Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Aus eins mach zwei
Mit Trockenbauwänden neuen Raum schaffen – das geht auch in Mietwohnungen
Eigentlich wäre genug Platz da, nur braucht man statt eines Zimmers plötzlich zwei. Was tun? Umziehen? Nein, einfach die Wohnung umbauen – mit Trockenbauwänden. Das ist unter Umständen sogar in Mietwohnungen erlaubt – aber der Reihe nach.
Recht schnell gelingt eine neue Trennwand mit Gipskarton-Bauplatten. „Sie gibt es als graue, einfache Ausbauplatte oder mit grünem Karton ummantelt. Diese ist zusätzlich imprägniert“, erklärt Robert Raschke-Kremer, Kurs-Trainer bei der DIY Academy in Köln. Gipskarton wird häufig als Rigips bezeichnet, obwohl dies nur ein Markenname ist und keine spezielle Gipsplatte. Eine ökologische Alternative sind Lehmbauplatten. Allerdings seien diese noch ein Nischenprodukt, sagt der Bautechniker. Gebaut wird die Ständerkonstruktion wie folgt:
Schritt 1: Position bestimmen und Profile vorbereiten
Als erstes wird die Position der Trennwand am Boden entlang der Decke und der Wände markiert. „Am besten man erstellt zuvor eine Skizze von der neuen Wand und ihren möglichen Ausschnitten für Elektroanschlüsse und eine Tür“, erzählt Raschke-Kremer. Erst dann werden die Profile für das Ständerwerk, an dem die Ausbauplatten später befestigt werden, auf die gemessene Höhe und Breite gesägt. „Im Trockenbau werden überwiegend U- und C-Profile aus Blech eingesetzt. Es gibt aber auch welche aus Holz“, erklärt Raschke-Kremer.
Mit der Breite der Blechprofile legt man fest, was man hinter der Platte einbauen will. Das können Dämmplatten aus Mineralwolle sein oder eine weitere Bauplatte. „Je dicker die Wand ist, desto höher ist ihr Wärmeund Schallschutz“, weiß der Innenausbau-Profi. Wichtig ist auch, die Wände zu allen Seiten vom Schall zu entkoppeln. „Das macht man zum einen, indem man ein Dichtband in das Profil einlegt. Und zum anderen, indem man mittels Keilen eine Fuge breit Abstand einplant, die später mit elastischem Acryl geschlossen wird“, erklärt er.
Schritt 2: Gerüst an den Seiten befestigen
Das Gerüst muss an jeder Seite mit den bestehenden Zimmerwänden befestigt werden. „An den Seiten wird es über C-Profile an die Wand geschraubt, an der Decke mit U-Profilen“, sagt Raschke-Kremer. Einzige Ausnahme bildet das U-Profil am Boden. Das verklebt man laut dem Experten mit einem flexiblen Montagekleber.
Steht der Metallrahmen, werden je nach Breite der Wand mehrere Ständer vertikal eingesetzt. RaschkeKremer empfiehlt einen maximalen Abstand von 62,5 Zentimetern, um die Platten sicher daran verschrauben zu können. Wer eine Tür plant, setzt an ihrer Stelle stärkere UA-Profile.
Schritt 3: Platten auf die Bleche schrauben
„Beim Beplanken der Profile und Ständer gilt es, die Platten im Verbund – also versetzt – anzuschrauben. So ist die Konstruktion stabiler“, sagt Raschke-Kremer. Hierfür werden spezielle Gipskartonschrauben, auch Schnellbauschrauben genannt, verwendet. „Schrauben dürfen in Gipskartonplatten nicht zu weit eingedreht werden, damit sie gut zusammenhalten und später besser bearbeitet werden können.“
Schritt 4: Oberfläche verspachteln und verschönern
„Steht die Wand, wird die Oberfläche möglichst ganzflächig verspachtelt. Nur so erhält man eine glatte Oberfläche, die beliebig gestaltet werden kann.“Zum Beispiel mit Dispersionsfarbe oder Tapete. Zuvor brauchen die Platten einen Auftrag Tiefgrund, damit Farbe und Kleister besser haften. Eine Alternative sind Trockenbaufarben. Sie enthalten bereits eine Grundierung.
Ob Mieter eine solche Leichtbauwand in ihrer Wohnung errichten können, hängt vom Einzelfall ab. „Generell darf der Mieter wohnen, wie er möchte. Ab wann die bauliche Veränderung jedoch in die Gebäudesubstanz eingreift, beurteilen Gerichte verschieden“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund in Berlin. So entschied das Landgericht Essen, dass das Setzen von Leichtbauwänden zum vertragsgemäßen Gebrauch gehöre und den Mietern erlaubt sei (LG Essen WuM 1987, 257). Anders das Landgericht Berlin: Hier wurde das Errichten einer Trennwand aus Gipskarton als nicht vertragskonform eingestuft (LG Berlin 2016: 63 S 115/16).
„Auf der sicheren Seite ist man, wenn der Vermieter zuvor schriftlich zustimmt“, rät sie. In einer solchen Vereinbarung kann man dann auch festlegen, was bei Vertragsende passiert – ob der Vermieter die Wand übernimmt oder ob der Mieter sie wieder abbauen muss. Das ist schnell gemacht Und schon ist der zweigeteilte Raum wieder eins. (dpa)
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