Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Stadt beantragt für Umbauarbeiten am Spital mehr Zeit
Alten- und Pflegeheim am Waldseer Stadtsee entspricht nicht in allen Bereichen der Landesheimbauverordnung
BAD WALDSEE - Auch das städtische Pflegeheim „Spital zum Heiligen Geist“in Bad Waldsee entspricht nicht mehr in allen Bereichen den Vorgaben der Landesheimbauverordnung. Diese schreibt vor, Bewohnern künftig Einzelzimmer anzubieten, auch die Zimmer- und maximale Wohngruppengrößen sind darin geregelt. Bis September müssen Heimbetreiber die Vorgaben umsetzen, sofern keine verlängerte Übergangsfrist möglich ist. Die Spital-Leitung hat bei der Heimaufsichtsbehörde des Landratsamts nun einen solchen Aufschub beantragt. „Ziel ist eine Verlängerung der Übergangsfrist bis in die Jahre 2028 bis 2030“, teilt die Stadt mit.
Die Landesheimbauverordnung ist bereits am 12. August 2009 in Kraft getreten, die erste Übergangsfrist ist auf zehn Jahre festgelegt worden und dauert nach Angaben der Stadt noch bis zum 31. August dieses Jahres. Wie die SZ bereits berichtete („Landesvorgaben machen Umbauten im Spital nötig“, SZ vom 17. März 2018), sei laut Stadt in der Landesheimbauverordnung geregelt, dass „entgeltrelevante Sanierungen“eine Verlängerung der Übergangsfrist auf bis zu 25 Jahren ermöglichen. Die letzten größeren Sanierungen der denkmalgeschützten Einrichtung direkt am Stadtsee fanden in drei Bauabschnitten zwischen August 2003 und Dezember 2005 statt, teilt die Stadt nun mit. Hier seien insgesamt rund 3,2 Millionen Euro investiert worden, das Land Baden-Württemberg habe sich mit rund 1,2 Millionen Euro beteiligt, der Landkreis Ravensburg mit 600 000 Euro.
Daher werde nun die Verlängerung der Übergangsfrist bei der Heimaufsichtsbehörde beim Landratsamt beantragt. „Die Einrichtung war in zwei Terminen in 2018 mit der Heimaufsicht in Abstimmung, um Klärung der offenen Themen herbeizuführen“, berichtet die Stadt. Auf Basis dieser Gespräche und nach Ermittlung des Ist-Standes (vor allem hinsichtlich der Wohnflächen) werde jetzt der Antrag formuliert und an die Heimaufsicht weitergeleitet. Dann hätte die Stadt bis zur Umsetzung aller Vorgaben Zeit bis längstens 2030. Welche Kosten für eventuelle Umbaumaßnahmen entstehen, lasse sich daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffern. „Sie werden sich daraus ergeben, welche Maßnahmen noch vonseiten der Aufsichtsbehörde gefordert werden“, erläutert die Stadt.
Zimmer wurden angepasst
Um die verlängerte Übergangsfrist zu beantragen, sei die Heimleitung in den vergangenen Monaten nicht untätig gewesen. So seien bereits Veränderungen bei Zimmern herbeigeführt worden, die den Vorgaben der Landesheimbauverordnung bislang nicht entsprachen. Bestehende Doppelzimmer mit nicht ausreichender Grundfläche seien in Einzelzimmer umgewidmet worden, zu kleine Einzelzimmer einer anderen Nutzung zugeführt worden. „Hier ist das Spital bereits in Vorleistung gegangen“, teilen Stadt und Heimleitung mit.
Die Gestaltung der Wohngruppen hingegen sei ein laufender Prozess, der vom Spital laufend bearbeitet werde. „Jüngstes Beispiel hier ist die Umgestaltung des Speisesaals. Hier wurde ein neuer Boden gelegt. Die Ausstattung der Wohngruppen hinsichtlich der Anforderungen der Landesheimbauverordnung wird aus dem laufenden Betrieb Schritt für Schritt erneuert.“Mit der Antragsstellung werde hierzu der konkrete Zeitplan mit der Heimaufsicht abgestimmt.
Dass zuletzt ein großer Baukran am Spital stand und dort gearbeitet wurde, hat nach Auskunft der Stadt nichts mit der Landesheimbauverordnung zu tun: Die Lüftungsanlage für Küche und Speisesaal wurden ausgetauscht. „Diese Maßnahme wird im Rahmen des Programms ,Klimaschutz Plus’ vom Land BadenWürttemberg gefördert.“