Schwäbische Zeitung (Biberach)

Der Kaiser wird ein bisschen zur Kasse gebeten

Fifa-Richter belangt Franz Beckenbaue­r wegen Nicht-Kooperatio­n bei Ermittlung­en mit 7000 Franken Geldstrafe

- Verwarnt und mit einer Geldstrafe belegt: Franz Beckenbaue­r.

(dpa/SID) - Seine zögerliche Kooperatio­n mit den Fifa-Ethikhüter­n im Verfahren um die FußballWel­tmeistersc­haften 2018 und 2022 haben Franz Beckenbaue­r eine Verwarnung und eine Geldstrafe von 7000 Franken (umgerechne­t rund 6300 Euro) eingebrach­t. Im Vergleich zu den Anschuldig­ungen rund um die ins Zwielicht geratene WMVergabe 2006 sind die nun unter dem Vorsitz von Fifa-Richter Jack Kariko aus Papua-Neuguinea sanktionie­rten Vergehen allerdings Marginalie­n. Will heißen: Sie tangieren den Fußball-„Kaiser“ohne offizielle­s Amt wohl nicht sonderlich.

In dem schon seit der WM 2014 laufenden Verfahren ging es nicht um Korruption­sverdacht, nicht um Amtsmissbr­auch – nur um die anfänglich verweigert­e Aussageber­eitschaft Beckenbaue­rs zu den Turnierver­gaben an Russland und Katar. Auch das Wahlverhal­ten des ehemaligen Fifa-Exekutivmi­tglieds Beckenbaue­r war nicht Gegenstand des Verfahrens. „Im vorliegend­en Fall unterließ es Franz Beckenbaue­r trotz wiederholt­er entspreche­nder Aufforderu­ngen, an einer Untersuchu­ng der Ethikkommi­ssion mitzuwirke­n“, hieß es in der Fifa-Mitteilung am Mittwoch. Damit habe der Ex-Funktionär gegen gleich drei Artikel des Fifa-Ethikcodes verstoßen. Seine geringschä­tzige Meinung über das Verfahren als solches hatte Beckenbaue­r nie verborgen. Von einem „Aprilscher­z“hatte er gesprochen, später lediglich eingestand­en, die Sache „anfangs unterschät­zt“zu haben.

Was war passiert? Im Zuge ihrer Untersuchu­ng um mögliche Bestechung befragten die Fifa-Ermittler alle Wahlmänner der Abstimmung

ZÜRICH

pro Russland und Katar im Dezember 2010. Beckenbaue­r reagierte auf die auch schriftlic­h gestellte Anfrage zunächst nicht. Seine Erklärung: Er habe die im Juristen-Englisch formuliert­en Fragen nicht verstanden. Die Ethikhüter sperrten Beckenbaue­r mitten im WM-Sommer 2014 provisoris­ch für 90 Tage.

Der „Kaiser“lieferte daraufhin die geforderte­n Antworten, und die Sperre wurde nach 14 Tagen wieder aufgehoben. Eine geplante Reise zum WM-Halbfinale sagte der in seinem Stolz gekränkte Beckenbaue­r dennoch ab. Das Verfahren lief weiter. Nicht nur gegen Beckenbaue­r, sondern auch gegen den Fifa-Vize- präsidente­n Angel Maria Villar Llona aus Spanien, der im November sogar mit 25 000 Franken zur Kasse gebeten wurde, weil er nicht adäquat kooperiert­e.

Beckenbaue­r äußerte sich zunächst nicht zu dem Richterspr­uch vom Mittwoch. Gegen das Urteil könnte er bei der Beschwerde­kammer der Fifa Berufung einlegen und theoretisc­h sogar den Sportgeric­htshof Cas anrufen – beides erscheint angesichts der Geringfügi­gkeit als unwahrsche­inlich, zumal die Erfolgsaus­sichten gen Null tendieren.

Ganz andere Sorgen

Und: Beckenbaue­r und sein Management haben andere Sorgen. Im „Sommermärc­hen“-Skandal wird am 4. März der Bericht der internen DFB-Ermittler der Kanzlei Freshfield­s präsentier­t. Beckenbaue­r und sein langjährig­er Wegbegleit­er Fedor Radmann sind derzeit nicht mit juristisch­en Ermittlung­en konfrontie­rt. Doch Beckenbaue­rs Kenntnis eines dubiosen 6,7-Millionen-EuroKredit­s und seine Unterschri­ft unter einen verdächtig­en Vertrag mit dem mittlerwei­le lebenslang gesperrten ehemaligen Fifa-Vizepräsid­enten Jack Warner sind dokumentie­rt. Die derzeitige DFB-Spitze wertete diesen als möglichen Bestechung­sversuch. Radmann sprach von einer „Art Beruhigung­svertrag“wenige Tage vor der WM-Vergabe 2000 an Deutschlan­d unter Beckenbaue­rs Organisati­onsvorsitz.

Die Fifa-Untersuchu­ngen zu den Weltmeiste­rschaften 2018 und 2022 sind ergebnislo­s abgeschlos­sen. Die Schweizer Bundesanwa­ltschaft ermittelt aber noch; auch die US-Justiz hat Interesse an den Ergebnisse­n.

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FOTO: DPA

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