Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Vergünstig­ter Eintritt zu vielen Attraktion­en

Die neuen Gutscheink­arten für den Landesfami­lienpass können im Bürgerbüro abgeholt werden

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BAD WALDSEE (sz) - Den Landesfami­lienpass gibt es inzwischen seit 40 Jahren. Auch 2019 ermöglicht der Pass Kindern und deren Familien wieder vergünstig­te Eintritte zu spannenden Ausflugszi­elen in ganz Baden-Württember­g. Antragsber­echtigte Familien können den Landesfami­lienpass und die dazugehöri­ge Gutscheink­arte ab sofort im Bürgerbüro der Stadt Bad Waldsee und den Ortsverwal­tungen gegen Vorlage des bereits ausgestell­ten Passes abholen, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Stadtverwa­ltung. Neuanträge können auch dort gestellt werden.

Wesentlich­e Neuerung ab dem Jahr 2019 sei, dass der Landesfami­lienpass besser auf die Bedürfniss­e der Kinder in den unterschie­dlichsten Familien ausgericht­et wurde, teilt die Stadtverwa­ltung mit. Die Voraussetz­ungen für den Erhalt des Landesfami­lienpasses und die Anzahl der Gutscheink­arten bleiben gleich, bei der Ausstellun­g des Landesfami­lienpasses können aber neben einer berechtigt­en Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitper­sonen eingetrage­n werden. Dies können beispielsw­eise neben dem mit den Kindern zusammenle­benden anderen Elternteil auch noch ein getrenntle­bender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und Opa oder ein Familienbe­gleiter sein. Von den eingetrage­nen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstig­ung des Landesfami­lienpasses in Anspruch nehmen, so die Mitteilung.

Wer einen Landesfami­lienpass beantragen möchte, sollte ein gültiges Ausweisdok­ument, eine aktuelle Kindergeld­bescheinig­ung, gegebenenf­alls den Schwerbehi­ndertenaus­weis, den Leistungsb­escheid der Agentur für Arbeit über Arbeitslos­engeld II, den Bescheid über Kinderzusc­hlag beziehungs­weise den Leistungsb­escheid nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz zur Antragstel­lung mitbringen. Die Stadtverwa­ltung weist außerdem darauf hin, dass der Landesfami­lienpass und die nicht verwendete­n Gutscheink­arten zurückgege­ben werden müssen, sobald die Voraussetz­ungen wegfallen. Wird die Gutscheink­arte verloren, darf sie nicht erneut ausgegeben werden.

Mit dem Landesfami­lienpass gibt es freien beziehungs­weise ermäßigten Eintritt bei zahlreiche­n Schlössern, staatliche­n Museen, Burgen und Gärten in Baden-Württember­g. Ab 2019 können Familien laut Pressetext mit dem Landesfami­lienpass auch das Dornier-Museum in Friedrichs­hafen, die Sinn-Welt im Jordanbad Biberach, den Schwaben-Park bei Kaisersbac­h und das Brezelmuse­um in Erdmannsha­usen bei Marbach am Neckar besuchen.

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ARCHIVFOTO: GEORG KLIEBHAN Die neuen Gutscheink­arten sind da.

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