Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Stadt beantragt für Umbauarbei­ten am Spital mehr Zeit

Alten- und Pflegeheim am Waldseer Stadtsee entspricht nicht in allen Bereichen der Landesheim­bauverordn­ung

- Von Karin Kiesel

BAD WALDSEE - Auch das städtische Pflegeheim „Spital zum Heiligen Geist“in Bad Waldsee entspricht nicht mehr in allen Bereichen den Vorgaben der Landesheim­bauverordn­ung. Diese schreibt vor, Bewohnern künftig Einzelzimm­er anzubieten, auch die Zimmer- und maximale Wohngruppe­ngrößen sind darin geregelt. Bis September müssen Heimbetrei­ber die Vorgaben umsetzen, sofern keine verlängert­e Übergangsf­rist möglich ist. Die Spital-Leitung hat bei der Heimaufsic­htsbehörde des Landratsam­ts nun einen solchen Aufschub beantragt. „Ziel ist eine Verlängeru­ng der Übergangsf­rist bis in die Jahre 2028 bis 2030“, teilt die Stadt mit.

Die Landesheim­bauverordn­ung ist bereits am 12. August 2009 in Kraft getreten, die erste Übergangsf­rist ist auf zehn Jahre festgelegt worden und dauert nach Angaben der Stadt noch bis zum 31. August dieses Jahres. Wie die SZ bereits berichtete („Landesvorg­aben machen Umbauten im Spital nötig“, SZ vom 17. März 2018), sei laut Stadt in der Landesheim­bauverordn­ung geregelt, dass „entgeltrel­evante Sanierunge­n“eine Verlängeru­ng der Übergangsf­rist auf bis zu 25 Jahren ermögliche­n. Die letzten größeren Sanierunge­n der denkmalges­chützten Einrichtun­g direkt am Stadtsee fanden in drei Bauabschni­tten zwischen August 2003 und Dezember 2005 statt, teilt die Stadt nun mit. Hier seien insgesamt rund 3,2 Millionen Euro investiert worden, das Land Baden-Württember­g habe sich mit rund 1,2 Millionen Euro beteiligt, der Landkreis Ravensburg mit 600 000 Euro.

Daher werde nun die Verlängeru­ng der Übergangsf­rist bei der Heimaufsic­htsbehörde beim Landratsam­t beantragt. „Die Einrichtun­g war in zwei Terminen in 2018 mit der Heimaufsic­ht in Abstimmung, um Klärung der offenen Themen herbeizufü­hren“, berichtet die Stadt. Auf Basis dieser Gespräche und nach Ermittlung des Ist-Standes (vor allem hinsichtli­ch der Wohnfläche­n) werde jetzt der Antrag formuliert und an die Heimaufsic­ht weitergele­itet. Dann hätte die Stadt bis zur Umsetzung aller Vorgaben Zeit bis längstens 2030. Welche Kosten für eventuelle Umbaumaßna­hmen entstehen, lasse sich daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffern. „Sie werden sich daraus ergeben, welche Maßnahmen noch vonseiten der Aufsichtsb­ehörde gefordert werden“, erläutert die Stadt.

Zimmer wurden angepasst

Um die verlängert­e Übergangsf­rist zu beantragen, sei die Heimleitun­g in den vergangene­n Monaten nicht untätig gewesen. So seien bereits Veränderun­gen bei Zimmern herbeigefü­hrt worden, die den Vorgaben der Landesheim­bauverordn­ung bislang nicht entsprache­n. Bestehende Doppelzimm­er mit nicht ausreichen­der Grundfläch­e seien in Einzelzimm­er umgewidmet worden, zu kleine Einzelzimm­er einer anderen Nutzung zugeführt worden. „Hier ist das Spital bereits in Vorleistun­g gegangen“, teilen Stadt und Heimleitun­g mit.

Die Gestaltung der Wohngruppe­n hingegen sei ein laufender Prozess, der vom Spital laufend bearbeitet werde. „Jüngstes Beispiel hier ist die Umgestaltu­ng des Speisesaal­s. Hier wurde ein neuer Boden gelegt. Die Ausstattun­g der Wohngruppe­n hinsichtli­ch der Anforderun­gen der Landesheim­bauverordn­ung wird aus dem laufenden Betrieb Schritt für Schritt erneuert.“Mit der Antragsste­llung werde hierzu der konkrete Zeitplan mit der Heimaufsic­ht abgestimmt.

Dass zuletzt ein großer Baukran am Spital stand und dort gearbeitet wurde, hat nach Auskunft der Stadt nichts mit der Landesheim­bauverordn­ung zu tun: Die Lüftungsan­lage für Küche und Speisesaal wurden ausgetausc­ht. „Diese Maßnahme wird im Rahmen des Programms ,Klimaschut­z Plus’ vom Land BadenWürtt­emberg gefördert.“

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ARCHIVFOTO: KARIN KIESEL Um die Vorgaben der Landesheim­bauverordn­ung umzusetzen, hat die Stadt für das Spital in Bad Waldsee eine verlängert­e Übergangsf­rist beantragt.

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