Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
So liefen die Quarantäne-Kontrollen
In Waldsee gab es keine Beanstandungen, in Aulendorf schon
BAD WALDSEE/AULENDORF - Das Land Baden-Württemberg hat für Mittwoch und Donnerstag Kontrollen zur Einhaltung von Corona-Quarantäne angeordnet, die auch Bad Waldsee und Aulendorf umgesetzt haben. So sind die Überprüfungen verlaufen:
In Bad Waldsee gibt es nach Auskunft der Stadt derzeit fünf mit dem neuartigen Coronavirus infizierte Bürger und 35 Kontaktpersonen der Kategorie 1 (heißt: diese waren in Kontakt mit einer infizierten Person). Ob sich diese 40 Menschen an die Quarantänebestimmungen gehalten haben, haben Mitarbeiter der Waldseer Stadtverwaltung kontrolliert. Dabei seien keine Verstöße festgestellt worden und es mussten keine Bußgelder verhängt werden, teilte Rathaussprecherin Brigitte Göppel auf SZ-Anfrage mit.
Auch in Aulendorf wurde die Einhaltung der Quarantänepflicht überprüft, allerdings lief nicht alles ohne Beanstanden ab. Kontrolliert wurden nach Angaben von Tanja Nolte vom Ordnungsamt sechs Menschen. Davon habe es sich bei zwei Personen um Kontaktpersonen der Kategorie 1 und vier Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet gehandelt. Ergebnis der Kontrollen: „Drei Personen wurde angetroffen und haben sich häuslich isoliert. Zwei Reiserückkehrer wurden nicht angetroffen, ein Reiserückkehrer bewegte sich im öffentlichen Raum“, berichtet Nolte. Da von diesen Personen kein Negativtest vorliege, mit dem die Quarantäne aufgehoben wäre, seien diese Fälle an die zuständige Bußgeldstelle beim Landratsamt Ravensburg gemeldet worden.
Wie Nolte weiter erläutert, habe der zuständige Sachbearbeiter beim Landratsamt mitgeteilt, dass „die Personen zunächst eine Anhörung erhalten“. Dies bedeute, dass sie die Möglichkeit
haben, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.
Der Bußgeldkatalog zur CoronaVerordnung „Einreise, Quarantäne und Testungen“sieht nach Angaben von Nolte für die Nichteinhaltung der Quarantänevorschriften ein Bußgeld zwischen 500 und 10 000 Euro vor. Und genau bei diesem für die Bürger durchaus relevanten Punkt (da es unter Umständen teuer wird) scheint es noch kein einheitliches Vorgehen zu geben. Denn bei der Stadt Bad Waldsee lautete die Auskunft, dass im Falle eines Verstoßes die Bußgeldhöhe von den jeweiligen Umständen im Einzelfall abhänge. Das Infektionsschutzgesetz sehe sogar einen Bußgeldrahmen bis zu 25 000 Euro vor.
Ein Blick in die Nachbarschaft zeigt, dass es anderorts noch keine Klarheit zu den Bußgeldern zu geben scheint. So teilte die Stadt Ravensburg mit, dass das Infektionsschutzgesetz Grundlage für Bußgelder sei, da die Corona-Verordnung des Landes keine Ordnungswidrigkeiten für Quarantänepflicht-Verstöße regele. „Wir gehen davon aus, dass dazu noch einheitliche Anwendungshinweise das Landes erfolgen“, hieß es dazu am Freitag aus dem Rathaus. In Weingarten sieht es die Stadt offenbar ähnlich: „Seitens des Landes gibt es noch keinen offiziellen Bußgeldkatalog, daher ist hier der genaue Betrag noch nicht bezifferbar.“
Wie das Sozialministerium am Freitag auf SZ-Anfrage erläuterte, sehe die Corona-Verordnung „Einreise, Quarantäne und Testung“Bußgeldtatbestände vor. Die Bestimmung der Bußgeldhöhe obliege der zuständigen Bußgeldbehörde vor Ort. Diese habe das Bußgeld nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände für den Einzelfall festzulegen. Der Bußgeldrahmen liege zwischen 500 und 10 000 Euro, der Regelsatz liege bei 650 Euro.