Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Mutmaßlicher Heckenschütze aus Bergerhausen auf freiem Fuß
Versuchter Mord: Dringender Tatverdacht gegen 27-jährigen Biberacher erhärtet sich nicht
BIBERACH - Es ist weiterhin unklar, wer im Juli ein 15-jährige Mädchen in Bergerhausen angeschossen hat. Der dringende Tatverdacht gegen einen 27-jährigen Biberacher wegen versuchten Mordes ist laut der Staatsanwaltschaft Ravensburg nicht mehr gegeben. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, der Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Polizei ermittelt dennoch weiter gegen den 27-Jährigen.
Es war am 3. Juli: Eine 15-Jährige war mit ihren fünf Freundinnen auf einer großen Wiese im Bereich Osterberg/Fohrhäldele bei Bergerhausen unterwegs. Plötzlich brach sie zusammen, weil sie einen stechenden Schmerz spürte. Wie sich danach herausstellte, war sie von einem NeunMillimeter-Geschoss in der Kniekehle getroffen worden. Kurze Zeit später vermeldete die Polizei einen Ermittlungserfolg: Sie nahm den mutmaßlichen Täter fest, der den Schuss aus einer großkalibrigen Waffe abgefeuert haben soll.
Die Patronenhülse hatte die Polizei in der Wohnung des 27-Jährigen gefunden.
Der Verdächtige hatte zunächst geschwiegen. Als er dem Haftrichter vorgeführt wurde, äußerte er sich jedoch zum
Fall. „Der Richter sieht nun keinen dringenden Tatverdacht mehr“, sagt Christine Weiss, Erste Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg. „Er wurde aus der Justizvollzugsanstalt entlassen.“Dennoch werde die Akte des Verdächtigen nicht geschlossen. Aus „ermittlungstaktischen Gründen“will sich die Staatsanwältin nicht weiter zum Fall äußern.
Die Polizei ermittelt trotzdem weiter gegen den 27-Jährigen aus Bergerhausen. Dieses Mal allerdings nicht wegen versuchten Mordes, aber möglicherweise wegen versuchten Totschlags oder mindestens wegen gefährlicher Körperverletzung. Dass der mutmaßliche Täter eine Haftstrafe bekommt, ist nicht auszuschließen. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird die Strafanzeige wieder der Staatsanwaltschaft Ravensburg vorgelegt und in einer Verhandlung wird dann über das Strafmaß entschieden.