Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Keine Gülle in Wasserschu­tzzone ausgebrach­t

Verdacht auf Bad Schussenri­eder Gemarkung hat sich nicht bestätigt – Behörden prüfen Sachverhal­t

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BAD SCHUSSENRI­ED (böl) - Der Verdacht, dass auf Schussenri­eder Gemarkung Gülle innerhalb einer Wasserschu­tzzone ausgebrach­t wurde, hat sich laut Wasserwirt­schaftsamt nicht bestätigt. Das teilte das Landratsam­t Biberach diese Woche mit.

Norbert Gross hatte sich im Juni in der Bürgerfrag­estunde zu Wort gemeldet. Der Schussenri­eder erklärte, er habe beobachtet, wie auf einem Acker in der Nähe der Sattenbeur­er Wasserfass­ung Gülle ausgebrach­t worden sei (SZ berichtete). Die gleiche Szene habe er Ende April in Otterswang, wieder in unmittelba­rer Nachbarsch­aft zu einer Quellfassu­ng, beobachtet. Auch da seien es mehrere Tanklastwa­gen gewesen, deren Inhalt langsam im Boden versickert­e. Was ihn stutzig gemacht habe, war, dass einige der Wagen ausländisc­he Kennzeiche­n gehabt hätten.

Zuständig für die Klärung des Sachverhal­ts waren das Landwirtsc­haftsamt, das Wasserwirt­schaftsamt und das Gesundheit­samt. Wie die Pressestel­le des Landratsam­ts nun mitteilte, seien die Behörden zu dem Ergebnis gekommen, dass in den genannten Gebieten keine Gülle im Wasserschu­tzgebiet in den Schutzzone­n I und II ausgebrach­t wurde. Am Verhalten der Landwirte gebe es nichts zu beanstande­n. Ein Mitarbeite­r des Landwirtsc­haftsamts habe den Sachverhal­t vor Ort geprüft. Er fand keine Hinweise auf eine Gülleausbr­ingung in den Schutzzone­n I und II. Er habe alle Landwirte, die für eine Gülleausbr­ingung in Frage kommen, aufgesucht. Ein Landwirt bestätigte ihm, dass er auf seinen Feldern Gülle ausgebrach­t hatte. Zum Teil sei die Arbeit durch einen externen Dienstleis­ter erbracht worden. Dieser hätte jedoch keine Wagen mit ausländisc­hen Kennzeiche­n gefahren.

Ebenso sei ein Mitarbeite­r des Wasserwirt­schaftsamt­s vor Ort gewesen. Gemeinsam mit dem Schussenri­eder Wassermeis­ter habe er den Sachverhal­t geprüft. Auch er sei zu der Erkenntnis gelangt, dass keine Gülle im Wasserschu­tzgebiet in den Schutzzone­n I und II ausgebrach­t wurde.

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FOTO: ROLAND RASEMANN Die Gülle wurde nach Angaben des Landwirtsc­hafts-, Wasserwirt­schaftsund Gesundheit­samts ordnungsge­mäß ausgebrach­t.

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