Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Anschlussunterkünfte, Quote und Kreisplanung
Für die Erstunterbringung von Flüchtlingen ist der
organisatorisch und finanziell zuständig, bis über den Antrag des Asylbewerbers entschieden ist, längstens zwei Jahre. Für die Anschlussunterbringung ist die Stadt Aulendorf zuständig. Der Landkreis Ravensburg geht aktuell davon aus, dass ihm im Juni keine weiteren Flüchtlinge zugewiesen werden und in den Monaten Juli bis September nur ein geringer Zugang erfolgt. Das teilte Bürgermeister Matthias Burth dem Aulendorfer Gemeinderat mit. Entsprechend könnte der Kreis eine Überkapazität von 2000 Plätzen haben. Allerdings ist der Wohnraumanspruch von sieben Quadratmetern bis 2017 ausgesetzt, sollte die Sieben-Quadratmeter-Regelung wieder greifen, würden rund 1000 Plätze mehr benötigt und die Überkapazität sich verringern. Die Stadt Aulendorf rechnet derzeit damit, dass sie für die
eine Wohncontaineranlage im Spitalweg vom Landkreis anmieten kann. Zudem sollen noch im Sommer die erworbenen Anwesen in der Kornhausstraße 14 und der Mockenstraße 4 für die Obdachlosen- und Anschlussunter-
bringung zur Verfügung stehen sowie – nach dem noch für dieses Jahr geplanten Umbau – das ehemalige Rathaus in Blönried. Quotentechnisch muss Aulendorf derzeit
von Flüchtlingen stellen (vorläufige und Anschlussunterbringung). 147 Flüchtlinge derzeit sind (Stand Mitte Mai) in der vorläufigen Unterbringung, 81 in Anschlussunterbringung in der Stadt untergebracht. Bürgermeister Matthias Burth geht davon aus, dass Aulendorf die Quote auch nach dem Wegfall der Plätze im ehemaligen Alten- und Pflegeheim erfüllt. (pau)