Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Es hilft kein Jammern
Zum Artikel „Jeder zweite Deutsche geht beim Urlaubsgeld leer aus“(11.6.) hat uns die folgende Zuschrift eines Lesers erreicht:
Dies ist schon seit längerer Zeit bekannt und ist auch gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern mehr als gerecht. Die Gewerkschaften haben mit den Beiträgen ihrer Mitglieder die finanzielle Kraft entwickelt, um in Tarifauseinandersetzungen Regelungen zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu erstreiten. Dies gelang oft nur mit Arbeitsniederlegungen, einhergehend mit Lohneinbußen. Natürlich schauen die Unternehmer – gerade in den mittelständischen Unternehmen – nach Einsparungsmöglichkeiten.
Es ist daher ihr Recht, Zahlungen ohne Rechtsanspruch einzustellen. Es besteht kein Recht auf ein zusätzliches Urlaubsgeld. Es sei auch darauf hinzuweisen, dass auch die Urlaubsdauer in nicht tarifgebundenen Betrieben geringer ist. Die gesetzliche Urlaubsdauer beträgt nämlich nur 24 Werktage, wobei der Samstag ein Werktag ist (§3 Bundesurlaubsgesetz). Hat man keinen Betriebsrat, bestimmt der Arbeitgeber auch über die Lage des Urlaubes.
Es hilft kein Jammern. Das ist Gesetz. Dabei ist es so einfach – die Gewerkschaften stärken, sie beim Tariftreuegesetz unterstützen – und dann legal mehr Urlaubstage in Anspruch nehmen und das entsprechende Urlaubsgeld kassieren. Rudolf Christian, Sigmaringen
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