Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Ostrach beauftragt Anwalt mit Windpark-Prüfung
Jurist soll bei der Stellungnahme zum Teilregionalplan Energie helfen
- Im aktuellen Entwurf des Teilregionalplanes Energie liegen auf Ostracher Gemarkung rund 1350 Hektar Vorrangflächen für Windkraft. Zu viel findet der Gemeinderat und hat jüngst einstimmig beschlossen, sich für die Stellungnahme zu dem Entwurf juristische Hilfe zu nehmen.
Hintergrund ist der Planungsauftrag der Landesregierung an die Regionalverbände. Diese sollen bis Ende September 2025 Teilregionalpläne für Wind und Solar aufstellen. Die Vorgabe: Mindestens zwei Prozent der Fläche müssen dafür ausgewiesen werden, 1,8 Prozent für Windräder, 0,2 Prozent für Freif lächensolaranlagen. In den Kreisen Sigmaringen, Ravensburg und Bodensee des zuständigen Regionalverbandes liegt ein Schwerpunkt für Windparks in der Gemeinde Ostrach. Mit höherer Eignung und weniger Konflikten begründeten die Planer des Regionalverbandes die Auswahl bei Infoveranstaltungen.
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung können bis Ende April Kommunen, Behörden aber auch Privatpersonen Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Bei der Sitzung des Gemeinderates am 17. Januar hatte die CDU-Fraktion bereits den Antrag formuliert, dass die Verwaltung für ihre Stellungnahme ein „qualifiziertes Fachbüro“hinzuziehen soll. Seitdem wurde das Anliegen mit den anderen Fraktionssprechern konkretisiert, bei der Sitzung am Montagabend behandelt.
Um für die Stellungnahme eine juristische Einschätzung zu bekommen, soll Anwalt Armin Brauns aus Dießen am Ammersee die Unterlagen und das Vorgehen
des Regionalverbandes BodenseeOberschwaben (RVBO) begutachten. Ein Fokus soll dabei darauf liegen, ob die örtlichen Verhältnisse in Ostrach bei der Auswahl der Vorranggebiete angemessen berücksichtigt wurden.
Die Stellungnahme soll bereits bis zum 9. März vorliegen. Denn dann hat der Gemeinderat eine Klausurtagung zu dem Thema geplant, wird auch RVBO-Direktor
Wolfgang Heine und seine Stellvertreterin Nadine Kießling als Referenten dabei haben. Laut Bürgermeisterin Lena Burth verlangt der Anwalt für die Stellungnahme eine Pauschale von 4900 Euro.
Besonders betroffen von den Plänen des RVBO ist der Wald zwischen Pfullendorf und Ostrach. Magenbuchs Ortsvorsteher Hubert Frank unterstellte den Verantwortlichen
des Regionalverbandes aufgrund der massiven Ausweisung von Flächen auf Ostracher Gebiet Willkür. Er kritisierte, dass das Land keinerlei Deckelung nach oben berücksichtigt habe. Einstimmig entschloss sich der Gemeinderat, das Angebot des Anwalts anzunehmen.
Bereits im Vorfeld hatte die Verwaltung sich die potenziellen Vorranggebiete angeschaut und sieht Klärungsbedarf. Gertrud Stark-Rothacher aus dem Bauamt nannte unter anderem eine Hubschraubertiefflugschneise, einen Wildtierkorridor sowie Mindestabstände zum Gehöft Arnoldsberg und dem Teilort Wirnsweiler. „Es scheint nicht alles im Entwurf berücksichtigt zu sein. Das wollen wir vom Regionalverband prüfen lassen“, sagte Stark-Rothacher.