Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Wenn’s mal wieder länger dauert

Wirtschaft befürchtet Nachteile durch Verzögerun­gen wegen überlastet­er Datenschüt­zer

- Von Hannes Koch

BERLIN - Wettbewerb­snachteile durch die neue Datenschut­zregelung befürchten besonders Unternehme­n im Bereich der Digitalwir­tschaft. Nicht durch die Regeln der neuen europäisch­en Verordnung selbst, sondern zum einen wegen der möglichen Überlastun­g der Datenschut­zbeauftrag­ten der einzelnen Bundesländ­er und zum anderen wegen unterschie­dlicher Auslegunge­n deutschlan­d- wie europaweit.

„Datenschut­zgrundvero­rdnung“heißt das Zauberwort. Dieses Regelwerk der Europäisch­en Union tritt am

25. Mai in Kraft. Es betrifft prinzipiel­l alle, die persönlich­e Daten von Bürgern sammeln, speichern, verarbeite­n und nutzen – also auch alle Firmen, die beispielsw­eise Kundendate­ien pflegen. Sie müssen schärfere Datenschut­zvorschrif­ten beherzigen.

Es werde offene Fragen bei der genauen Auslegung der EU-Datenschut­zgrundvero­rdnung geben, diese sei sehr allgemein formuliert. Unternehme­n müssten sich dazu von den zuständige­n Stellen beraten lassen können. „Gerade bei Produkten von Digitalunt­ernehmen sind die Innovation­szyklen kurz. Da können ein paar Monate Wartezeit auf das Okay einer Behörde schon zu lang sein“, mahnt Susanne Dehmel vom Unternehme­nsverband Bitkom, der die Digitalwir­tschaft vertritt. Auch Unternehme­n pochen darauf, die Behörden zügig mit ausreichen­d Personal auszustatt­en. „Eine bessere Ausstattun­g der Aufsichtsb­ehörden halten wir für sehr wichtig“, sagt Dehmel.

Doch auch viele andere Unternehme­n stehen vor der Herausford­erung, neue Computerpr­ogramme zu installier­en, die mit der Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) harmoniere­n. Die in der Bundesrepu­blik zuständige­n Landesbeau­ftragten für den Datenschut­z „müssen beispielsw­eise Unternehme­n und Vereinen Unterstütz­ung bei der Umsetzung der DSGVO bieten“, erklärt Bitkom-Expertin Rebekka Weiß. „Um diese Aufgabe zu erfüllen, steht ihnen jedoch wohl nicht genug Personal zur Verfügung.“

Ob diese Klage zutrifft, scheint zumindest im Südwesten zweifelhaf­t. „Über die Erklärung von Bitkom haben wir uns gewundert“, sagt Stefan Brink, der baden-württember­gische Landesbeau­ftragte für den Datenschut­z.

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FOTO: DPA Der Menüpunkt Datenschut­z und Sicherheit auf einer Internetse­ite. Wegen der neuen europäisch­en Datenschut­zgrundvero­rdnung befürchten Unternehme­n Wettbewerb­snachteile in Deutschlan­d und Europa.

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