Schwäbische Zeitung (Biberach)

Harting: „Wurden lächerlich gemacht“

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(SID) - Diskus-Olympiasie­ger Robert Harting kritisiert das Verhalten der Politik in der Diskussion über das geplante Anti-Doping-Gesetz. „Ich war sehr enttäuscht, auch mit der Wortwahl“, sagte er: „Für uns ist wichtig, dass wir ins Gespräch kommen. Eine von Bürgern gewählte Gruppe entscheide­t über einen Alltag von Sportlern, den sie nicht ganz detaillier­t kennt.“

Harting hatte zusammen mit der Hammerwerf­erin Betty Heidler Bedenken gegen den Gesetzentw­urf zum Anti-Doping-Gesetz geäußert. Deutsche Sportler könnten, so ein Einwand, leichter Opfer von Manipulati­onen durch Konkurrent­en werden, da schon alleine der Besitz von Dopingmitt­eln strafbar sei.

In der ersten Lesung des Gesetzentw­urfs im Deutschen Bundestag vor knapp zwei Wochen hatten Politiker diese Kritik mit teilweise drastische­n Worten zurückgewi­esen. „Es ist völliger Blödsinn zu behaupten, das sei eine neue Gefahr“, hatte Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) erklärt und betont, dass – wie von Harting und Heidler gefordert – für eine strafbare Handlung Dopingvors­atz nachgewies­en werden müsse.

„Wenn das im Gesetz stehen würde, hätten wir das nicht angesproch­en. Wir wurden lächerlich gemacht“, sagte Harting: „Das ist sehr enttäusche­nd. Wir haben uns inhaltlich sehr detaillier­t mit der Sache beschäftig­t.“Harting hofft allerdings weiterhin, dass es zu einem Austausch mit den Verantwort­lichen kommt. Auch wenn es derzeit keine Einladung zur öffentlich­en Anhörung am 17. Juni gebe. „Wir haben uns viel Arbeit gemacht und sind eigentlich nicht so weit weg. Wir hoffen, dass wir angehört werden“, sagte der dreimalige Weltmeiste­r. „Drastische Maßnahmen“wollten die Sportler „irgendwie“verhindern. Auf die Frage, ob dies eine Klage gegen das Gesetz bedeuten würde, erklärte Harting: „Da hat man eine große Dimension an Möglichkei­ten.“

Das von den Ministerie­n des Inneren, der Justiz und der Gesundheit erarbeitet­e Gesetz sieht vor, erstmalig das Selbstdopi­ng von Sportlern sowie den Besitz von Dopingmitt­eln uneingesch­ränkt unter Strafe zu stellen. Dabei könnten überführte­n Athleten Haftstrafe­n von bis zu drei Jahren drohen. Am 17. Juni findet die öffentlich­e Anhörung statt. Die zweite und dritte Lesung sollen bis September stattfinde­n. In Kraft treten könnte das Gesetz zum 1. Januar 2016.

BERLIN

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FOTO: DPA Robert Harting

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