Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Justizminister für weniger Jugendstrafrecht
Wolf und Bausback fordern härtere Strafen für junge Täter von 18 bis 21 Jahren
STUTTGART (tja/kab) - Heranwachsende Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren sollen nur noch in wenigen Ausnahmefällen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das fordern die Justizminister von Baden-Württemberg und Bayern, Guido Wolf (CDU) und Winfried Bausback (CSU). „Ein Heranwachsender übernimmt ab dem 18. Lebensjahr alle Rechte und Pflichten eines mündigen Staatsbürgers. Warum sollte das im Strafrecht anders sein? Das ist den Bürgern nicht zu vermitteln“, sagte Wolf der „Schwäbischen Zeitung“.
Derzeit werde die Mehrzahl aller Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Gerade bei schweren Delikten werde durch die Gerichte nahezu ausschließlich Jugendstrafrecht angewandt. „Das halten mein Kollege Bausback und ich für bedenklich“, sagte Wolf. Das reguläre Strafrecht sieht härtere Strafen vor, während bei Jugendlichen oder noch unreifen Heranwachsenden der Erziehungsgedanke bei einem Urteil im Vordergrund stehen soll. „Man könnte zum Beispiel im Jugendgerichtsgesetz klarstellen, dass bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren nur im absoluten Ausnahmefall Jugendstrafrecht angewandt werden darf“, sagte Wolf. Gemeinsam mit seinem bayerischen Kollegen von der CSU wolle er prüfen, ob sich hierfür bundesweit eine Mehrheit finden lässt.
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HEILBRONN (dpa) - In Baden-Württemberg hat es im vergangenen Jahr 181 politisch motivierte Straftaten gegen Flüchtlinge gegeben. 2016 sei die Zahl mit 274 Fällen noch höher gewesen, sagte Renato Gigliotti, Sprecher des Innenministeriums, der „Heilbronner Stimme“. Erst vor einer Woche war bei einer Messerattacke ein 17 Jahre alter Afghane schwer verletzt worden. Ein 25-jähriger Iraker sowie ein 19-jähriger Syrer erlitten leichte Verletzungen.