Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Mitarbeiter der Therme und Sauna in Kurzarbeit
BAD WALDSEE (kik) - Da die Therme aufgrund der Corona-Pandemie und den jüngst beschlossenen Maßnahmen derzeit geschlossen ist, wurde für die Mitarbeiter der Waldsee-Therme inklusive Sauna Kurzarbeit beantragt. Das bestätigte die Stadt Bad Waldsee auf SZ-Anfrage. Für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sei derzeit keine Kurzarbeit erforderlich und daher auch nicht beantragt.
Grundsätzlich ist seit Mitte April Kurzarbeit erstmals auch im öffentlichen Dienst möglich. Darauf hatten sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften Deutscher Beamtenbund sowie Verdi mit dem Tarifvertrag „Covid“geeinigt (befristet bis Ende des Jahres). Der Tarifvertrag sieht vor, dass die öffentlichen kommunalen Arbeitgeber unter Beteiligung des Personalratsbeziehungsweise Betriebsrats Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragen können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach Sozialgesetzbuch III (also Arbeitsausfall mit Entgeltausfall von mindestens zehn Prozent bei mehr als zehn Prozent der Beschäftigten) vorliegen. Die Kurzarbeit muss sieben Tage im Voraus angekündigt werden.
Da im Gegensatz zum Frühjahr städtische Kindergärten geöffnet haben und ebenfalls beispielsweise die Bücherei und auch die Volkshochschule ist nach Angaben der Stadt derzeit keine Notwendigkeit für Kurzarbeit bei städtischen Mitarbeitern. Da die Corona-Kontaktverfolgung zeitaufwendig ist, können zudem nach Bedarf auch dort Mitarbeiter eingesetzt werden.