Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Geht es um Flächen oder einzelne Windradstandorte?
Im Teilregionalplan Energie werden Gebiete ausgewiesen – Was Investoren dann dürfen
- Bis zu neun geplante Windräder rund um Tannhausen sowie bei Lippertsreute und Haslach, eine Infoveranstaltung in der Aulendorfer Stadthalle sowie der Teilregionalplan Energie, den der Regionalverband Bodenseeoberschwaben aufgestellt hat – all das hängt zwar zusammen, sind aber dennoch separate Prozesse. Ein Überblick.
Bekanntlich muss jede Region in Baden-württemberg bis Ende September 2025 insgesamt 1,8 Prozent an Flächen für Windenergie ausweisen. Das ergibt sich aus dem bundesweiten Wind-an-land-gesetz. Die Regionalplanung soll dabei steuern, wo Windräder gebaut werden, damit nicht einfach überall wahllos Windparks entstehen. Daher hat der Regionalverband Bodenseeoberschwaben (RVBO) für die drei Landkreise Ravensburg, Sigmaringen und Bodensee einen Teilregionalplan Energie in der Entwurfsfassung aufgestellt, der von der Verbandsversammlung am 8. Dezember beschlossen wurde.
Das Planwerk definiert Gebiete für Freiflächen-photovoltaik-anlagen und legt Vorranggebiete für Windräder fest. Aktuell umfasst der Entwurf auf alle drei Landkreise bezogen eine Gesamtf läche von 2,5 Prozent für Windenergieund Freif lächen-photovoltaikanlagen. Am Ende müssen es nach Anpassungen mindestens 1,8 Prozent sein.
Zum Entwurf des Teilregionalplans Energie konnten Bürger im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens bis 29. März Stellungnahmen abgeben. Bedeutet: Zu den Gebieten, die für Windkraft ausgewiesen werden sollen, die Anzahl von Windrädern oder konkrete Standorte ist hier nicht gemeint. Noch bis 29. April haben Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Flächenkulisse beim RVBO einzureichen. Die Stadt Aulendorf bringt ihre Stellungnahme am 22. April in den Gemeinderat
zur Beratung ein, die Sitzung ist öffentlich. Danach wird sie an den RVBO gesendet.
Nach Ablauf der Fristen werden die Stellungnahmen vom Regionalverband geprüft und am Entwurf des Teilregionalplans eventuelle Änderungen vorgenommen. Das dauert mehrere Monate. Zu den Änderungen wird es dann nochmals die Möglichkeit geben, Stellungnahmen abzugeben. Danach muss der angepasste Teilregionalplan Energie von der Verbandsversammlung endgültig beschlossen und von der Landesregierung genehmigt werden, spätestens bis Ende 2025.
Auf Grundlage dessen können Unternehmen dann auf diesen Flächen Windparks bauen. Die Firmen beziehungsweise Investoren legen nach Einhaltung diverser Vorgaben wie etwa Siedlungsabstände oder beispielsweise Einschränkungen durch Artenschutz (für all das müssen Gutachten vorgelegt werden) die konkreten Standorte sowie die Anzahl der einzelnen Windräder fest. Jeder Windpark muss anschließend ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt durchlaufen. Der Einf luss einer Kommune auf Windparks oder einzelne Windradstandorte ist begrenzt.
Wichtig dabei ist: Sollte es im Zuge des Teilregionalplanes Energie
zu keiner Einigung für ausreichend Windf lächen kommen, würde eine Superprivilegierung greifen. Bedeutet: Genehmigungen für Windräder könnten dort beantragt werden, wo sie wegen zu hoher Konf likte (beispielsweise mit dem Artenschutz) eigentlich nicht in den Plan integriert werden sollten.
Die Infoveranstaltung in der Stadthalle, zu der wie berichtet 200 Bürger gekommen waren, hatte mit dem Prozedere rund um den Teilregionalplan Energie und die darin enthaltene Flächenkulisse im Grunde nichts zu tun, wie Bürgermeister Burth im Sz-gespräch betonte. Zum Teilregionalplan Energie hat es bekanntlich separate öffentliche Veranstaltungen des RVBO gegeben. Der Abend in der Stadthalle diente als Information über die Planung rund um Tannhausen sowie als Austauschmöglichkeit zwischen Stadt, Bürgern und Investor, die Firma Uhl Windkraft aus Ellwangen. Diese treibt parallel zum Prozedere des Teilregionalplans Energie, in dem die betroffene Fläche enthalten ist, bereits ihre Planungen für die Windräder rund um Tannhausen voran, um dann zügig loslegen zu können, sobald der Teilregionalplan Energie endgültig genehmigt wurde.
Weil die Fläche rund um Tannhausen im Teilregionalplan Energie um das Gebiet bei Lippertsweiler und Haslach größer wurde, hat die Firma Uhl ihre Planungen auf bis zu neun Windräder erweitert. Der Investor hatte in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung Ende Januar in Aussicht gestellt, nicht um jeden Preis auf neun Anlagen beharren zu wollen.
Das hatte Anwohner von Haslach und Lippertsweiler beruhigt, die sich zu Wort gemeldet hatten. Hier ging es vor allem um ein angedachtes Windrad (auf der Karte Nummer 9) bei Lippertsweiler, gegen das sich auch die Stadt ausgesprochen hatte. Die Firma Uhl machte klar, hier kooperativ zu sein. Zudem wurde grundsätzlich in Aussicht gestellt, dass es am Ende nicht neun, sondern sieben Windräder sein könnten.
Weiterhin forderte die Stadt in der Januarsitzung den Investor auf, das Windrad (Nummer 6) südlich von Tannhausen so zu platzieren, dass ein künftiges Gewerbegebiet dort nicht beeinträchtigt wird. Die Entscheidungshoheit liegt jedoch nicht bei der Stadt, denn: Sobald die Flächen gesetzlich verankert im Teilregionalplan Energie für Windenergie zur Verfügung stehen und nicht entfernt wurden, können dort von einem Investor Windräder gebaut werden.