Schwäbische Zeitung (Biberach)
22-Jähriger wegen Körperverletzung verurteilt
Silvesterparty im südlichen Landkreis Biberach endet im Streit
- Dass sich Alkohol schlecht mit unterdrückten Aggressionen verträgt, hat ein Vorfall in der Silvesternacht gezeigt. Ein 22-jähriger Mann aus einer kleinen Gemeinde im südlichen Landkreis ist vor dem Amtsgericht Biberach zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen 25-Jährigen aus einer Nachbargemeinde auf einer Silvesterparty niedergeschlagen hat.
Der 22-Jährige gab die Tat zum Teil zu. Er sei auf dem Heimweg von einer anderen Silvesterparty gewesen. Zu diesem Zeitpunkt bereits stark alkoholisiert, habe er noch bei einem Freund vorbeischauen wollen, der bei sich zu Hause eine Party
LANDKREIS BIBERACH
gab. Dort habe er dann den 25-Jährigen getroffen. Diesen bezichtigte der Angeklagte der sexuellen Nötigung: Der 25-Jährige habe die Mutter des Angeklagten auf einem Blasmusikfest aufgefordert, ihn oral zu befriedigen. Seine Mutter habe ihm aber erst später davon berichtet. Deswegen sei er sehr wütend auf den 25-Jährigen gewesen. Darauf vom Staatsanwalt angesprochen, äußerte der 25-Jährige sich nicht zu diesem Vorfall.
Der Angeklagte gab zu, den anderen jungen Mann auf der Silvesterparty von hinten gepackt und von der Sitzbank gezogen zu haben. Zuvor habe er ihm noch eine Ohrfeige verpasst. Danach sei er von anderen Partygästen weggezogen worden. Bis zu diesem Punkt stimmen alle Zeugenaussagen überein.
Unstimmigkeiten gab es darüber, ob der Angeklagte dem am Boden Liegenden danach noch gegen den Kopf getreten hat oder nicht. Der Angeklagte bestreitet dies. Das Opfer und eine weitere Besucherin der Party hingegen waren sich einig, dass der Angeklagte noch diese Tritte ausgeteilt hat.
Wesentlich ist das deswegen, weil Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Menschen den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen. Der andere Tatbestand hingegen stellt lediglich eine einfache Körperverletzung dar.
Obwohl sich also zwei der drei Zeugen sicher waren, dass das Opfer auch noch getreten worden war, reichten Richter Ralf Bürglen die Hinweise nicht, da es im Laufe der Zeugenaussage zu viele Unstimmigkeiten gegeben hatte. Das Opfer gab zudem selbst an, keine sichtbaren Verletzungen von dem Vorfall davongetragen zu haben und dass er danach den Rest der Nacht weitergefeiert habe.
„Damit war das schwerste und gefährlichste Vergehen in dieser Nacht, dass der Angeklagte den anderen jungen Mann von der Bank gezogen hat; auch das ist schon gefährlich genug.“Er verurteilte den 22Jährigen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 45 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.