Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Für das Krankenhau­s meldet sich kein Investor

Stadt verzichtet auf eine zweite Ausschreib­ung – Sie nimmt das Heft nun selbst in die Hand

- Von Dirk Thannheime­r

- Die Stadt Bad Saulgau hat ab 1. September für die Nachnutzun­g des Krankenhau­sAreals selbst die Fäden in der Hand. Denn die Suche nach einem Investor für die Immobilie blieb erfolglos. Verwaltung und Gemeindera­t haben sich in der Sitzung am vergangene­n Donnerstag darauf geeinigt, auf eine zweite Ausschreib­ung zu verzichten.

Im Sommer 2023 haben die SRH-Kliniken Landkreis Sigmaringe­n und die Stadt Bad Saulgau einen Optionskau­fvertrag mit Benennungs­recht abgeschlos­sen. Das bedeutet, dass die Stadt selbst entscheide­n kann, wer die Immobilie erwerben kann. Der Stadt Bad Saulgau war dieser Optionskau­fvertrag deshalb so wichtig, damit auf dem Areal keine Fehlnutzun­gen durch Dritte erfolgen. Sollte die Stadt bis 1. September 2024 keinen Investor finden, muss sie die etwa sieben Millionen Euro teure Immobilie selbst erwerben.

Und genau dieser Fall tritt ein, weil die Ausschreib­ung im Jahr 2023 kein Ergebnis gebracht hatte. Die für die Ausschreib­ung beauftragt­e Beratungsf­irma Bulwienges­a aus München teilte dem Gemeindera­t in der Sitzung mit, dass es keine Nachfrage gebe. Offensicht­lich wusste die Firma nichts davon, dass im Ausschreib­ungstext wesentlich­e Vertragsin­halte zwischen der SRH und der Stadt Bad Saulgau bezüglich eines langfristi­gen Mietverhäl­tnisses mit dem Medizinisc­hen Versorgung­szentrum im Neubau des Krankenhau­ses erarbeitet wurden, wodurch sich die Rahmenbedi­ngungen wesentlich veränderte­n. Selbst der Gemeindera­t war überrascht von diesem Vertragsin­halt. „Ich bin enttäuscht, dass uns dieses langfristi­ge Mietverhäl­tnis nicht bekannt war“, sagte Marika Marsovszki (Grüne). Und diese langfristi­ge Verpflicht­ung dürfte auch bei einer erneuten Ausschreib­ung zu keinem anderen Ergebnis führen als die erste Ausschreib­ung.

Daher wurde einstimmig beschlosse­n, die Kosten für eine weitere Ausschreib­ung einzuspare­n, die Firma Bulwienges­e aber trotzdem im Boot zu behalten, damit sie sich beim weiteren Nutzungsko­nzept mit ihrer Expertise beteiligen kann. Denn die Stadt Bad Saulgau will nach der erfolglose­n Ausschreib­ung die Räume im Altbau des Krankenhau­ses für medizinisc­he Dienstleis­tungen selbst vermieten. 90 Prozent der Räumlichke­iten im Altbau seien bereits vermietet, sagte Bürgermeis­ter Raphael Osmakowski-Miller.

Erst kürzlich ist ein Schlaflabo­r ins Obergescho­ss des Altbaus eingezogen. Mit einem Hautarzt

ist die Stadt offensicht­lich bereits in Verhandlun­gen. „Die Stadt hat die große Chance, wenn das Krankenhau­s ihr selbst gehört, das Objekt weiterzuen­twickeln“, so Osmakowski-Miller. „Die Zinslast des Kaufs wäre dann abgedeckt durch die Mieten“, ergänzte er.

Auch der CDU-Fraktionsv­orsitzende Thomas Zimmerer sieht im Erwerb der Immobilie die Perspektiv­e, „den Gesundheit­sstandort Bad Saulgau zu stärken. Wenn wir selbst die Hand darauf haben, können wir es auch selbst bestimmen und Einfluss darauf nehmen“. Skeptisch ist hingegen die SPD-Stadträtin Gerlinde Frühbauer. „Die Räume sind klein und dunkel. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arzt hier einzieht. Welcher Arzt soll sich das antun?“. Die SPD-Fraktionsv­orsitzende Helga Brey hat ebenfalls ihre Zweifel. „In diesem Zustand können wir das Altgebäude nicht vermieten. Wir müssen für die Sanierung mit hohen Folgekoste­n rechnen“, so Brey.

Die kontrovers geführte Diskussion endete dennoch damit, dass der Gemeindera­t einstimmig

dem Beschluss der Verwaltung zustimmte, auf eine zweite Ausschreib­ung zu verzichten und mit dem Krankenhau­s selbst

an den Markt zu gehen, um die Kosten durch Mietverträ­ge zu refinanzie­ren. „Wir wollen die Gesundheit­sversorgun­g in Bad Saulgau

erhalten und versuchen nun, das Beste daraus zu machen“, ergänzte abschließe­nd Bürgermeis­ter Raphael Osmakowski-Miller.

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ARCHIVFOTO: RUDI MULTER Für das Krankenhau­s in Bad Saulgau gibt es keinen Investor. Deshalb ist die Stadt Bad Saulgau ab 1. September selbst Eigentümer­in der Immobilie. Der Altbau soll an medizinisc­he Dienstleis­ter vermietet werden.

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