Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Sezession im Völkerrecht
Die Bayernpartei ist fest davon überzeugt, dass eine Abspaltung
(Sezession) von der Bundesrepublik auch rechtlich möglich wäre. Völkerrechtler sehen dagegen hohe Hürden. Zwar heißt es in den völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen von 1966: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft diesen Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status ...“Das Selbstbestimmungsrecht ist allerdings mit einem anderen Prinzip des Völkerrechts in Einklang zu bringen: mit der territorialen Integrität der Staaten, also mit der Unverletzbarkeit ihres Hoheitsgebiets. Die vorherrschende Meinung im Völkerrecht stuft die Unverletzbarkeit höher ein als das Selbstbestimmungsrecht. Mit einer Ausnahme: wenn Teile des Staates in menschenverachtender Weise drangsaliert werden. Nach Meinung westlicher Staaten und vieler Völkerrechtler war dies Ende der 1990erJahre im Kosovo der Fall, der sich von Serbien abspaltete. Strittig ist allerdings, ob dieses Recht im Jahr 2008 immer noch fortwirkte, als sich die Republik Kosovo dann faktisch für unabhängig erklärte. Viele Staaten, insbesondere im Westen, sehen das so, viele andere nicht. Überdies weist für Deutschland auch das Grundgesetz keinen Artikel aus, der sich mit einer Sezession beschäftigt. (sz)