Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Keine Gülle in Wasserschutzzone ausgebracht
Verdacht auf Bad Schussenrieder Gemarkung hat sich nicht bestätigt – Behörden prüfen Sachverhalt
BAD SCHUSSENRIED (böl) - Der Verdacht, dass auf Schussenrieder Gemarkung Gülle innerhalb einer Wasserschutzzone ausgebracht wurde, hat sich laut Wasserwirtschaftsamt nicht bestätigt. Das teilte das Landratsamt Biberach diese Woche mit.
Norbert Gross hatte sich im Juni in der Bürgerfragestunde zu Wort gemeldet. Der Schussenrieder erklärte, er habe beobachtet, wie auf einem Acker in der Nähe der Sattenbeurer Wasserfassung Gülle ausgebracht worden sei (SZ berichtete). Die gleiche Szene habe er Ende April in Otterswang, wieder in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Quellfassung, beobachtet. Auch da seien es mehrere Tanklastwagen gewesen, deren Inhalt langsam im Boden versickerte. Was ihn stutzig gemacht habe, war, dass einige der Wagen ausländische Kennzeichen gehabt hätten.
Zuständig für die Klärung des Sachverhalts waren das Landwirtschaftsamt, das Wasserwirtschaftsamt und das Gesundheitsamt. Wie die Pressestelle des Landratsamts nun mitteilte, seien die Behörden zu dem Ergebnis gekommen, dass in den genannten Gebieten keine Gülle im Wasserschutzgebiet in den Schutzzonen I und II ausgebracht wurde. Am Verhalten der Landwirte gebe es nichts zu beanstanden. Ein Mitarbeiter des Landwirtschaftsamts habe den Sachverhalt vor Ort geprüft. Er fand keine Hinweise auf eine Gülleausbringung in den Schutzzonen I und II. Er habe alle Landwirte, die für eine Gülleausbringung in Frage kommen, aufgesucht. Ein Landwirt bestätigte ihm, dass er auf seinen Feldern Gülle ausgebracht hatte. Zum Teil sei die Arbeit durch einen externen Dienstleister erbracht worden. Dieser hätte jedoch keine Wagen mit ausländischen Kennzeichen gefahren.
Ebenso sei ein Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts vor Ort gewesen. Gemeinsam mit dem Schussenrieder Wassermeister habe er den Sachverhalt geprüft. Auch er sei zu der Erkenntnis gelangt, dass keine Gülle im Wasserschutzgebiet in den Schutzzonen I und II ausgebracht wurde.