Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Mehr Geld für Studenten
Von Höchstsätzen bis Rückzahlung: Was die BAföG-Reform beinhaltet
BERLIN (AFP) - Die Große Koalition will das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zum Wintersemester 2019/20 reformieren und das Fördergeld für Studenten wieder attraktiver machen. Denn die Zahlen der Empfänger von BAföG-Leistungen sind seit Jahren rückläufig.
Künftig sollen mehr Studierende gefördert werden – und mehr Geld bekommen. Gleichwohl kritisierte die Opposition am Freitag in der ersten Beratung im Bundestag die Vorlage als unzureichend.
Höchstsätze:
Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) soll der Förderungshöchstsatz um mehr als 17 Prozent von derzeit 735 Euro auf 861 Euro monatlich steigen. Auch die Bedarfssätze will die Regierung erhöhen – 2019 um fünf, 2020 um weitere zwei Prozent.
Höherer Wohnzuschlag:
In den Städten explodieren die Mietkosten, gerade an Hochschulstandorten. Darauf will die Koalition mit einem höheren Wohnzuschlag reagieren. Wer nicht bei seinen Eltern wohnt, kann statt 250 künftig 325 Euro kassieren.
Einkommensfreibetrag:
Viele Studierende beantragen keine BAföG-Leistungen, weil die Einkommen ihrer Eltern über den bestehenden Freibeträgen liegen. Jetzt werden diese in drei Staffelungen angehoben – 2019 um sieben, 2020 um drei und 2021 um sechs Prozent. Damit können auch solche Studenten gefördert werden, deren Eltern bislang zu viel für eine Förderung verdient haben.
Krankenversicherung:
Seit 2015 müssen Studenten einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag an ihre gesetzliche Krankenversicherung abführen. Das BAföG soll dies nach der Reform berücksichtigen: So steigt der Krankenversicherungszuschlag von 71 auf 84 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag von 15 auf 25 Euro. Wer älter ist als 30 Jahre und deshalb nicht mehr die vergünstigten Beiträge in der studentischen Krankenversicherung genießt, erhält einen höheren Zuschlag. Für die Krankenversicherung beträgt er 155 Euro, für die Pflegeversicherung 34 Euro.
Neue Rückzahlungsgrenzen:
Viele Studenten nehmen keine BAföGLeistungen in Anspruch, weil sie befürchten, sich langfristig zu verschulden. Das BMBF will das Fördergeld attraktiver machen und reagiert mit einer neuen Rückzahlungsgrenze: Wer 77 Monatsraten getilgt hat, ist künftig schuldenfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Darlehen des Studenten ursprünglich war und ob er wegen geringen Einkommens weniger als die Regelrate von 130 Euro monatlich zurückgezahlt hat. Bisher gilt als schuldenfrei, wer 10 000 Euro zurückgezahlt hat.