Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

So liefen die Quarantäne-Kontrollen

In Waldsee gab es keine Beanstandu­ngen, in Aulendorf schon

- Von Karin Kiesel

BAD WALDSEE/AULENDORF - Das Land Baden-Württember­g hat für Mittwoch und Donnerstag Kontrollen zur Einhaltung von Corona-Quarantäne angeordnet, die auch Bad Waldsee und Aulendorf umgesetzt haben. So sind die Überprüfun­gen verlaufen:

In Bad Waldsee gibt es nach Auskunft der Stadt derzeit fünf mit dem neuartigen Coronaviru­s infizierte Bürger und 35 Kontaktper­sonen der Kategorie 1 (heißt: diese waren in Kontakt mit einer infizierte­n Person). Ob sich diese 40 Menschen an die Quarantäne­bestimmung­en gehalten haben, haben Mitarbeite­r der Waldseer Stadtverwa­ltung kontrollie­rt. Dabei seien keine Verstöße festgestel­lt worden und es mussten keine Bußgelder verhängt werden, teilte Rathausspr­echerin Brigitte Göppel auf SZ-Anfrage mit.

Auch in Aulendorf wurde die Einhaltung der Quarantäne­pflicht überprüft, allerdings lief nicht alles ohne Beanstande­n ab. Kontrollie­rt wurden nach Angaben von Tanja Nolte vom Ordnungsam­t sechs Menschen. Davon habe es sich bei zwei Personen um Kontaktper­sonen der Kategorie 1 und vier Reiserückk­ehrer aus einem Risikogebi­et gehandelt. Ergebnis der Kontrollen: „Drei Personen wurde angetroffe­n und haben sich häuslich isoliert. Zwei Reiserückk­ehrer wurden nicht angetroffe­n, ein Reiserückk­ehrer bewegte sich im öffentlich­en Raum“, berichtet Nolte. Da von diesen Personen kein Negativtes­t vorliege, mit dem die Quarantäne aufgehoben wäre, seien diese Fälle an die zuständige Bußgeldste­lle beim Landratsam­t Ravensburg gemeldet worden.

Wie Nolte weiter erläutert, habe der zuständige Sachbearbe­iter beim Landratsam­t mitgeteilt, dass „die Personen zunächst eine Anhörung erhalten“. Dies bedeute, dass sie die Möglichkei­t

haben, sich zu dem Sachverhal­t zu äußern.

Der Bußgeldkat­alog zur CoronaVero­rdnung „Einreise, Quarantäne und Testungen“sieht nach Angaben von Nolte für die Nichteinha­ltung der Quarantäne­vorschrift­en ein Bußgeld zwischen 500 und 10 000 Euro vor. Und genau bei diesem für die Bürger durchaus relevanten Punkt (da es unter Umständen teuer wird) scheint es noch kein einheitlic­hes Vorgehen zu geben. Denn bei der Stadt Bad Waldsee lautete die Auskunft, dass im Falle eines Verstoßes die Bußgeldhöh­e von den jeweiligen Umständen im Einzelfall abhänge. Das Infektions­schutzgese­tz sehe sogar einen Bußgeldrah­men bis zu 25 000 Euro vor.

Ein Blick in die Nachbarsch­aft zeigt, dass es anderorts noch keine Klarheit zu den Bußgeldern zu geben scheint. So teilte die Stadt Ravensburg mit, dass das Infektions­schutzgese­tz Grundlage für Bußgelder sei, da die Corona-Verordnung des Landes keine Ordnungswi­drigkeiten für Quarantäne­pflicht-Verstöße regele. „Wir gehen davon aus, dass dazu noch einheitlic­he Anwendungs­hinweise das Landes erfolgen“, hieß es dazu am Freitag aus dem Rathaus. In Weingarten sieht es die Stadt offenbar ähnlich: „Seitens des Landes gibt es noch keinen offizielle­n Bußgeldkat­alog, daher ist hier der genaue Betrag noch nicht bezifferba­r.“

Wie das Sozialmini­sterium am Freitag auf SZ-Anfrage erläuterte, sehe die Corona-Verordnung „Einreise, Quarantäne und Testung“Bußgeldtat­bestände vor. Die Bestimmung der Bußgeldhöh­e obliege der zuständige­n Bußgeldbeh­örde vor Ort. Diese habe das Bußgeld nach eigenem Ermessen unter Berücksich­tigung aller Umstände für den Einzelfall festzulege­n. Der Bußgeldrah­men liege zwischen 500 und 10 000 Euro, der Regelsatz liege bei 650 Euro.

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