Schwäbische Zeitung (Biberach)
Harting: „Wurden lächerlich gemacht“
(SID) - Diskus-Olympiasieger Robert Harting kritisiert das Verhalten der Politik in der Diskussion über das geplante Anti-Doping-Gesetz. „Ich war sehr enttäuscht, auch mit der Wortwahl“, sagte er: „Für uns ist wichtig, dass wir ins Gespräch kommen. Eine von Bürgern gewählte Gruppe entscheidet über einen Alltag von Sportlern, den sie nicht ganz detailliert kennt.“
Harting hatte zusammen mit der Hammerwerferin Betty Heidler Bedenken gegen den Gesetzentwurf zum Anti-Doping-Gesetz geäußert. Deutsche Sportler könnten, so ein Einwand, leichter Opfer von Manipulationen durch Konkurrenten werden, da schon alleine der Besitz von Dopingmitteln strafbar sei.
In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag vor knapp zwei Wochen hatten Politiker diese Kritik mit teilweise drastischen Worten zurückgewiesen. „Es ist völliger Blödsinn zu behaupten, das sei eine neue Gefahr“, hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärt und betont, dass – wie von Harting und Heidler gefordert – für eine strafbare Handlung Dopingvorsatz nachgewiesen werden müsse.
„Wenn das im Gesetz stehen würde, hätten wir das nicht angesprochen. Wir wurden lächerlich gemacht“, sagte Harting: „Das ist sehr enttäuschend. Wir haben uns inhaltlich sehr detailliert mit der Sache beschäftigt.“Harting hofft allerdings weiterhin, dass es zu einem Austausch mit den Verantwortlichen kommt. Auch wenn es derzeit keine Einladung zur öffentlichen Anhörung am 17. Juni gebe. „Wir haben uns viel Arbeit gemacht und sind eigentlich nicht so weit weg. Wir hoffen, dass wir angehört werden“, sagte der dreimalige Weltmeister. „Drastische Maßnahmen“wollten die Sportler „irgendwie“verhindern. Auf die Frage, ob dies eine Klage gegen das Gesetz bedeuten würde, erklärte Harting: „Da hat man eine große Dimension an Möglichkeiten.“
Das von den Ministerien des Inneren, der Justiz und der Gesundheit erarbeitete Gesetz sieht vor, erstmalig das Selbstdoping von Sportlern sowie den Besitz von Dopingmitteln uneingeschränkt unter Strafe zu stellen. Dabei könnten überführten Athleten Haftstrafen von bis zu drei Jahren drohen. Am 17. Juni findet die öffentliche Anhörung statt. Die zweite und dritte Lesung sollen bis September stattfinden. In Kraft treten könnte das Gesetz zum 1. Januar 2016.
BERLIN