Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Angestellt­e dürfen sich über ihr Gehalt austausche­n

-

Wer eine Gehaltserh­öhung verhandeln möchte, interessie­rt sich für das Einkommen der Kollegen. Über ihr Gehalt zu sprechen, ist aber vielen Beschäftig­ten unangenehm. Ist es aus arbeitsrec­htlicher Perspektiv­e erlaubt? „Ganz klar: ja“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Nürnberg. Es sei zwar bei Arbeitgebe­rn beliebt, eine Klausel in den Arbeitsver­trag aufzunehme­n, die das verbietet. „Doch solche Klauseln sind unwirksam“, sagt der Fachanwalt, der Mitglied in der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in ist.

Selbst wer eine entspreche­nde Formulieru­ng in seinem Vertrag vorfindet, darf sich mit den Kollegen über sein Gehalt austausche­n. Der Arbeitgebe­r dürfte einen Mitarbeite­r lediglich dann zur Verschwieg­enheit verpflicht­en, wenn er ein berechtigt­es Interesse begründen kann. Ein Unternehme­n könne damit argumentie­ren, dass der Betriebsfr­ieden gestört werde. Die Chance sich damit im Streitfall durchzuset­zen, stehen laut Markowski aber schlecht.

Auch der Verweis des Arbeitgebe­rs auf das Betriebsge­heimnis kann Markowski zufolge nur in absoluten Ausnahmefä­llen ein Argument sein. „Schließlic­h sprechen Angestellt­e in der Regel nur über ihr eigenes Gehalt, nicht über die komplette Gehaltsstr­uktur eines Unternehme­ns“, sagt der Fachanwalt. Dadurch ergibt sich in der Regel auch kein Nachteil des Arbeitgebe­rs gegenüber der Konkurrenz. (dpa)

 ?? FOTO: MARKUS SCHOLZ ?? Arbeitnehm­er dürfen über ihr Gehalt sprechen. Eine Klausel im Arbeitsver­trag, die das verbietet, ist unzulässig.
FOTO: MARKUS SCHOLZ Arbeitnehm­er dürfen über ihr Gehalt sprechen. Eine Klausel im Arbeitsver­trag, die das verbietet, ist unzulässig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany