Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Smartphones bleiben im Freibad erlaubt
Bad Waldsee und Aulendorf wollen Handys in Strandbädern nicht verbieten.
BAD WALDSEE/AULENDORF - In zahlreichen Freibädern in Deutschland gibt es bereits ein Verbot von Smartphones, so auch in der Nachbarstadt Weingarten. Der Grund für die Verbote sind immer mehr heimlich aufgenommene Bilder, die im Internet kursieren. Die Städte Bad Waldsee und Aulendorf sehen von einem Verbot für Smartphones ab. Im Waldseer Strand- und Freibad allerdings ist das Fotografieren generell schon seit Jahren verboten. Schilder am Eingang weisen die Besucher darauf hin. Für den Aulendorfer Steegersee gibt es keine Regelungen für Smartphones oder Fotokameras.
Durch die Verbote wollen viele Städte vor allem Spanner-Fotos oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten verhindern, wenn Schnappschüsse in den sozialen Netzwerken landen. Vor allem bei widerrechtlich aufgenommenen Kinderbildern, die in Schwimmbädern oft nur leicht oder gar nicht bekleidet sind, drohen rechtliche Konsequenzen. Diese sind jedoch ohne eine klare Handyregelung nur schwer durchzusetzen. Oft ist unklar, woher und von wem ein Bild stammt.
Bäder bestimmen selbst
Bisher gilt in Deutschland grundsätzlich, dass jedes Freibad selber bestimmen darf, wie die Handynutzung gehandhabt wird: Dabei reichen die Möglichkeiten von einem kompletten Verbot bis hin zu Abdeckfolien für die Kameralinsen, die am Eingang ausgegeben werden und Pflicht sind.
Von solchen drastischen Maßnahmen sieht die Stadt Bad Waldsee bisher ab. Jedoch ist laut Stadtverwaltung „in unserem Bad Waldseer Freisowie bad Fotografieren seit vielen Jahren verboten beziehungsweise nur in Abstimmung mit dem Badepersonal erlaubt. Das Fotografier-Verbot ist in den Baderegeln ausgewiesen“. Große Schilder im Eingangsbereich würden die Badegäste seit über acht Jahren darauf hinweisen. Diese Regelung habe sich bei den Badegästen als Selbstverständlichkeit etabliert und werde auch weitgehend beachtet. „Unser Badepersonal ist seit Jahren darauf sensibilisiert worden und dementsprechend wachsam. Wird fotografiert, werden die Badegäste aufgefordert, dies zu unterlassen“, teilt die Stadtverwaltung weiter mit. Wer dennoch ein Foto mache, auch von den eigenen Kindern am Beckenrand, werde vom Badepersonal auf das Fotografierverbot hingewiesen.
Falls der Verdacht auf einen Verstoß vorliegt, werde Einsicht in den Fotospeicher verlangt und gegebenenfalls Hausverbote erteilt. Und weiter: „Da in unserem Freibad das Fotografieren seit Jahren kein Problemthema ist, sieht die Stadtverwaltung keinen Anlass für ein Handy-Verbot.“
Badeordnung von 1976
In Aulendorf gibt es für den Steegersee kein spezielles Fotografier- oder gar Smartphone-Verbot. „Die Badeordnung für den Steegersee stammt aus dem Jahr 1976. Verständlicherweise sind in dieser Badeordnung noch keine Regelungen über die Benutzung von Smartphones und Kameras“, teilt Bürgermeister Matthias Burth mit. Geregelt sei, dass die Badegäste „alles zu unterlassen haben, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft“. Demnach ist das Rauchen in den Umkleidekabinen, das Mitbringen von Hunden, jede Verunreinigung des Bades der Betrieb von Rundfunkgeräten, Plattenspielern oder Musikinstrumenten verboten.
Wie Burth weiter mitteilt, habe es nach Auskunft von Bademeister Dieter Eisele bislang nur sehr wenige Fälle gegeben, in denen sich Badegäste wegen der Benutzung der Kamerafunktion bei Smartphones belästigt gefühlt haben. Eisele sei dann auf die Badegäste zugegangen und habe den Sachverhalt geklärt. Meistens seien die eigenen Kinder fotografiert worden und lediglich im Hintergrund seien vielleicht andere Kinder zu sehen gewesen. „Auffälligkeiten, beispielsweise dass Pädophile hier unterwegs sind, hat unser Bademeister bisher nicht festgestellt. Er ist sich der Problematik bewusst und achtet darauf “, berichtet Burth weiter.
„Als langjähriger und regelmäßiger Steegebesucher ist mir zu diesem Thema nichts Negatives aufgefallen und ich wurde auch noch nicht angesprochen“, so Burth. Da es bisher keine vermehrten Beschwerden gab, sehe die Stadt Aulendorf keine Veranlassung, die Badeordnung anzupassen.