Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Wirbel um geschwärzte Kita-Fotos
DORMAGEN (dpa) - Skurrile Blüten hat die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung in einem Kindergarten im nordrhein-westfälischen Dormagen getrieben. Eltern hatten Erinnerungs-Alben mit Kinderfotos bekommen, auf denen lediglich das jeweils eigene Kind zu erkennen war – die anderen Gesichter waren jeweils geschwärzt.
Der Pfarrer der Gemeinde St. Michael Dormagen-Süd, zu der die Kita gehört, sagte, man habe „den sicheren Weg“gewählt, um Klagen vorzubeugen. Es wäre einfach gewesen, den Wirbel zu umgehen: „Die Einrichtung hätte sich vorab von den Eltern eine Einwilligungsbescheinigung geben lassen können, um die Bilder für das Jahrbuch zu nutzen“, sagte Andreas Mündelein, der Vorsitzende der Konferenz der Diözesan-Datenschutzbeauftragten.
Einwilligungen zum Fotografieren lassen Kindergärten normalerweise im Vorfeld unterzeichnen. Eltern willigen damit beim Abschluss des Vertrags schriftlich ein, dass ihr Kind fotografiert werden darf.
Erinnerungsbücher seien zwar nach wie vor möglich, erläutert die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte Helga Block. Wenn auf einem Foto mehrere Kinder abgebildet seien, so müssten aber auch alle einwilligen. „Werden Gesichter in Erinnerungsbüchern geschwärzt, erfolgt dies nicht aufgrund eines Verbots der Datenschutz-Grundverordnung, sondern aufgrund der fehlenden Einwilligungen der Erziehungsberechtigten“, betont Block.