Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Austausch statt Haushaltsh­ilfe

Wenn eine Familie für einige Zeit ein Au-pair aufnehmen möchte, gibt es manches zu beachten

- Von Sabine Meuter, dpa

Kommt ein junger Mensch als Au-pair in eine deutsche Familie, profitiere­n im Idealfall beide Seiten davon. Damit das Zusammenle­ben und die Arbeit gut klappt, sollten Gasteltern einiges beachten. Im Folgenden werden die wichtigste­n Fragen zum Thema beantworte­t.

Was genau ist ein Au-pair?

Das französisc­he Wort „au pair“heißt übersetzt „auf Gegenseiti­gkeit“. Ein junger Ausländer lebt für mindestens sechs und maximal zwölf Monate in einer Familie. Aupairs helfen bei leichter Hausarbeit und bei der Kinderbetr­euung. Dafür bekommen Au-pairs freie Kost und Logis, ein Taschengel­d – sowie Familienan­schluss. „Es geht vor allem um interkultu­rellen Austausch“, betont Christoph Hambloch, 1. Vorsitzend­er der Gütegemein­schaft Au-pair. Das heißt: „Ein Au-pair ist kein profession­elles Kindermädc­hen oder eine Haushaltsh­ilfe.“

Für wen eignet sich ein Au-pair?

Für jede Familie mit Kindern, in der Deutsch die hauptsächl­iche Umgangsspr­ache ist. „Mindestens ein Gasteltern­teil muss die deutsche Staatsange­hörigkeit besitzen“, sagt ein Sprecher des Bundesfami­lienminist­eriums. Als Familie zählen Ehepaare, unverheira­tete Paare, eingetrage­ne gleichgesc­hlechtlich­e Lebenspart­ner sowie Alleinerzi­ehende. Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben.

Welche Aufgaben dürfen einem Au-pair übertragen werden?

Im Allgemeine­n leichte Hausarbeit­en, also Mithilfe beim Aufräumen und Saubermach­en der Wohnung sowie beim Waschen und Bügeln. Auch das Zubereiten des Frühstücks und einfacher Mahlzeiten kann zu den Aufgaben von Au-pairs gehören. Sie betreuen außerdem Kinder, spielen mit ihnen und begleiten sie auf ihrem Weg zum Kindergart­en oder in die Schule. „Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehört die Betreuung pflegebedü­rftiger Familienan­gehöriger“, stellt Jürgen Wursthorn von der Zentrale der Bundesagen­tur für Arbeit in Nürnberg klar.

Welche Arbeitszei­ten hat ein Aupair?

Grundsätzl­ich nicht mehr als sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlic­h. Soll dieser Zeitrahmen in Ausnahmefä­llen überschrit­ten werden, müssen dies beide Seiten miteinande­r entspreche­nd vereinbare­n. „Die Überstunde­n müssen zeitlich ausgeglich­en werden“, sagt Wursthorn. Au-pairs haben außerdem Anspruch auf einen vollen Ruhetag in der Woche. Das muss allerdings nicht zwingend am Wochenende sein. Dem Au-pair stehen außerdem mindestens vier freie Abende pro Woche zu. Bei der Arbeitszei­tplanung muss auch berücksich­tigt werden, dass Au-pairs die Möglichkei­t haben, einen Deutsch-Sprachkurs­us zu besuchen.

Wer zahlt eigentlich den Sprachkurs?

Grundsätzl­ich die Au-pairs selbst. „Gastfamili­en müssen allerdings einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro im Monat gewähren“, erklärt Hambloch. Der Betrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob Au-pairs einen Deutsch-Sprachkurs besuchen oder nicht.

Welche sonstigen Kosten kommen auf die Gastfamili­e zu?

Für An- und Abreisekos­ten müssen Au-pairs selbst aufkommen. „Ein Aupair erhält keinen Arbeitsloh­n, sondern neben eigenem Zimmer und freier Verpflegun­g ein Taschengel­d“, erklärt der Ministeriu­mssprecher. Das Taschengel­d beträgt zurzeit 260 Euro im Monat.

Wie sieht es mit Versicheru­ngen für das Au-pair aus?

Das Taschengel­d, das Au-pairs erhalten, ist nicht sozialvers­icherungsp­flichtig. Während des Aufenthalt­s in Deutschlan­d muss ein Au-pair kranken- und unfallvers­ichert und auch im Falle einer Schwangers­chaft oder Geburt abgesicher­t sein. „Diese Versicheru­ngskosten müssen die Gasteltern zahlen“, sagt der Ministeriu­mssprecher.

Wie kommt man am besten an ein Au-pair?

Meistens funktionie­rt das mit Unterstütz­ung einer Au-pair-Agentur. In Deutschlan­d sind vertrauens­würdige und zuverlässi­ge Agenturen durch das RAL-Gütezeiche­n zertifizie­rt. Ausländer, die als Au-pair nach Deutschlan­d kommen wollen, bewerben sich bei einer Agentur. Diese lotet aus, wer zu welcher Familie passen könnte. Gastfamili­en müssen an die Agentur für die Vermittlun­g eines Au-pairs eine Gebühr zahlen. Sie beträgt normalerwe­ise zwischen 200 und 1200 Euro.

Was ist, wenn es Probleme zwischen den Beteiligte­n gibt?

Bei allen Problemen steht die Vermittlun­gsagentur als Ansprechpa­rtner zur Verfügung. Stellt sich heraus, dass zwischen den Beteiligte­n die Chemie einfach nicht stimmt und ein harmonisch­es Miteinande­r nicht möglich ist, dann bieten viele Agenturen in den ersten vier Wochen Gastfamili­en eine kostenlose Neuvermitt­lung an.

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FOTO: DPA Au-pairs sind enger Ansprechpa­rtner für die Kinder der Familie – sie betreuen sie, spielen mit ihnen und begleiten sie auf ihrem Weg zum Kindergart­en oder in die Schule.

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