Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Endlich zur Kur
Die Mühe beim Antrag lohnt sich
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RAVENSBURG (sz) - Kassenpatienten haben ein Recht auf eine Kur, wenn sie medizinisch notwendig ist. Aber 20 Prozent der Patienten werden abgelehnt, oft wegen mangelhaft ausgefüllten Anträgen. Doch das muss nicht sein.
Als Kur bezeichnet man Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung oder Verschlimmerung von Krankheiten. Unter den Begriff fallen aber auch Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) nach schweren Erkrankungen oder einer Operation. Kuren sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Es gibt ambulante und stationäre Angebote. Sie dauern meistens drei Wochen. Kassenmitglieder können alle vier Jahre einen Antrag stellen. Eine Kur als Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort kommt sogar alle drei Jahre infrage. Bedingungen: „Voraussetzung für ● eine Kur ist, dass sie medizinisch notwendig ist“, betont Daniela Hubloher, Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Hessen. Zudem kommt sie nur infrage, wenn alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sind und keine Wirkung mehr zeigen. „Werden Anträge abgelehnt, sind es meist diese zwei Voraussetzungen, die im Antrag nicht ausreichend dargelegt sind“, hat sie erfahren. Bis ein Antrag genehmigt ist und in der gewünschten Einrichtung ein Platz frei ist, können Wochen bis Monate vergehen. Antrag: Den stellen Patienten gemeinsam ● mit dem behandelnden Arzt. „Patienten sollten sich dabei auf eine Diagnose konzentrieren“, rät Hubloher. Es müsse klar ersichtlich sein, welche Reha-Ziele angestrebt werden. Bei einem unübersichtlichen Beschwerdebild sei das schwierig zu definieren. Sie rät Patienten, den Selbstauskunftsbogen detailliert auszufüllen. Patienten sollten vor allem darlegen, wie sich ihre Beschwerden auf alltägliche Aktivitäten auswirken. „Es muss auch klar ersichtlich sein, dass alle ambulanten Angebote, von Medikamentengaben bis Krankengymnastik, ausgeschöpft wurden.“Mutter- oder Vater-Kind-Kur:
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Dabei ist es nicht notwendig, dass alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Hier ist nur durch einen stationären Aufenthalt gewährleistet, dass der Elternteil – meist sind es Mütter – eine Auszeit vom familiären Alltag erhält. „Mütter sollten vor Antragstellung eine Beratungsstelle aufsuchen, die Tipps zum Antrag geben“, rät Hubloher. Das erhöht die Chancen auf Bewilligung. Infrage kommen die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks. Auch der Deutsche Arbeitskreis für Familienhilfe berät.
Widerspruch: Rund 20 Prozent ● der Kuranträge werden zunächst abgelehnt. Patienten sollten sich davon nicht entmutigen lassen und Widerspruch einlegen. Es lohnt sich: Etwa jeder zweite Widerspruch ist erfolgreich und zieht eine Bewilligung nach sich. „Der Patient sollte sich mit seinem Arzt beraten und in einer Stellungnahme konkret auf die Ablehnungsgründe eingehen“, sagt Hubloher. Für den Widerspruch hat der Patient einen Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Zeit. Kuren im Ausland: Für ambulante ●
Vorsorgemaßnahmen müssen Patienten Zuzahlungen zu den Behandlungen leisten sowie für Unterkunft und Verpflegung aufkommen. Das ist in Kurorten im osteuropäischen Ausland oft wesentlich günstiger als hierzulande. „Patienten sollten unbedingt vorher mit ihrer Kasse absprechen, welche Kosten sie genau übernimmt“, rät Hubloher. Viele Kassen haben auch Kooperationen mit ausländischen Anbietern geschlossen. Dann ist eine Abrechnung über die Versichertenkarte möglich.