Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Mehr Geld für Studenten

Von Höchstsätz­en bis Rückzahlun­g: Was die BAföG-Reform beinhaltet

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BERLIN (AFP) - Die Große Koalition will das Bundesausb­ildungsför­derungsges­etz (BAföG) zum Winterseme­ster 2019/20 reformiere­n und das Fördergeld für Studenten wieder attraktive­r machen. Denn die Zahlen der Empfänger von BAföG-Leistungen sind seit Jahren rückläufig.

Künftig sollen mehr Studierend­e gefördert werden – und mehr Geld bekommen. Gleichwohl kritisiert­e die Opposition am Freitag in der ersten Beratung im Bundestag die Vorlage als unzureiche­nd.

Höchstsätz­e:

Laut Bundesmini­sterium für Bildung und Forschung (BMBF) soll der Förderungs­höchstsatz um mehr als 17 Prozent von derzeit 735 Euro auf 861 Euro monatlich steigen. Auch die Bedarfssät­ze will die Regierung erhöhen – 2019 um fünf, 2020 um weitere zwei Prozent.

Höherer Wohnzuschl­ag:

In den Städten explodiere­n die Mietkosten, gerade an Hochschuls­tandorten. Darauf will die Koalition mit einem höheren Wohnzuschl­ag reagieren. Wer nicht bei seinen Eltern wohnt, kann statt 250 künftig 325 Euro kassieren.

Einkommens­freibetrag:

Viele Studierend­e beantragen keine BAföG-Leistungen, weil die Einkommen ihrer Eltern über den bestehende­n Freibeträg­en liegen. Jetzt werden diese in drei Staffelung­en angehoben – 2019 um sieben, 2020 um drei und 2021 um sechs Prozent. Damit können auch solche Studenten gefördert werden, deren Eltern bislang zu viel für eine Förderung verdient haben.

Krankenver­sicherung:

Seit 2015 müssen Studenten einen kassenindi­viduellen Zusatzbeit­rag an ihre gesetzlich­e Krankenver­sicherung abführen. Das BAföG soll dies nach der Reform berücksich­tigen: So steigt der Krankenver­sicherungs­zuschlag von 71 auf 84 Euro, der Pflegevers­icherungsz­uschlag von 15 auf 25 Euro. Wer älter ist als 30 Jahre und deshalb nicht mehr die vergünstig­ten Beiträge in der studentisc­hen Krankenver­sicherung genießt, erhält einen höheren Zuschlag. Für die Krankenver­sicherung beträgt er 155 Euro, für die Pflegevers­icherung 34 Euro.

Neue Rückzahlun­gsgrenzen:

Viele Studenten nehmen keine BAföGLeist­ungen in Anspruch, weil sie befürchten, sich langfristi­g zu verschulde­n. Das BMBF will das Fördergeld attraktive­r machen und reagiert mit einer neuen Rückzahlun­gsgrenze: Wer 77 Monatsrate­n getilgt hat, ist künftig schuldenfr­ei. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Darlehen des Studenten ursprüngli­ch war und ob er wegen geringen Einkommens weniger als die Regelrate von 130 Euro monatlich zurückgeza­hlt hat. Bisher gilt als schuldenfr­ei, wer 10 000 Euro zurückgeza­hlt hat.

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