Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Zugunglück von Bad Aibling: Fahrdienstleiter angeklagt
Bahnmitarbeiter wird fahrlässige Tötung vorgeworfen
BAD AIBLING (dpa) - Etwa fünf Monate nach dem Zugunglück von Bad Aibling hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage gegen den Fahrdienstleiter erhoben. Sie wirft dem Mitarbeiter der Deutschen Bahn fahrlässige Tötung in zwölf Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen vor.
Beim Zusammenstoß zweier Züge waren am 9. Februar zwölf Menschen ums Leben gekommen. Fast 90 Insassen wurden verletzt. Es bestehe der Verdacht, „dass der Fahrdienstleiter entgegen einem bestehenden Verbot im Dienst bis unmittelbar vor der Kollision der Züge durch die Nutzung eines Online-Computerspiels abgelenkt war“, teilte die Ermittlungsbehörde am Montag mit. Daher sei der Mann von falschen Annahmen ausgegangen, was den Kreuzungsverkehr der beiden Züge betrifft.
Traunsteins Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese hatte schon wenige Tage nach dem Unglück über den Fahrdienstleiter gesagt: „Hätte er sich regelgemäß, also pflichtgerecht, verhalten, wäre es nicht zum Zusammenstoß gekommen.“Der Mann sitzt seit April in Untersuchungshaft. Ein technischer Defekt konnte nicht festgestellt werden.
Das Landgericht Traunstein muss nun prüfen, ob es die Anklage zulässt. Stimmt sie zu, muss die zuständige Kammer eine Hauptverhandlung ansetzen, der Prozess könnte noch in diesem Jahr beginnen. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.