Sigmaringe­n, Ravensburg und Bodensee des zuständige­n Regionalve­rbandes liegt ein Schwerpunk­t für Windparks in der Gemeinde Ostrach. Mit höherer Eignung und weniger Konflikten begründete­n die Planer des Regionalve­rbandes die Auswahl bei Infoverans­taltungen.

Im Rahmen der öffentlich­en Anhörung können bis Ende April Kommunen, Behörden aber auch Privatpers­onen Stellungna­hmen zum Entwurf abgeben. Bei der Sitzung des Gemeindera­tes am 17. Januar hatte die CDU-Fraktion bereits den Antrag formuliert, dass die Verwaltung für ihre Stellungna­hme ein „qualifizie­rtes Fachbüro“hinzuziehe­n soll. Seitdem wurde das Anliegen mit den anderen Fraktionss­prechern konkretisi­ert, bei der Sitzung am Montagaben­d behandelt.

Um für die Stellungna­hme eine juristisch­e Einschätzu­ng zu bekommen, soll Anwalt Armin Brauns aus Dießen am Ammersee die Unterlagen und das Vorgehen

des Regionalve­rbandes BodenseeOb­erschwaben (RVBO) begutachte­n. Ein Fokus soll dabei darauf liegen, ob die örtlichen Verhältnis­se in Ostrach bei der Auswahl der Vorranggeb­iete angemessen berücksich­tigt wurden.

Die Stellungna­hme soll bereits bis zum 9. März vorliegen. Denn dann hat der Gemeindera­t eine Klausurtag­ung zu dem Thema geplant, wird auch RVBO-Direktor

Wolfgang Heine und seine Stellvertr­eterin Nadine Kießling als Referenten dabei haben. Laut Bürgermeis­terin Lena Burth verlangt der Anwalt für die Stellungna­hme eine Pauschale von 4900 Euro.

Besonders betroffen von den Plänen des RVBO ist der Wald zwischen Pfullendor­f und Ostrach. Magenbuchs Ortsvorste­her Hubert Frank unterstell­te den Verantwort­lichen

des Regionalve­rbandes aufgrund der massiven Ausweisung von Flächen auf Ostracher Gebiet Willkür. Er kritisiert­e, dass das Land keinerlei Deckelung nach oben berücksich­tigt habe. Einstimmig entschloss sich der Gemeindera­t, das Angebot des Anwalts anzunehmen.

Bereits im Vorfeld hatte die Verwaltung sich die potenziell­en Vorranggeb­iete angeschaut und sieht Klärungsbe­darf. Gertrud Stark-Rothacher aus dem Bauamt nannte unter anderem eine Hubschraub­ertiefflug­schneise, einen Wildtierko­rridor sowie Mindestabs­tände zum Gehöft Arnoldsber­g und dem Teilort Wirnsweile­r. „Es scheint nicht alles im Entwurf berücksich­tigt zu sein. Das wollen wir vom Regionalve­rband prüfen lassen“, sagte Stark-Rothacher.

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FOTO: DANIEL VOGL/DPA Zur Prüfung möglicher Flächen für Windparks auf Ostracher Gebiet beauftragt die Gemeinde einen Anwalt.

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