Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Neun neue Wohnungen für Obdachlose
Das ehemalige Marland-gebäude in Aulendorf steht nun bereit – Eine Familie ist schon eingezogen
- Eine neue Obdachlosenund Flüchtlingsunterkunft ist in Aulendorf in der Zollenreuter Straße 6 im ehemaligen Marland-verlag entstanden. Wie mehrfach berichtet, hatte die Stadt das Gebäude gekauft und über längere Zeit renovieren lassen. Neun Wohnungen gibt es in dem Haus, eine ist bereits belegt.
Um die Wohnungen nutzbar zu machen, wurden teilweise Küchen eingebaut, Elektro- und Sanitärarbeiten vorgenommen sowie Fliesen gelegt, wie die Verwaltung dem Gemeinderat unlängst berichtete. Auch waren Umbaumaßnahmen zur Einhaltung des Brandschutzes umgesetzt worden.
In den neun Wohnungen können zwischen zwei und sechs Personen untergebracht werden – gedacht ist die Unterkunft für obdachlose Personen (was beispielsweise auch durch den Verlust des eigenen Wohnraums durch einen Brand geschehen kann) und geflüchtete Menschen. Maximal haben 34 Menschen in dem Gebäude Platz. In eine Wohnung ist nach Angaben der Verwaltung im März eine Familie eingezogen, drei weitere Wohnungen werden ab April belegt.
In der Sitzung ging es darum, diese Unterkunft in die Satzung über die Benutzung von Obdachlosenund Flüchtlingsunterkünften mitaufzunehmen und eine Kalkulation zu erstellen, um einen Gebührenbescheid mit Nutzungsgebühren
erlassen zu können. Die Gebühren ergeben sich aus Unterkunfts- und Nebenkosten, wobei die Unterkunftskosten pro Wohnung und die Nebenkosten pro Person anfallen. Für die Unterkunftskosten wurden der abschreibungsfähige Betrag des
Kaufpreises sowie die Kosten für die Renovierung und der Ausstattung angesetzt.
Für die Berechnung der Nebenkosten hat die Verwaltung den Verbrauch des Gebäudes in der Kornhausstraße 14 (Strom und Wasser) sowie der Mockenstraße 4 (Gasheizung) als Vergleichswerte herangezogen und mit aktuellen Preisen auf die voraussichtliche Personenanzahl umgerechnet. Außerdem enthalten sind die Kosten für Abfall, Versicherung, Grundsteuer und für das WLAN im Gebäude.
Festgelegt wurde: Grundgebühr pro Wohneinheit 263 Euro, Nebenkosten pro Person: 82 Euro. Der Gemeinderat stimmte diesen Nutzungsgebühren einstimmig zu.