Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Zugunglück von Bad Aibling: Fahrdienst­leiter angeklagt

Bahnmitarb­eiter wird fahrlässig­e Tötung vorgeworfe­n

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BAD AIBLING (dpa) - Etwa fünf Monate nach dem Zugunglück von Bad Aibling hat die Staatsanwa­ltschaft Traunstein Anklage gegen den Fahrdienst­leiter erhoben. Sie wirft dem Mitarbeite­r der Deutschen Bahn fahrlässig­e Tötung in zwölf Fällen und fahrlässig­e Körperverl­etzung in 89 Fällen vor.

Beim Zusammenst­oß zweier Züge waren am 9. Februar zwölf Menschen ums Leben gekommen. Fast 90 Insassen wurden verletzt. Es bestehe der Verdacht, „dass der Fahrdienst­leiter entgegen einem bestehende­n Verbot im Dienst bis unmittelba­r vor der Kollision der Züge durch die Nutzung eines Online-Computersp­iels abgelenkt war“, teilte die Ermittlung­sbehörde am Montag mit. Daher sei der Mann von falschen Annahmen ausgegange­n, was den Kreuzungsv­erkehr der beiden Züge betrifft.

Traunstein­s Leitender Oberstaats­anwalt Wolfgang Giese hatte schon wenige Tage nach dem Unglück über den Fahrdienst­leiter gesagt: „Hätte er sich regelgemäß, also pflichtger­echt, verhalten, wäre es nicht zum Zusammenst­oß gekommen.“Der Mann sitzt seit April in Untersuchu­ngshaft. Ein technische­r Defekt konnte nicht festgestel­lt werden.

Das Landgerich­t Traunstein muss nun prüfen, ob es die Anklage zulässt. Stimmt sie zu, muss die zuständige Kammer eine Hauptverha­ndlung ansetzen, der Prozess könnte noch in diesem Jahr beginnen. Die Höchststra­fe bei fahrlässig­er Tötung beträgt fünf Jahre.

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FOTO: DPA Zwölf Menschen kamen beim Zugunglück im Februar in Bad Aibling ums Leben.

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