Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Haftbeschwerden nach Kniestoß-Urteil bleiben ohne Erfolg
Verteidiger sieht bei seinem Mandanten keine Fluchtgefahr
RAVENSBURG (len) - Nach dem Urteil wegen eines Kniestoßes gegen den Kopf eines Polizisten sind die Haftbeschwerden des geständigen Täters ohne Erfolg geblieben. Das teilte das Amtsgericht Ravensburg mit, an dem der Prozess stattgefunden hatte.
Das Schöffengericht verurteilte den heute 30-Jährigen im Oktober unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft. Er sprang nach Überzeugung des Gerichts bei einer aus dem Ruder gelaufenen Verkehrskontrolle im Juni in Ravensburg mit dem Knie gegen den Kopf oder Oberkörper eines Polizisten, so dass dieser eine Absplitterung an der Halswirbelsäule erlitt und drei Wochen dienstunfähig war. Nach der Tat wurde der mutmaßliche Täter in Haft genommen, die bis zum Prozess und auf Anordnung des Richters auch darüber hinaus aufrecht erhalten blieb. Der Anwalt des Mannes legte Berufung gegen das Urteil und Beschwerde gegen die Haftfortdauer ein (die SZ berichtete). Der Verteidiger hatte bereits im Prozess ausgeführt, sein Mandant sei in der Region verwurzelt, wo auch seine Familie und sein Kind lebe, so dass keine Fluchtgefahr bestehe.
Doch das Landgericht Ravensburg hat Anfang November die Beschwerde gegen die Haftfortdauer verworfen. Die dagegen gerichtete weitere Beschwerde habe das Oberlandesgericht Stuttgart am 18. November verworfen, teilte das Amtsgericht Ravensburg mit. Der Angeklagte bleibe somit in Haft. Das Berufungsverfahren läuft noch.