Schwäbische Zeitung (Biberach)

22-Jähriger wegen Körperverl­etzung verurteilt

Silvesterp­arty im südlichen Landkreis Biberach endet im Streit

- Von Katrin Bölstler

- Dass sich Alkohol schlecht mit unterdrück­ten Aggression­en verträgt, hat ein Vorfall in der Silvestern­acht gezeigt. Ein 22-jähriger Mann aus einer kleinen Gemeinde im südlichen Landkreis ist vor dem Amtsgerich­t Biberach zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen 25-Jährigen aus einer Nachbargem­einde auf einer Silvesterp­arty niedergesc­hlagen hat.

Der 22-Jährige gab die Tat zum Teil zu. Er sei auf dem Heimweg von einer anderen Silvesterp­arty gewesen. Zu diesem Zeitpunkt bereits stark alkoholisi­ert, habe er noch bei einem Freund vorbeischa­uen wollen, der bei sich zu Hause eine Party

LANDKREIS BIBERACH

gab. Dort habe er dann den 25-Jährigen getroffen. Diesen bezichtigt­e der Angeklagte der sexuellen Nötigung: Der 25-Jährige habe die Mutter des Angeklagte­n auf einem Blasmusikf­est aufgeforde­rt, ihn oral zu befriedige­n. Seine Mutter habe ihm aber erst später davon berichtet. Deswegen sei er sehr wütend auf den 25-Jährigen gewesen. Darauf vom Staatsanwa­lt angesproch­en, äußerte der 25-Jährige sich nicht zu diesem Vorfall.

Der Angeklagte gab zu, den anderen jungen Mann auf der Silvesterp­arty von hinten gepackt und von der Sitzbank gezogen zu haben. Zuvor habe er ihm noch eine Ohrfeige verpasst. Danach sei er von anderen Partygäste­n weggezogen worden. Bis zu diesem Punkt stimmen alle Zeugenauss­agen überein.

Unstimmigk­eiten gab es darüber, ob der Angeklagte dem am Boden Liegenden danach noch gegen den Kopf getreten hat oder nicht. Der Angeklagte bestreitet dies. Das Opfer und eine weitere Besucherin der Party hingegen waren sich einig, dass der Angeklagte noch diese Tritte ausgeteilt hat.

Wesentlich ist das deswegen, weil Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Menschen den Tatbestand der gefährlich­en Körperverl­etzung erfüllen. Der andere Tatbestand hingegen stellt lediglich eine einfache Körperverl­etzung dar.

Obwohl sich also zwei der drei Zeugen sicher waren, dass das Opfer auch noch getreten worden war, reichten Richter Ralf Bürglen die Hinweise nicht, da es im Laufe der Zeugenauss­age zu viele Unstimmigk­eiten gegeben hatte. Das Opfer gab zudem selbst an, keine sichtbaren Verletzung­en von dem Vorfall davongetra­gen zu haben und dass er danach den Rest der Nacht weitergefe­iert habe.

„Damit war das schwerste und gefährlich­ste Vergehen in dieser Nacht, dass der Angeklagte den anderen jungen Mann von der Bank gezogen hat; auch das ist schon gefährlich genug.“Er verurteilt­e den 22Jährigen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätze­n zu je 45 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräf­tig.

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