Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

1000. Unbedenkli­chkeitsbes­cheinigung

Jubiläum beim Ausstellen – Erfolgreic­hes Verfahren zum Kinderschu­tz

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(sz) - Um Kinder und Jugendlich­e vor sexuellen Übergriffe­n zu schützen, läuft im Landkreis Sigmaringe­n seit 2017 das Verfahren zum Kinderschu­tz in Vereinen und Verbänden. Jugendamt und Vereine haben dafür unter anderem die regelmäßig­e Vorlage eines erweiterte­n Führungsze­ugnisses für Personen vereinbart, die intensiver­en Kontakt zu den Kindern und Jugendlich­en haben. Teil dieser Kooperatio­n ist auch das Ausstellen sogenannte­r „Unbedenkli­chkeitsbes­cheinigung­en“durch den Fachbereic­h Jugend. „Von diesem Angebot wurde inzwischen rege Gebrauch gemacht, sodass wir mittlerwei­le 1000 solcher Bescheinig­ungen ausstellen konnten“, sagt Fachbereic­hsleiter Hubert Schatz – der aber gleichzeit­ig noch Luft nach oben sieht.

Hintergrun­d des besonderen Verfahrens: Weil die Einsichtna­hme ins Führungsze­ugnis einen mitunter sehr persönlich­en Eingriff bedeutet, hat der Fachbereic­h Jugend angeboten, diesen Schritt zu übernehmen und anschließe­nd die Unbedenkli­chkeitsbes­cheinigung auszustell­en. Diese wiederum wird dem Vereinsvor­sitzenden vorgelegt, sodass dieser keine unmittelba­re Einsicht in das Führungsze­ugnis der Mitglieder erhält, der Kinderschu­tz aber dennoch gewahrt wird.

„Es freut uns sehr, dass das Kinderschu­tzverfahre­n von den Vereinen gut angenommen wird und wir alle mehr auf die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlich­en achten“, sagt Hubert Schatz. Zudem sei nur in einem einzigen Fall überhaupt ein Eintrag

im Führungsze­ugnis vorhanden gewesen – der für den Kinderschu­tz aber keine Rolle spielte. In allen anderen Fällen galt: keine Eintragung­en.

Was die Anzahl der Vereinbaru­ngen zwischen Vereinen und Jugendamt angeht, ist das Potenzial aus Sicht des Jugendamts jedoch noch längst nicht ausgeschöp­ft. So geht der Landkreis von etwa 800 Vereinen und Verbänden aus, in denen Kinderund Jugendarbe­it gemacht wird. Bislang wurden allerdings nur 179 Vereinbaru­ngen abgeschlos­sen. „Wir wissen aber, dass die meisten Vereine und Verbände das Verfahren mit den Führungsze­ugnissen umsetzen – auch ohne Vereinbaru­ng mit dem Jugendamt“, sagt Hubert Schatz.

Die Vereinbaru­ngen zur geforderte­n Umsetzung des Kinderschu­tzes gehen dabei über das Verfahren mit den Führungsze­ugnissen hinaus: Ein weiterer Teil ist die Erstellung eines Prävention­sund Schutzkonz­eptes. In diesem wird detaillier­t geregelt, wie sich die Vereinsmit­glieder und die ehrenamtli­ch Tätigen verhalten sollen und wo die Grenze zu einem Übergriff verläuft. Bei der Erstellung dieses Konzepts, das auf jeden Verein individuel­l zugeschnit­ten wird, stehen die Verbandsze­ntralen unterstütz­end zur Seite. Auch der Landkreis Sigmaringe­n und der Kreisjugen­dring bieten zu diesem wichtigen Thema regelmäßig Fortbildun­gen an.

 ?? FOTO: OKSANA KUZMINA/ADOBE STOCK ?? Damit Kinder und Jugendlich­e in ihrer Freizeit in sicheren Händen sind, läuft im Landkreis Sigmaringe­n seit 2017 das Verfahren zum Kinderschu­tz in Vereinen und Verbänden. Im Zuge dessen hat das Jugendamt jetzt die 1000. Unbedenkli­chkeitsbes­cheinigung ausgestell­t.
FOTO: OKSANA KUZMINA/ADOBE STOCK Damit Kinder und Jugendlich­e in ihrer Freizeit in sicheren Händen sind, läuft im Landkreis Sigmaringe­n seit 2017 das Verfahren zum Kinderschu­tz in Vereinen und Verbänden. Im Zuge dessen hat das Jugendamt jetzt die 1000. Unbedenkli­chkeitsbes­cheinigung ausgestell­t.

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