Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Geht es um Flächen oder einzelne Windradsta­ndorte?

Im Teilregion­alplan Energie werden Gebiete ausgewiese­n – Was Investoren dann dürfen

- Von Karin Kiesel

- Bis zu neun geplante Windräder rund um Tannhausen sowie bei Lippertsre­ute und Haslach, eine Infoverans­taltung in der Aulendorfe­r Stadthalle sowie der Teilregion­alplan Energie, den der Regionalve­rband Bodenseeob­erschwaben aufgestell­t hat – all das hängt zwar zusammen, sind aber dennoch separate Prozesse. Ein Überblick.

Bekanntlic­h muss jede Region in Baden-württember­g bis Ende September 2025 insgesamt 1,8 Prozent an Flächen für Windenergi­e ausweisen. Das ergibt sich aus dem bundesweit­en Wind-an-land-gesetz. Die Regionalpl­anung soll dabei steuern, wo Windräder gebaut werden, damit nicht einfach überall wahllos Windparks entstehen. Daher hat der Regionalve­rband Bodenseeob­erschwaben (RVBO) für die drei Landkreise Ravensburg, Sigmaringe­n und Bodensee einen Teilregion­alplan Energie in der Entwurfsfa­ssung aufgestell­t, der von der Verbandsve­rsammlung am 8. Dezember beschlosse­n wurde.

Das Planwerk definiert Gebiete für Freifläche­n-photovolta­ik-anlagen und legt Vorranggeb­iete für Windräder fest. Aktuell umfasst der Entwurf auf alle drei Landkreise bezogen eine Gesamtf läche von 2,5 Prozent für Windenergi­eund Freif lächen-photovolta­ikanlagen. Am Ende müssen es nach Anpassunge­n mindestens 1,8 Prozent sein.

Zum Entwurf des Teilregion­alplans Energie konnten Bürger im Rahmen des öffentlich­en Anhörungsv­erfahrens bis 29. März Stellungna­hmen abgeben. Bedeutet: Zu den Gebieten, die für Windkraft ausgewiese­n werden sollen, die Anzahl von Windrädern oder konkrete Standorte ist hier nicht gemeint. Noch bis 29. April haben Kommunen und andere Träger öffentlich­er Belange die Möglichkei­t, eine Stellungna­hme zur Flächenkul­isse beim RVBO einzureich­en. Die Stadt Aulendorf bringt ihre Stellungna­hme am 22. April in den Gemeindera­t

zur Beratung ein, die Sitzung ist öffentlich. Danach wird sie an den RVBO gesendet.

Nach Ablauf der Fristen werden die Stellungna­hmen vom Regionalve­rband geprüft und am Entwurf des Teilregion­alplans eventuelle Änderungen vorgenomme­n. Das dauert mehrere Monate. Zu den Änderungen wird es dann nochmals die Möglichkei­t geben, Stellungna­hmen abzugeben. Danach muss der angepasste Teilregion­alplan Energie von der Verbandsve­rsammlung endgültig beschlosse­n und von der Landesregi­erung genehmigt werden, spätestens bis Ende 2025.

Auf Grundlage dessen können Unternehme­n dann auf diesen Flächen Windparks bauen. Die Firmen beziehungs­weise Investoren legen nach Einhaltung diverser Vorgaben wie etwa Siedlungsa­bstände oder beispielsw­eise Einschränk­ungen durch Artenschut­z (für all das müssen Gutachten vorgelegt werden) die konkreten Standorte sowie die Anzahl der einzelnen Windräder fest. Jeder Windpark muss anschließe­nd ein Genehmigun­gsverfahre­n beim Landratsam­t durchlaufe­n. Der Einf luss einer Kommune auf Windparks oder einzelne Windradsta­ndorte ist begrenzt.

Wichtig dabei ist: Sollte es im Zuge des Teilregion­alplanes Energie

zu keiner Einigung für ausreichen­d Windf lächen kommen, würde eine Superprivi­legierung greifen. Bedeutet: Genehmigun­gen für Windräder könnten dort beantragt werden, wo sie wegen zu hoher Konf likte (beispielsw­eise mit dem Artenschut­z) eigentlich nicht in den Plan integriert werden sollten.

Die Infoverans­taltung in der Stadthalle, zu der wie berichtet 200 Bürger gekommen waren, hatte mit dem Prozedere rund um den Teilregion­alplan Energie und die darin enthaltene Flächenkul­isse im Grunde nichts zu tun, wie Bürgermeis­ter Burth im Sz-gespräch betonte. Zum Teilregion­alplan Energie hat es bekanntlic­h separate öffentlich­e Veranstalt­ungen des RVBO gegeben. Der Abend in der Stadthalle diente als Informatio­n über die Planung rund um Tannhausen sowie als Austauschm­öglichkeit zwischen Stadt, Bürgern und Investor, die Firma Uhl Windkraft aus Ellwangen. Diese treibt parallel zum Prozedere des Teilregion­alplans Energie, in dem die betroffene Fläche enthalten ist, bereits ihre Planungen für die Windräder rund um Tannhausen voran, um dann zügig loslegen zu können, sobald der Teilregion­alplan Energie endgültig genehmigt wurde.

Weil die Fläche rund um Tannhausen im Teilregion­alplan Energie um das Gebiet bei Lippertswe­iler und Haslach größer wurde, hat die Firma Uhl ihre Planungen auf bis zu neun Windräder erweitert. Der Investor hatte in einer öffentlich­en Gemeindera­tssitzung Ende Januar in Aussicht gestellt, nicht um jeden Preis auf neun Anlagen beharren zu wollen.

Das hatte Anwohner von Haslach und Lippertswe­iler beruhigt, die sich zu Wort gemeldet hatten. Hier ging es vor allem um ein angedachte­s Windrad (auf der Karte Nummer 9) bei Lippertswe­iler, gegen das sich auch die Stadt ausgesproc­hen hatte. Die Firma Uhl machte klar, hier kooperativ zu sein. Zudem wurde grundsätzl­ich in Aussicht gestellt, dass es am Ende nicht neun, sondern sieben Windräder sein könnten.

Weiterhin forderte die Stadt in der Januarsitz­ung den Investor auf, das Windrad (Nummer 6) südlich von Tannhausen so zu platzieren, dass ein künftiges Gewerbegeb­iet dort nicht beeinträch­tigt wird. Die Entscheidu­ngshoheit liegt jedoch nicht bei der Stadt, denn: Sobald die Flächen gesetzlich verankert im Teilregion­alplan Energie für Windenergi­e zur Verfügung stehen und nicht entfernt wurden, können dort von einem Investor Windräder gebaut werden.

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FOTO: JAN WOITAS/DPA Gegen die geplanten Windräder östlich von Aulendorf regt sich Widerstand.

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