Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Rat beschließt Bebauungsplan Gottesberg
Zwölf Häuser entstehen in Bad Wurzach
BAD WURZACH - Am Gottesberg darf gebaut werden. Nach weit mehr als einem Jahr teils kontroverser Diskussion ist der Bebauungsplan endgültig beschlossen. Der Gemeinderat genehmigte ihn am Montag mit 20 JaStimmen. Stadtrat Franz-Josef Maier (Mir Wurzacher) stimmte dagegen.
Zwölf Baugrundstücke sind zwischen Kreuzberg- und Paulanerweg geplant und können nun erschlossen, verkauft und bebaut werden. „Wenn alles super läuft, könnte im Herbst 2018 Baubeginn sein“, sagt Sachbearbeiter Andreas Haufler vom Bauamt der Stadt.
„Optische Konkurrenz“
Gegen das neue Baugebiet hatte sich auch das Landesamt für Denkmalpflege ausgesprochen. Es sieht in den geplanten Häusern eine „optische Konkurrenz zur Wallfahrtskirche“und stuft daher eine Bebauung als bedenklich ein. „Die Bebauung ist wahrnehmbar, aber keine Beeinträchtigung“, erklärte Sachbearbeiter Andreas Haufler nun im Gemeinderat die Sicht der Verwaltung.
Auch zahlreiche Anwohner machten sich gegen die geplante Bebauung stark. Sie befürchten unter anderem eine Beeinträchtigung ihres Blicks zum Gottesberg, eine unzumutbare Belastung durch den Verkehr, eine Verschattung ihrer Gebäude und damit letztlich auch einen gravierenden Wertverlust ihrer Immobilie. Vor allem die geplante und nun genehmigte Zweigeschossigkeit der Neubauten ist ihnen sowie dem Denkmalamt ein Dorn im Auge. Sie wollten eine eingeschossige Bauweise erreichen. Die Stadtverwaltung nahm all diese Einwendungen zur Kenntnis, sah sie in der Abwägung aber nicht als so gravierend ein, dass der Bebauungsplan nochmals geändert werden müsste.
„Nachteile bringt jede Bebauung mit sich“, so Haufler im Rat. Aber dadurch, dass elf der zwölf Bauplätze über eine Sackgasse erschlossen würden, sei zum Beispiel „der Verkehr aufs Minimale beschränkt“. Hauflers und damit der Verwaltung Fazit: „Unser Planungskonzept berücksichtigt die Interessen aller Parteien. Ein solcher Interessenausgleich kann aber natürlich nie die Wünsche aller zu 100 Prozent erfüllen.“Die Verwaltung sehe daher auch zuversichtlich einem möglichen Rechtsstreit entgegen. Ein Anwohner hat in seiner von einem Anwalt verfassten Stellungnahme zum Bebauungsplan eine Klage in Aussicht gestellt. Ab der Bekanntmachung des Bebauungsplan, voraussichtlich Ende August, läuft dafür eine einjährige Frist.
Bereits in der zurückliegenden Auslegungsrunde war die Verwaltung den Anwohnern entgegengekommen. Eine eingeschossige Bauweise der Häuser lehnte sie zwar weiterhin ab. Sie befürchtet, dass sie die Baugrundstücke dann nur schwer verkaufen kann. Doch wurde die genehmigungsfähige Bauhöhe von 7,80 Meter auf 7,20 Meter reduziert. Ebenso darf ein Wohngebäude nicht mehr 40 sondern nur noch 30 Prozent seines Grundstücks belegen. Zum Dritten wurden Baugrenzen zu den Nachbargrundstücken teilweise vergrößert. Und viertens wurde schließlich die geplante Stichstraße in Richtung Süden, also weg von bestehender Bebauung gerückt.
Mittels eines berechneten Schattenmodells hatte sie zudem versucht, die Befürchtung einer Verschattung bereits bestehender Gebäude zu zerstreuen. Den Antrag aus der Ratsmitte, auf einem der Grundstücke ein Gerüst aufzubauen, um die Größe der Häuser bildlich vor Augen zu bekommen, lehnte der Rat ab. Die Abstimmung darüber im März dieses Jahres endete 7:7. Mit deutlicher Mehrheit lehnte der Rat damals auch den Antrag von Franz-Josef Maier ab, dass am Gottesberg nur eingeschossig gebaut werden dürfe.