Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Landesfamilienpässe liegen bereit
Gutscheinkarten können im Bürgerbüro abgeholt werden – Neuanträge sind möglich
(sz) - Das Sozialministerium von Baden-württemberg hat der Bad Waldseer Stadtverwaltung die neuen Landesfamilienpass-gutscheinkarten für das Jahr 2021 übersandt. Sie liegen im städtischen Bürgerbüro und in den Ortschaftsverwaltungen zur Ausgabe gegen Vorlage des bereits ausgestellten Familienpasses bereit. Auch Neuanträge kann man dort stellen, teilt die Stadt mit.
Aufgrund der Pandemie-situation gibt es bei vielen Kooperationspartnern Einschränkungen bis hin zur vollständigen Schließung. Die Stadtverwaltung empfiehlt, sich vor dem geplanten Besuch eines Freizeitangebots zu erkundigen, ob es geöffnet hat und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Zum Beispiel sind einige Angebote derzeit nur mit Online-tickets nutzbar.
Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrennt lebenden leiblichen Elternteil, Oma und/ oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis dafür, dass vor Ausgabe der Gutscheinkarten geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses noch vorliegen. Hierzu muss ein Ausweisdokument, eine aktuelle Kindergeldbescheinigung sowie gegebenenfalls ein Schwerbehindertenausweis, ein Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit über ALG II beziehungsweise der Kinderzuschlag oder der Leistungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mitgebracht werden. Der Pass und die nicht verwendeten Gutscheinkarten müssen zurückgegeben werden, sobald die Voraussetzungen wegfallen. Wird die Gutscheinkarte verloren, darf sie nicht erneut ausgegeben werden.
Einen Landesfamilienpass können erhalten: Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind, das mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung besitzt, Familien, die SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, sowie Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asylblg) beziehen und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Mit dem Landesfamilienpass gibt es freien oder ermäßigten Eintritt bei zahlreichen Schlössern, staatlichen Museen, Burgen und Gärten sowie weiteren Zielen in Baden-württemberg. Dazu zählen unter anderem der Zoo „Wilhelma“in Stuttgart, das „Blühende Barock“in Ludwigsburg, das Porsche-museum in Stuttgart, das Mercedes-benz-museum in Stuttgart, das Biosphärenzentrum Schwäbische Alb, das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-kochendorf, das Erlebnismuseum „Schwarzwaldhaus der Sinne“in Grafenhausen, das Oberschwäbische Museumsdorf in Bad
Schussenried-kürnbach und das Keltenmuseum Heuneburg
Aber auch das Ravensburger Spieleland, die Ravensburger Kinderwelt in Kornwestheim, die Wildkatzenwelt Stromberg, das Dornier-museum in Friedrichshafen, die Sinnwelt im Jordanbad Biberach, der Erlebnispark Tripsdrill, der Europa-park Rust, das Experimente-museum „explorhino“in Aalen oder das Strandund Freibad in Bad Waldsee. Neu hinzugekommen ist die Kooperation mit dem Markgräfler Museum und der Stadtführung in Müllheim sowie der Konus-gästekarte im Schwarzwald.
Unter www.sozialministerium .baden-wuerttemberg.de oder das städtische Bürgerbüro gibt es mehr Infos über Vergünstigungen.