Schwäbische Zeitung (Biberach)
Gericht lässt befristete Verträge im Profifußball zu
(dpa) - Die Führung des FSV Mainz 05 jubelte wie nach einem Sieg in der Fußball-Bundesliga. „Das ist eine große Erleichterung – nicht nur für Mainz, sondern für den gesamten Profisport“, sagte Präsident Harald Strutz nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz. Die 4. Kammer unter Vorsitz von Michael Bernardi hatte den Mainzern im Rechtsstreit mit ihrem Ex-Torhüter Heinz Müller auf ganzer Linie Recht gegeben. Befristete Arbeitsverträge sind danach im Profisport weiter möglich.
Vorerst muss kein Verein mehr befürchten, künftig „50, 60 Profis im Kader zu haben“(Strutz), weil er seine Spieler bis zum Rentenalter bezahlen muss. Und vorerst muss auch kein Verein mehr befürchten, dass seine besten Spieler ihre Verträge künftig Jahr für Jahr im Rahmen gesetzlicher Kündigungsfristen kündigen, weil für Profifußballer arbeitsrechtlich das gleiche gilt wie für normale Arbeitnehmer. Müller ist nicht wie befürchtet zum „neuen Bosman“geworden, auch wenn der heute 37-Jährige das Recht auf Revision hat und vor das Bundesarbeitsgericht oder den Europäischen Gerichtshof ziehen kann.
Richter Bernardi war deutlich in seinem Urteil. Fußballprofis seien keine normalen Arbeitnehmer, bei ihnen liege eine „Eigenart der Arbeitsleistung“vor. Damit kippte er ein erstes Urteil des Arbeitsgerichts Mainz von 2015. Seine Argumente: Fußballer verdienen extrem viel Geld, ihre Karriere konzentriert sich nur auf wenige Berufsjahre, ihre volle Leistungsfähigkeit hat altersmäßige Grenzen. Deshalb ist „die Befristung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler zulässig“, heißt es in der Urteilsbegründung. Und: „Die Entscheidung darüber, ob der Spieler in Bundesligaspielen eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers.“Dieser Satz führt zum Ausgangspunkt des ganzen Verfahrens.
Müller hatte 2012 einen Zweijahresvertrag unterschrieben, der sich ab einer bestimmten Anzahl von Spielen automatisch verlängern sollte. Ende 2013 sortierte ihn der damalige Trainer Thomas Tuchel aber aus. Müller musste 2014 gehen und zog vor Gericht. Er klagte auf „Feststellung des Fortbestands als unbefristetes Arbeitsverhältnis“. Durch die Degradierung sah er sich um Prämien und die Chance auf die Vertragsverlängerung gebracht. Die Entscheidung des Vereins sei „rechtlich nicht zu beanstanden“, entschied der Richter. Würden Spieler nur noch unbefristete Verträge unterschreiben, sei eine ordentliche Kündigung seitens des Vereins kaum möglich. Auch die Altersstruktur in Kadern würde dann zum Problem.
MAINZ