Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
„Gefahr besteht, dass Kommunen das Geld nicht erreicht“
Städte- und Gemeindebund-Geschäftsführer Landsberg warnt vor stockenden Hilfen des Bundes für Flüchtlinge
BERLIN - Der Bund will Länder und Kommunen mit Milliardensummen bei den Flüchtlingskosten entlasten. Der Bund stellt im Rahmen eines Gesetzentwurfes 2019 weitere 6,85 Milliarden Euro an Hilfen für Flüchtlinge und sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Doch es besteht die Gefahr, dass die Länder die Mittel nicht vollständig weiterleiten, sagt Gerd Landsberg, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, im Gespräch mit Andreas Herholz.
Herr Landsberg, der Bund will mehr Geld für Flüchtlinge ausgeben und auf die Prüfung der genaueren Verwendung der Mittel durch die Länder verzichten. Eine gute Nachricht für die Kommunen?
Wenn in Zukunft die Hilfen des Bundes nicht mehr genau pro Kopf abgerechnet werden und durch eine höhere Umsatzsteuerbeteiligung der Länder ersetzt werden sollen, besteht die Gefahr, dass die Städte und Gemeinden das Geld nicht erreicht. Bisher beteiligt sich der
Bund an den
Ausgaben für Asylsuchende von der Registrierung bis zur
Erteilung eines Bescheides mit einer pauschalen
Zahlung in Höhe von 670 Euro pro Asylsuchendem.
Diese Spitzabrechnung durch den Bund soll wegfallen. Die Länder erhalten zusätzliche Mittel im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung. Gut, dass die Bundesregierung auch in den Jahren 2019 bis 2022 Länder und Kommunen bei den Flüchtlingskosten entlasten will. Doch der jetzt geplante Weg birgt die Gefahr, dass die Länder die Mittel jedenfalls nicht vollständig weiterleiten – das lehrt die Erfahrung aus anderen Bereichen. Und das, obwohl die Hauptlast der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen eben nicht bei den Ländern, sondern bei den Städten und Gemeinden liegt.
Was erwarten Sie von Bund und Ländern?
Wenn neue Wege gesucht werden, muss sichergestellt werden, dass die Mittel tatsächlich vor Ort ankommen. Bisher beteiligt sich der Bund auch an den Kosten der Unterkunft für erwerbslose Asylberechtigte. Dieses Geld fließt unmittelbar an die Kommunen, die den größten Teil der Unterkunftskosten finanzieren müssen. Auch diese unmittelbare Beteiligung an den Kosten der Unterkunft soll leider nach den Plänen des Bundes 2020 durch allgemeine Kompensationen gegenüber den Ländern entfallen. Gerade die Kosten der Unterkunft sind ein wichtiger und einfacher Weg, wie der Bund die Kommunen unmittelbar ohne die Länder unterstützen kann. Deswegen halten wir dies auch in Zukunft für unverzichtbar.
Fühlen sich die Kommunen überfordert?
Die Akzeptanz der Flüchtlingspolitik, der notwendigen Integration, die nach wie vor eine Herkulesaufgabe für die Kommunen darstellt, hängt auch davon ab, dass Städte und Gemeinden erkennen, dass sich der Bund unmittelbar beteiligt. Die Unterbringung, Versorgung und Integration ist eine kommunale Aufgabe. Die Finanzierung muss zugunsten der Kommunen gesamtstaatlich durch Bund und Länder organisiert werden. Wir müssen ausschließen, dass die sich langsam abzeichnenden Fortschritte der Integration vor Ort durch Unsicherheiten in der Finanzierung gefährdet werden.