Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Behörden machen Druck auf Obstbauern
Landratsämter in Ravensburg und Friedrichshafen pochen auf mehr Abstand zu Gewässern
STUTTGART - Der Druck auf Obstbauern wächst – besonders in den Kreisen Ravensburg und Bodensee. Zwischen dem ersten Baum einer Plantage und dem Ufer eines Bachs oder Sees sollen künftig zehn Meter Abstand liegen. Die Landratsämter wollen härter durchgreifen, um Gewässer besser vor Pestiziden zu schützen. Dabei bedienen sie sich eines umstrittenen Kniffs.
Seit Anfang des Jahres sind die Flächen an Ufern in Baden-Württemberg besonders geschützt. Landwirte müssen bei der Feldarbeit fünf Meter Abstand halten – so regelt es das nun in Kraft getretene Wassergesetz des Landes (siehe Kasten). Für Obstbauern kommt es noch härter. Die Behörden wollen einen doppelt so großen Puffer zwischen Gewässern und Obstplantagen, wie sie vor allem im Bodenseekreis und in Teilen des Kreises Ravensburg die Landschaft dominieren.
Als Grund nennt ein Sprecher des Landratsamts in Friedrichshafen Erkenntnisse, dass in den Gewässern nahe Obstplantagen die Artenvielfalt massiv leide. „Unsere fachliche Einschätzung ist, dass es hier einen Zusammenhang mit Spritzmitteleinträgen gibt.“Auslöser waren wissenschaftliche Studien auf der Schweizer Bodenseeseite, erklärt Walter Sieger, der beim Landratsamt in Ravensburg für den Gewässerschutz zuständig ist. „Es gab eine Studie aus dem Thurgau, die eine Kausalität zwischen Pestizideinsatz im Obstbau und Artenreduktion in Gewässern klar nachgewiesen hat.“
Ämter weiten Kontrollen aus
Also wurden die Landratsämter aktiv. Im Bodenseekreis haben 2017 erste Untersuchungen von vier Obstanlagen etliche Verstöße gegen Auflagen aufgedeckt. 2018 wurden die Kontrollen daraufhin ausgeweitet – Ergebnisse stünden noch aus, so der Amtsprecher. Klar sei allerdings: Allein im Bodenseekreis gibt es 100 Hektar Obstbäume, die näher als zehn Meter an einem Ufer stehen. Das sind zwar lediglich 1,5 Prozent aller Obstanlagen, manchen Bauern trifft das aber hart, sagt der Kreisbauernverbandsvorsitzende Dieter Mainberger aus Tettnang. Viele Bauern hätten sich stark spezialisiert, bauten etwa nur noch Äpfel an. „Für uns wird die Luft immer dünner“, sagt er.
Denn die Landratsämter wollen verstärkt gegen die Pflanzen vorgehen, die in die Zehn-Meter-Zone hineinragen. Dabei gibt es kein Gesetz, das von diesem konkreten Abstand spricht. Die Behörden stützen sich auf einen Mix aus Bundes- und Landesvorschriften – gespickt mit Erkenntnissen vom Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee (KOB) bei Ravensburg zu Pflanzenschutzmitteln und wie welches ausgebracht werden sollte.
„Das ist alles sehr komplex“, sagt Wasserexperte Sieger vom Ravensburger Landratsamt. „Die einzige generelle Aussage, die wir treffen können, heißt: keine Pflanzen näher als zehn Meter am Wasser.“Die rechtliche Handhabe, auf die sich die Ämter dabei stützen, ist umstritten. Sie definieren Obstplantagen nämlich als bauliche Anlagen – und solche müssen zum Hochwasserschutz nach Wassergesetz zehn Meter Abstand zum Ufer haben. Steht der Apfelbaum ausreichend weit weg, aber der Pflock des schützenden Hagelnetzes in der Zehn-Meter-Zone, soll auch dieses verschwinden – zum besonderen Ärger der Bauern.
Die Behörden haben sogar bereits gemeinsam mit Obstbauern begonnen, betroffene Pflanzen zu roden – und wollen dies laut Bodenseekreis in diesem Winter vorantreiben. Die Landratsämter haben sich für ihr Vorgehen die beiden zuständigen Ministerien ins Boot geholt: das Umweltministerium von Franz Untersteller (Grüne) und das Agrarministerium von Peter Hauk (CDU). „Wir müssen die Problematik sukzessive in den Griff kriegen“, sagt Sieger. „Wir beschäftigen uns seit gut zwei Jahren damit, es hat sich in Gesprächen und Dienstbesprechungen verfestigt: Es gibt ein Gebiet, um das man sich nie so richtig gekümmert hat.“
KOB-Geschäftsführer Manfred Büchele hinterfragt, dass die Ämter zum Schutz der Gewässer vor Pestiziden den Umweg über den Hochwasserschutz nehmen. „Wenn ich Wasser vor Pflanzenschutzmittel schützen möchte, widerspricht es meinem Rechtsverständnis, wenn man das mit baulichen Verordnungen versucht durchzusetzen“, sagt er. Experten hinterfragen generell, wie rechtssicher das Vorgehen der Behörden ist – zumal sich die verschiedenen gesetzlichen Regelungen zum Teil überlappen und widersprechen. Aber, so Büchele: „Wenigstens geht man das mal an, um die Dinge in Ordnung zu bringen, und das hoffentlich mit Augenmaß.“
Bauern sprechen von Enteignung
Nach Ansicht der Bauern fehlt dieses Augenmaß. Dietmar Bahler ist Geschäftsführer des Vereins Obstregion Bodensee, der die Interessen der Obstbauern vertritt. Er gehört zu jenen, die am Dienstag zu einer Informationsveranstaltung eingeladen sind. „Es gibt bisher nur Gerüchte“, sagt er zum Vorhaben der Behörden, die Zehn-Meter-Schutzzone durchzusetzen. „Wenn das so umgesetzt werden würde, dann würde es zu großen Härtefällen kommen. Das wäre zum Teil mit Enteignung gleichzusetzen, gerade bei Obstbauern mit kleinen Parzellen.“
Der Tettnanger Bauernvertreter Mainberger sieht auch die Gesellschaft in der Pflicht. „Es ist auch mir bewusst, dass Umwelt, Wasser und Boden hohe Güter sind“, sagt er, aber: „Wenn es früher erlaubt war, eine Obstanlage weiter an den Bach zu nutzen, und jetzt nicht mehr wegen neuerer Erkenntnisse und Gesetzgebung, dann kommt es darauf an, wer in der Verantwortung steht: Hat der Bauer nun Pech gehabt, oder muss sich die Allgemeinheit am Verlust der Fläche beteiligen?“Er wünscht sich finanzielle Hilfe vom Staat, gerade für stark betroffene Obstbauern.