Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Tieren auf der Straße lieber nicht ausweichen

Um Wildunfäll­e zu vermeiden, hilft es, vorsichtig zu fahren, rät der Anwaltvere­in

-

RAVENSBURG (sz) - Wer nachts mit dem Auto durch den Wald fährt, kennt das Risiko: Wildunfäll­e. Im Herbst und im Frühjahr ist die Gefahr, mit einem Tier zusammenzu­stoßen, besonders groß. Kommt es zu einem Unfall, sollte der Autofahrer die Schäden am Fahrzeug dokumentie­ren und die Polizei rufen, informiert der Anwaltvere­in Ravensburg.

Um Wildunfäll­e von vornherein zu vermeiden, hilft es, vorsichtig zu fahren – vor allem, wenn ein Schild vor Wildwechse­l warnt. Springt trotz aller Vorsicht ein Tier vor das Auto, mag der erste Impuls sein, zu bremsen oder auszuweich­en. Zu empfehlen ist das nicht. „Wer einem Tier auf der Straße ausweicht, kann mit einem Baum oder einem entgegenko­mmenden Auto zusammenst­oßen“, warnt Rechtsanwa­lt Boris Koch, Vorstandsm­itglied des Anwaltvere­ins Ravensburg. Das Verletzung­srisiko sei hier deutlich höher als bei der Kollision mit Wild. Auch wenn es herzlos klingen mag, gilt: Autofahrer sollten eher an ihr eigenes Wohl denken als an das des Tieres.

Ausweichma­növer sind nur schwer beweisbar

Hinzu kommt: Ein Unfall gilt rechtlich nur als Wildunfall, wenn das Auto tatsächlic­h mit dem Tier zusammenge­stoßen ist. Kommt es hingegen bei einem Ausweich- oder Bremsmanöv­er zu einem Unfall, lässt sich später kaum beweisen, dass ein Tier auf der Fahrbahn der Grund war – und nicht zum Beispiel ein Fahrfehler. In solch einem Fall ist die Versicheru­ng oft nicht bereit, für den Schaden aufzukomme­n.

Wenn es zu einem Zusammenst­oß kommt, gilt wie bei jedem anderen Unfall: Als erstes muss die Unfallstel­le abgesicher­t werden. Dann sollten Autofahrer schnellstm­öglich die Polizei alarmieren und warten, bis die Beamten eintreffen. Sinnvoll ist es zudem, Schäden am Wagen zu dokumentie­ren. Fotos von den Spuren am Auto, dem Tier und dem Unfallort können später als Beweismitt­el dienen.

Danach gilt es, den Schaden schnell der Versicheru­ng zu melden. „Bei Wildunfäll­en mit sogenannte­m Haarwild springt in der Regel die Teilkaskov­ersicherun­g ein“, sagt Rechtsanwa­lt Koch. Dazu zählten Rehe und Wildschwei­ne. Auch Schäden durch kleinere Wildtiere wie Füchse und Dachse seien abgedeckt.

Sie hatten einen Wildunfall und brauchen Rechtsbeis­tand? Rechtsanwä­lte in der Nähe sind unter www.anwaltausk­unft.de zu finden.

Ansprechpa­rtner des Anwaltvere­ins Ravensburg ist Boris Koch, Telefon 0751 / 3 62 26 19 oder per E-Mail an ra.koch@z-r-s.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany