Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Tieren auf der Straße lieber nicht ausweichen
Um Wildunfälle zu vermeiden, hilft es, vorsichtig zu fahren, rät der Anwaltverein
RAVENSBURG (sz) - Wer nachts mit dem Auto durch den Wald fährt, kennt das Risiko: Wildunfälle. Im Herbst und im Frühjahr ist die Gefahr, mit einem Tier zusammenzustoßen, besonders groß. Kommt es zu einem Unfall, sollte der Autofahrer die Schäden am Fahrzeug dokumentieren und die Polizei rufen, informiert der Anwaltverein Ravensburg.
Um Wildunfälle von vornherein zu vermeiden, hilft es, vorsichtig zu fahren – vor allem, wenn ein Schild vor Wildwechsel warnt. Springt trotz aller Vorsicht ein Tier vor das Auto, mag der erste Impuls sein, zu bremsen oder auszuweichen. Zu empfehlen ist das nicht. „Wer einem Tier auf der Straße ausweicht, kann mit einem Baum oder einem entgegenkommenden Auto zusammenstoßen“, warnt Rechtsanwalt Boris Koch, Vorstandsmitglied des Anwaltvereins Ravensburg. Das Verletzungsrisiko sei hier deutlich höher als bei der Kollision mit Wild. Auch wenn es herzlos klingen mag, gilt: Autofahrer sollten eher an ihr eigenes Wohl denken als an das des Tieres.
Ausweichmanöver sind nur schwer beweisbar
Hinzu kommt: Ein Unfall gilt rechtlich nur als Wildunfall, wenn das Auto tatsächlich mit dem Tier zusammengestoßen ist. Kommt es hingegen bei einem Ausweich- oder Bremsmanöver zu einem Unfall, lässt sich später kaum beweisen, dass ein Tier auf der Fahrbahn der Grund war – und nicht zum Beispiel ein Fahrfehler. In solch einem Fall ist die Versicherung oft nicht bereit, für den Schaden aufzukommen.
Wenn es zu einem Zusammenstoß kommt, gilt wie bei jedem anderen Unfall: Als erstes muss die Unfallstelle abgesichert werden. Dann sollten Autofahrer schnellstmöglich die Polizei alarmieren und warten, bis die Beamten eintreffen. Sinnvoll ist es zudem, Schäden am Wagen zu dokumentieren. Fotos von den Spuren am Auto, dem Tier und dem Unfallort können später als Beweismittel dienen.
Danach gilt es, den Schaden schnell der Versicherung zu melden. „Bei Wildunfällen mit sogenanntem Haarwild springt in der Regel die Teilkaskoversicherung ein“, sagt Rechtsanwalt Koch. Dazu zählten Rehe und Wildschweine. Auch Schäden durch kleinere Wildtiere wie Füchse und Dachse seien abgedeckt.
Sie hatten einen Wildunfall und brauchen Rechtsbeistand? Rechtsanwälte in der Nähe sind unter www.anwaltauskunft.de zu finden.
Ansprechpartner des Anwaltvereins Ravensburg ist Boris Koch, Telefon 0751 / 3 62 26 19 oder per E-Mail an ra.koch@z-r-s.de