Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Schluss machen mit Parship
Weshalb es zwischen Verbraucherschützern und der Singlebörse einen handfesten Beziehungskrach gibt
- Eigentlich lässt der Datingdienst im Internet seine Kunden nicht schnell los. Darum wollen Verbraucherschützer klagen. Jetzt zeigt sich Parship plötzlich kulant.
Die Beziehung beenden? Ja. „Je schneller, desto besser!“, sagt Klaus Müller. Als Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband ist er der oberste Verbraucherschützer Deutschlands – und meint Kundinnen und Kunden, die die Singlebörse Parship vorzeitig verlassen wollen.
Der Dienst, der zum Medienhaus Pro Sieben Sat 1 zählt, macht es ihnen sonst schwer zu gehen, lehnt eigentlich fristlose Kündigungen ab. Plötzlich zeigt er sich allerdings entgegenkommend. „Nur“, sagt Müller, „niemand weiß, wie lange.“Müller ist nicht gut auf Parship zu sprechen, es kracht zwischen den beiden: Der Bundesverband will den Partnervermittler vor Gericht bringen.
„Lena, 35, hat Ihnen eine Nachricht geschrieben“, „Hey, mir gefällt Dein Profil“– das Postfach füllt sich schnell, wenn man neu ist bei der digitalen Beziehungsanbahnung. Nach eigenen Angaben von Parship melden sich weltweit jede Woche 37 000 Menschen an. Wer ernsthaft eine Chance haben will, zahlt zumeist für den Dienst mit Persönlichkeitstest und Partnervorschlägen. Die kostenlose Basis-mitgliedschaft unterliegt zahlreichen Beschränkungen. Müller meint: „Das ist ein teures, recht fesselndes Geschäft mit der Liebe.“
Schon für die kürzeste Premiummitgliedschaft, das sind sechs Monate, sind regulär fast 480 Euro zu zahlen, für zwölf Monate sind es rund 790 Euro. Auch eine zweijährige Premiummitgliedschaft gibt es – für knapp 1100 Euro. Das sei viel Geld, sagt Müller. In Kneipen- und Clubfreien Corona-zeiten hätten sich allerdings noch mehr Menschen als sonst darauf eingelassen. Nun häuften sich die Beschwerden, hätten sich allein im letzten Monat zahlreiche Personen an die Verbraucherzentralen gewandt. Die monatelange Krise zwinge viele, ihre Ausgaben im Blick zu halten. Sie kämen aus der Geschichte mit Parship aber nicht einfach wieder raus.
Müller geht es nicht nur darum, dass die kostenpflichtige Parshipmitgliedschaft automatisch verlängert wird, wenn die Kunden nicht rechtzeitig kündigen. Müller fordert: „Parship muss es Kundinnen und Kunden grundsätzlich jederzeit ermöglichen zu kündigen. Das ist sonst nicht rechtens.“
Er beruft sich auf Paragraf 627 „Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung" Bürgerliches Gesetzbuch – und sagt: „Die Nutzerinnen und Nutzer geben gegenüber der Online-partnervermittlung
ihr Innerstes preis, gehen damit ein besonderes Vertrauensverhältnis ein und müssen somit selber entscheiden dürfen, ob sie bei dem Anbieter bleiben wollen oder nicht.“
Das sieht Parship anders. Eine Sprecherin erklärte auf Anfrage: „Wir bewegen uns mit unseren Verträgen innerhalb des geltenden Rechts.“Der Verbraucherzentrale Bundesverband will sich aber nicht davon abhalten lassen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen einer Musterfeststellungsklage prüfen zu lassen.
Um die Klage verhandeln zu können, brauchen die Verbraucherschützer mindestens 50 Fälle für die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens. Darum suchen sie weiterhin Kunden, die in einem Vertrag feststecken und bereit sind, dies auch zu schildern. Müller versichert: „Kosten oder sonstige Verpflichtungen entstehen nicht.“Sollte die Klage erfolgreich sein, würde es für alle Betroffenen aber leichter, ihre Rechte gegenüber Parship durchzusetzen. Im besten Fall gäbe es auch Entschädigungszahlungen.
Dass Parship nun von sich aus mehrfach eine fristlose Kündigung akzeptiert habe? „Vielleicht wollen sie mit ihrem Einlenken eine Klage verhindern“, meint Müller. Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellt einen Mustertext für die Kündigung bereit. Dort gibt es auch für alle, die mit der Kündigung Ärger haben, die Möglichkeit, sich über ein Onlineformular zu melden sowie entsprechende Unterlagen zu schicken.
Müller glaubt nicht an die freundlichere Kundenbeziehung auf ewig, er wird sich so schnell nicht mit Parship vertragen.
Hilfe für Betroffene unter www.musterfeststellungsklagen.de/partnervermittlung