Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Neue Details in der Maskenaffäre
Csu-abgeordnete sollen mehr als elf Millionen Euro kassiert haben
- Für die Vermittlung von Corona-schutzmasken an das Bundesgesundheitsministerium und andere staatliche Stellen sollten der Csu-bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein und der bayerische Csulandtagsabgeordnete Alfred Sauter sowie drei weitere Beschuldigte deutlich mehr Geld bekommen, als bisher bekannt war. Es geht nach Informationen von NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“um insgesamt 11,5 Millionen Euro für die Vermittlung von 16 Millionen Masken. Das wäre etwa doppelt so viel wie bisher bekannt.
Die Masken aus China sollten von einer Firma in Hessen an den Bund und Bayern geliefert werden. Nach dem Bericht sollte die Provisionszahlung über eine Bank in Liechtenstein abgewickelt werden. Doch der kam die Sache merkwürdig vor: Sie schickte die letzten 1,5 Millionen Euro zurück. Der Rest sei bereits in den Monaten zuvor gezahlt worden.
Wer wie viel Geld bekommen sollte, ist offen. Bisher war die Rede von 660 000 Euro für eine Gesellschaft von Nüßlein und 1,2 Millionen Euro für eine Firma, die Sauters Töchtern gehört. Der Bund und Bayern sollen 3,50 bis vier Euro pro Stück gezahlt haben. Der Profit sei weitgehend an die Vermittler geflossen, während beim Lieferanten nur wenig hängen blieb. Gegen die beiden Politiker ermittelt die Staatsanwaltschaft
wegen möglicher Korruption. Sie sind aus der Unions- beziehungsweise Csu-fraktion ausgetreten, haben aber ihre Mandate behalten.
Am Donnerstag zieht der Bundestag Konsequenzen: Er debattiert in erster Lesung über die Verschärfung der Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete, der die Union nach langem Bremsen zugestimmt hatte. Künftig gebe es einen „weitgehend gläsernen Abgeordneten“bei den wirtschaftlichen Aktivitäten, freut sich Matthias Bartke, Sprecher der Spd-fraktion für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Abgeordnete müssen sämtliche Nebeneinkünfte veröffentlichen, die 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr übersteigen. Beteiligungen an Gesellschaften müssen sie ab fünf Prozent angeben; bisher lag die Grenze bei 25 Prozent. Auch Optionen auf Geschäftsanteile als Gegenleistung für eine Tätigkeit sind anzeigepflichtig. Gastgeschenke müssen veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 200 Euro wert sind.
Bezahlte Lobbytätigkeiten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag werden den Parlamentariern ganz verboten. Zudem dürfen die Abgeordneten für Vorträge, die im Zusammenhang mit ihrem Mandat stehen, kein Geld kassieren. Daneben dürfen sie keine Spenden mehr für sich persönlich entgegennehmen, sondern nur noch für ihre Partei.