Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Jugendliche kommen in Bad Waldsee nur schwer an Alkohol
Von acht getesteten Geschäften hielt sich nur eines nicht an den Jugendschutz
BAD WALDSEE (sz) - Urlaubszeit, Schulferien, Abschlussfeiern, hitzefrei, das Altstadt- und Seenachtfest – Gelegenheiten gibt es viele, bei denen sich ein kühles alkoholisches Getränk anbieten würde. Doch in den Waldseer Geschäften ist es für Jugendliche nicht so leicht, Alkohol einzukaufen. Auch in diesem Jahr hat das Ordnungsamt der Stadt zusammen mit der Polizei Testkäufe von Spirituosen und Tabakwaren im Stadtgebiet durchgeführt, teilt die Stadtverwaltung mit.
Mit der Erlaubnis seiner Eltern und in Begleitung zweier Polizeibeamter in Zivil und zwei Vertreterinnen der Stadt begab sich ein 17-jähriger Testkäufer auf Einkaufstour. Wie aus der Pressemitteilung weiter hervorgeht, hielten sich die erwachsenen Begleiter dabei im Hintergrund. Fragen nach dem Alter hatte der Minderjährige wahrheitsgemäß zu beantworten und auch seinen Ausweis auf Verlangen vorzulegen. Im Anschluss an den Kaufversuch oder den Verkauf wurde die Situation von den städtischen Beschäftigten und den Polizeibeamten, die den Minderjährigen begleiteten, vor Ort aufgeklärt.
Bei insgesamt acht Kontrollen wurden Supermärkte, Discounter und Tankstellen überprüft. Dabei gab es in einem Laden keine branntweinhaltigen Getränke oder Tabakwaren, die ab 18 Jahren zugelassen sind, und somit keinen Testkauf. Von den acht getesteten Geschäften hielten sich sechs an das Jugendschutzgesetz und verwehrten den Verkauf. In nur einem Supermarkt erhielt der Jugendliche die gewünschte Spirituose. Gegen den Verkäufer, der gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hat, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei den Kontrollen fiel den Begleitern auf, dass die Kassensysteme der Ladengeschäfte dem Verkäufer bei den betroffenen Waren eine Warnmeldung erstattet. Die Verkäufer gaben im Aufklärungsgespräch an, dass sie nicht nur das Geburtsdatum angezeigt bekommen, sondern auch regelmäßig von ihrem Arbeitgeber im Jugendschutzrecht geschult werden.
Kontrollen werden fortgesetzt
Das hervorragende Ergebnis ist lobenswert und freut nicht nur die Ordnungshüter, sondern sollte auch für die Ladenbetreiber Ansporn sein, ihr Personal weiterhin im Jugendschutz zu schulen. Die Reihe der Jugendschutzkontrollen wird im laufenden Jahr fortgesetzt, heißt es in der Pressemitteilung.