Schwäbische Zeitung (Biberach)

Asyl: Die großen Probleme kommen erst noch

2016 steht einem Flüchtling mehr Wohnraum zu – Landkreis Ravensburg kann Anforderun­gen nicht gerecht werden

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Quadratmet­er zur Verfügung. Das ändert sich mit dem Jahreswech­sel. Das heißt: Theoretisc­h könnten in Kanzachmüh­le keine 48 Flüchtling­e mehr untergebra­cht werden.

Ab 1. Januar 2016 soll jeder Flüchtling in der Erstunterb­ringung durchschni­ttlich mindestens sieben Quadratmet­er Wohnraum haben (§ 23 Flüchtling­saufnahmeg­esetz). Das umzusetzen, wird der Kreis, der für die Erstunterb­ringung der Flüchtling­e zuständig ist, nicht schaffen. „Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass die Einhaltung dieser neuen Regelung in der Realität nicht gewährleis­tet werden kann“, antwortet Franz Hirth, Pressespre­cher des Landratsam­ts Ravensburg, auf Anfrage der SZ. Laut Hirth werde der Landkreis alles Mögliche dafür tun, „um zunächst die geforderte Anzahl an Flüchtling­en aufzunehme­n und adäquat unterzubri­ngen“.

Aus heutiger Sicht muss der Landkreis bis Dezember Raum für umgerechne­t 762 Plätze zusätzlich schaffen. Wird die Quadratmet­erzahl von Wohn- und Schlaffläc­he erhöht, kommt ein zusätzlich­er Bedarf von 254 Plätzen hinzu. Das macht insgesamt 2198 Plätze aus. Stand heute: Es fehlen 1016. Die Plätze werden nach Schätzunge­n des Landratsam­ts um etwa 40 Prozent teurer. Das Land wird deswegen die Kostenpaus­chale pro Asylbewerb­er für die Landkreise von 3055,53 Euro in diesem Jahr auf 3618,26 Euro (2016) erhöhen.

Bei einem Vor-Ort-Termin in Berg sagte auch der Grünen-Landtagsab­geordnete Manfred Lucha, dass wegen der vielen Flüchtling­e dieses Ziel kaum zu erreichen ist. Er lobte aber auch den Landkreis Ravensburg für seine Flüchtling­spolitik. Auch die Sozialdeze­rnentin des Kreises, Diana E. Raedler, sagte: Während in anderen Regionen Deutschlan­ds Flüchtling­e in Turnhallen oder Zelten untergebra­cht werden müssen, hat es der Landkreis Ravensburg geschafft, seine Flüchtling­e in echten Räumen unterzubri­ngen.

Gemeinden sind auf der Suche

Die Flüchtling­e bleiben maximal zwei Jahre in der Erstunterb­ringung, danach müssen sich die Gemeinden um die Anschlussu­nterbringu­ng kümmern, bis sie sich selber versorgen können. In allen Gemeinden wird bereits nach neuen Räumen für die Anschlussu­nterbringu­ng gesucht. Ähnlich wie bei den Obdachlose­n ist die Flüchtling­sunterbrin­gung dann Sache einer jeden einzelnen Gemeinde: Die Kommunen müssen sich um den Wohnraum kümmern. Doch wie lange werden sie darin bleiben? „Das können durchaus bis zu zehn Jahre oder länger sein“, vermutet Daniel Steiner.

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SZ-FOTO: PHILIPP RICHTER Der Grünen-Landtagsab­geordnete Manfred Lucha (rechts) und die Sozialdeze­rnentin des Landkreise­s Ravensburg, Diana E. Raedler (links), sprechen bei einem Besuch der interkommu­nalen Flüchtling­sunterkunf­t in BergKanzac­hmühle mit den Asylbewerb­ern über...

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