Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Bei Dieselnachrüstungen bleibt Verkehrsminister Scheuer hart
(dpa) - Hamburg, Stuttgart, Frankfurt am Main – in vielen Städten müssen Dieselbesitzer Fahrverbote fürchten. Doch trotz neuer Töne aus der CDU bleibt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bei seiner Ablehnung von Hardware-Nachrüstungen. Im Bundestag sagte der CSU-Politiker, die Hardware der Abgasreinigung werde nachgerüstet, „wo es wirklich sinnvoll ist“– bei Bussen, Müllfahrzeugen, Feuerwehren, Straßenreinigungen. Hier werde es weiter Streit geben, sagte Scheuer voraus.
Am Vortag hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in einer Sitzung der Unionsfraktion gesagt, sie werde sich um die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen kümmern. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), die schon länger Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Autobauer fordert, zeigte sich erfreut: „Die Zahl der Verbündeten dafür steigt jeden Tag“, sagte sie. „Ich hoffe, dass das so weitergeht, damit die Bundesregierung schon bald mit vereinten Kräften die Automobilindustrie in die Verantwortung nehmen kann.“Auch Grüne, FDP und Linke im Bundestag fordern Hardware-Nachrüstungen, die AfD ist dagegen. Es gehe nicht um flächendeckende Nachrüstungen, sondern um eine regionale Lösung für Dieselfahrer, die konkret von Fahrverboten betroffen seien, sagte SPD-Fraktionsvize Sören Bartol. Falls die Kanzlerin nicht in der Lage sei, eine Entscheidung herbeizuführen, müsse der Bundestag die Regierung zum Handeln auffordern.
VW-Prozess geht weiter
Unterdessen ging in Braunschweig das Musterverfahren durch den Abgasskandal geschädiger VWAktionäre weiter. Hier schlossen die Richter nicht aus, dass Volkswagen den Kapitalmarkt im Abgasskandal zu spät informiert haben könnte. Im Fall des VW-Geständnisses gegenüber den US-Behörden, Dieselmotoren manipuliert zu haben, könne die Voraussetzung der Kursrelevanz erfüllt sein, sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, Christian Jäde. Das Eingeständnis fiel auf den 19. August 2015, VW informierte seine Anleger damals aber erst etwa einen Monat später am 22. September 2015 per Ad-hoc-Nachricht. Es geht um eine vorläufige Einschätzung, betonte das Gericht. Insgesamt machen Kläger Forderungen von fast neun Milliarden Euro geltend.