Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Wenn’s mal wieder länger dauert
Wirtschaft befürchtet Nachteile durch Verzögerungen wegen überlasteter Datenschützer
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BERLIN - Wettbewerbsnachteile durch die neue Datenschutzregelung befürchten besonders Unternehmen im Bereich der Digitalwirtschaft. Nicht durch die Regeln der neuen europäischen Verordnung selbst, sondern zum einen wegen der möglichen Überlastung der Datenschutzbeauftragten der einzelnen Bundesländer und zum anderen wegen unterschiedlicher Auslegungen deutschland- wie europaweit.
„Datenschutzgrundverordnung“heißt das Zauberwort. Dieses Regelwerk der Europäischen Union tritt am
25. Mai in Kraft. Es betrifft prinzipiell alle, die persönliche Daten von Bürgern sammeln, speichern, verarbeiten und nutzen – also auch alle Firmen, die beispielsweise Kundendateien pflegen. Sie müssen schärfere Datenschutzvorschriften beherzigen.
Es werde offene Fragen bei der genauen Auslegung der EU-Datenschutzgrundverordnung geben, diese sei sehr allgemein formuliert. Unternehmen müssten sich dazu von den zuständigen Stellen beraten lassen können. „Gerade bei Produkten von Digitalunternehmen sind die Innovationszyklen kurz. Da können ein paar Monate Wartezeit auf das Okay einer Behörde schon zu lang sein“, mahnt Susanne Dehmel vom Unternehmensverband Bitkom, der die Digitalwirtschaft vertritt. Auch Unternehmen pochen darauf, die Behörden zügig mit ausreichend Personal auszustatten. „Eine bessere Ausstattung der Aufsichtsbehörden halten wir für sehr wichtig“, sagt Dehmel.
Doch auch viele andere Unternehmen stehen vor der Herausforderung, neue Computerprogramme zu installieren, die mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) harmonieren. Die in der Bundesrepublik zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz „müssen beispielsweise Unternehmen und Vereinen Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO bieten“, erklärt Bitkom-Expertin Rebekka Weiß. „Um diese Aufgabe zu erfüllen, steht ihnen jedoch wohl nicht genug Personal zur Verfügung.“
Ob diese Klage zutrifft, scheint zumindest im Südwesten zweifelhaft. „Über die Erklärung von Bitkom haben wir uns gewundert“, sagt Stefan Brink, der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz.