Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Teures Nachspiel des Atomausstiegs
Der finanzielle Ausgleich für Kraftwerksbetreiber muss neu geregelt werden, urteilt das Bundesverfassungsgericht
BERLIN/KARLSRUHE (dpa) - Manchmal fühlt es sich an, als sei das Kapitel Atomkraft in Deutschland schon abgeschlossen. Schließlich sind es nur noch gut zwei Jahre, bis das letzte Akw abschaltet. Aber es sind noch finanzielle Fragen zu klären – konkret, wie viel Entschädigung die Energiekonzerne Vattenfall und RWE dafür bekommen sollen, dass sie früher vom Netz gehen. Dazu hat die große Koalition vor zwei Jahren eine Regelung beschlossen – und nun eine ziemliche Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht kassiert.
Worum geht es überhaupt?
Nach der Atomkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 beschloss die Regierung – damals schwarz-gelb – den Atomausstieg bis Ende 2022. Das Problem: Erst kurz zuvor hatten Union und FDP den von Rot-Grün beschlossenen Atomausstieg, genannt Atomkonsens, nochmal in die Länge gezogen – bis mindestens 2036. Das Hin und Her führte dazu, dass die Atomkonzerne vors Bundesverfassungsgericht zogen. Mit Erfolg: 2016 bekamen sie für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte, sogenannte Reststrommengen, einen „angemessenen Ausgleich“zugesprochen. Konkret geht es dabei um die Atomkraftwerke
Brunsbüttel und Krümmel von Vattenfall und Mülheim-Kärlich (RWE).
Wie sollte die Entschädigung geregelt werden?
Mit einem Gesetz, das 2018 von der schwarz-roten Koalition beschlossen wurde. Es legte noch keine konkrete Höhe für die Entschädigung fest. Diese sollte 2023 – also nachdem das letzte Akw vom Netz ist – anhand der eigentlich zugesagten Reststrommengen berechnet werden, die die Atomkraftwerke nun nicht mehr selbst produzieren oder aber an andere Energiekonzerne verkaufen konnten. Die Regierung rechnete damit, dass dies einen „niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten“werde. Die Alternative wäre gewesen, Atommeiler länger laufen zu lassen. Das war nicht gewollt.
Warum haben die Karlsruher Richter dieses Gesetz kassiert?
Die Begründung klingt fürs Bundesumweltministerium ziemlich peinlich. Zunächst sei die gesetzliche Regelung nie in Kraft getreten, da dies von der Zustimmung der EU-Kommission abhängig gemacht wurde – diese sei allerdings nie förmlich erteilt worden. Aber auch sonst seien die Regelungen teils „unzumutbar“, weil die Entschädigungszahlung davon abgängig gemacht werde, dass die Unternehmen auch ernsthaft versuchen, ihre Reststrommengen zu verkaufen – aber nicht genau definiert ist, was das heißt. Die Schlussfolgerung der Richter: Der Staat ist damit „weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet“.
Was sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze dazu?
Der SPD-Politikerin blieb nichts anderes übrig, als anzukündigen, sie werde „zügig“eine neue Regelung auf den Weg bringen, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird. Sie betonte aber auch, dass die Entscheidung nicht den Atomausstieg bis 2022 an sich betreffe. „Es geht um einen
Randbereich: Regelungen für gewisse etwaige Ausgleichsansprüche der AKW-Betreiber.“
Wird es jetzt noch teurer für die Steuerzahler?
Das ist erst mal noch nicht abzusehen. Schließlich war ja noch gar nicht klar, was die Konzerne 2023 bekommen hätten. Die Bundesregierung muss jetzt also eine wasserdichte Regelung finden, und zwar „alsbald“. Vattenfall äußerte sich erst mal erfreut, ohne ins Detail zu gehen. RWE rechnet weiterhin mit einem „mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag“. Ein teures Nachspiel hat der Atomausstieg ohnehin längst. Die Karlsruher Richter hatten schon 2017 den Staat verdonnert, rund 6,3 Milliarden Euro Brennelementesteuer an die Konzerne zurückzuzahlen.
Gibt es beim Atomausstieg noch mehr offene Fragen?
Jede Menge, auch finanzielle. Es ist zum Beispiel noch eine Klage von Vattenfall beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank in Washington anhängig. Hier geht es um Forderungen von mehreren Milliarden Euro wegen der dauerhaften Stilllegung der Akw Krümmel und Brunsbüttel. Die politisch schwierigste Frage ist aber die nach einem Endlager für hoch radioaktiven Atommüll – die Standortsuche läuft und soll 2031 abgeschlossen sein.