Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Das dritte Corona-Hilfspaket ist geschnürt
Finanz- und Wirtschaftsministerium haben sich auf weitere Hilfen für Firmen geeinigt – Auch Selbstständige sollen stärker profitieren
BERLIN - Unternehmen und Soloselbstständige dürfen in der Krise mit einem weiteren Corona-Hilfspaket im Umfang von 22 Milliarden Euro bis Ende Juni 2021 rechnen. Bei der Zahl handelt es sich um das geschätzte Programmvolumen für die von Januar bis Ende Juni 2021 geplante „Überbrückungshilfe III“, auf die sich Wirtschaftsund Finanzministerium geeinigt haben, wie am Wochenende bekannt wurde.
Im nächsten Jahr wird die maximale Fördersumme auf 200 000 Euro im Monat aufgestockt. Bei der Überbrückungshilfe II, die für September bis Dezember 2020 gezahlt wird, sind es höchstens 50 000 Euro. Voraussetzung ist, dass kleine und mittelständische Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent hatten. Je nach dessen Höhe werden bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet.
Zudem hat die Koalition am Wochenende die Hilfen für den Lockdown-Monat November konkretisiert. Die Novemberhilfen, die etwa Restaurants und Hotels einen Ersatz von 75 Prozent ihres Umsatzes bringen sollen, dürften etwa 14 Milliarden Euro erreichen. Diese Zahl bestätigte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Bisher war von zehn Milliarden Euro die Rede. „Es ist die richtige Bekundung von Solidarität“, sagte er bei einem digitalen Parteitag der baden-württembergischen SPD.
Bei den Novemberhilfen – das wurde ebenfalls klargestellt – können auch Pensionen, Jugendherbergen und Konzerthallen, die im Monat November schließen müssen, 75 Prozent ihres Vorjahresumsatzes bekommen. Die Novemberhilfen bekommen auch viele Unternehmen und Selbstständige
aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die indirekt betroffen sind, etwa Tontechniker, Bühnenbauer und Beleuchter. Voraussetzung ist, dass sie regelmäßig mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Auftraggebern machen, die dichtmachen mussten.
Zur Überbrückungshilfe III gehört dann außerdem die „Neustarthilfe für Soloselbstständige“, mit der Scholz und Altmaier insbesondere der Situation von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden Rechnung tragen wollen. Die Regeln gelten für alle Soloselbstständigen, die keine Mitarbeiter haben. Sie können für Dezember 2020 bis Juni 2021 eine „Neustarthilfe“von 25 Prozent ihres Vorjahresumsatzes bekommen, maximal 5000 Euro. Das gilt auch, wenn sie keine Fixkosten geltend machen können.
Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Bisher hatte Scholz einen „Unternehmerlohn“für Künstler abgelehnt und sie auf die Grundsicherung verwiesen, die unter vereinfachten Bedingungen beantragt werden kann. Die Maximalsumme kann erhalten, wer im ganzen letzten Jahr knapp 35 000 Euro Umsatz gemacht hat. Waren es 20 000 Euro, sieht die Rechnung so aus: Bezogen auf sieben Monate betrug der Umsatz 11 666 Euro. Davon gibt es 25 Prozent oder 2917 Euro. Auf diese Hilfe werden die Grundsicherung und ähnliche Leistungen nicht angerechnet.
Anträge für die Überbrückungshilfe können „einige Wochen nach Programmstart“am 1. Januar 2021 gestellt werden, heißt es aus den Ministerien. Das gilt auch für die Neustarthilfe.