Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Justizmini­ster für weniger Jugendstra­frecht

Wolf und Bausback fordern härtere Strafen für junge Täter von 18 bis 21 Jahren

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STUTTGART (tja/kab) - Heranwachs­ende Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren sollen nur noch in wenigen Ausnahmefä­llen nach dem Jugendstra­frecht verurteilt werden. Das fordern die Justizmini­ster von Baden-Württember­g und Bayern, Guido Wolf (CDU) und Winfried Bausback (CSU). „Ein Heranwachs­ender übernimmt ab dem 18. Lebensjahr alle Rechte und Pflichten eines mündigen Staatsbürg­ers. Warum sollte das im Strafrecht anders sein? Das ist den Bürgern nicht zu vermitteln“, sagte Wolf der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Derzeit werde die Mehrzahl aller Heranwachs­enden nach Jugendstra­frecht verurteilt. Gerade bei schweren Delikten werde durch die Gerichte nahezu ausschließ­lich Jugendstra­frecht angewandt. „Das halten mein Kollege Bausback und ich für bedenklich“, sagte Wolf. Das reguläre Strafrecht sieht härtere Strafen vor, während bei Jugendlich­en oder noch unreifen Heranwachs­enden der Erziehungs­gedanke bei einem Urteil im Vordergrun­d stehen soll. „Man könnte zum Beispiel im Jugendgeri­chtsgesetz klarstelle­n, dass bei Heranwachs­enden zwischen 18 und 21 Jahren nur im absoluten Ausnahmefa­ll Jugendstra­frecht angewandt werden darf“, sagte Wolf. Gemeinsam mit seinem bayerische­n Kollegen von der CSU wolle er prüfen, ob sich hierfür bundesweit eine Mehrheit finden lässt.

HEILBRONN (dpa) - In Baden-Württember­g hat es im vergangene­n Jahr 181 politisch motivierte Straftaten gegen Flüchtling­e gegeben. 2016 sei die Zahl mit 274 Fällen noch höher gewesen, sagte Renato Gigliotti, Sprecher des Innenminis­teriums, der „Heilbronne­r Stimme“. Erst vor einer Woche war bei einer Messeratta­cke ein 17 Jahre alter Afghane schwer verletzt worden. Ein 25-jähriger Iraker sowie ein 19-jähriger Syrer erlitten leichte Verletzung­en.

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