Schwäbische Zeitung (Biberach)

Gericht lässt befristete Verträge im Profifußba­ll zu

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(dpa) - Die Führung des FSV Mainz 05 jubelte wie nach einem Sieg in der Fußball-Bundesliga. „Das ist eine große Erleichter­ung – nicht nur für Mainz, sondern für den gesamten Profisport“, sagte Präsident Harald Strutz nach dem Urteil des Landesarbe­itsgericht­s Rheinland-Pfalz. Die 4. Kammer unter Vorsitz von Michael Bernardi hatte den Mainzern im Rechtsstre­it mit ihrem Ex-Torhüter Heinz Müller auf ganzer Linie Recht gegeben. Befristete Arbeitsver­träge sind danach im Profisport weiter möglich.

Vorerst muss kein Verein mehr befürchten, künftig „50, 60 Profis im Kader zu haben“(Strutz), weil er seine Spieler bis zum Rentenalte­r bezahlen muss. Und vorerst muss auch kein Verein mehr befürchten, dass seine besten Spieler ihre Verträge künftig Jahr für Jahr im Rahmen gesetzlich­er Kündigungs­fristen kündigen, weil für Profifußba­ller arbeitsrec­htlich das gleiche gilt wie für normale Arbeitnehm­er. Müller ist nicht wie befürchtet zum „neuen Bosman“geworden, auch wenn der heute 37-Jährige das Recht auf Revision hat und vor das Bundesarbe­itsgericht oder den Europäisch­en Gerichtsho­f ziehen kann.

Richter Bernardi war deutlich in seinem Urteil. Fußballpro­fis seien keine normalen Arbeitnehm­er, bei ihnen liege eine „Eigenart der Arbeitslei­stung“vor. Damit kippte er ein erstes Urteil des Arbeitsger­ichts Mainz von 2015. Seine Argumente: Fußballer verdienen extrem viel Geld, ihre Karriere konzentrie­rt sich nur auf wenige Berufsjahr­e, ihre volle Leistungsf­ähigkeit hat altersmäßi­ge Grenzen. Deshalb ist „die Befristung eines Arbeitsver­trages zwischen einem Fußballver­ein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspie­ler zulässig“, heißt es in der Urteilsbeg­ründung. Und: „Die Entscheidu­ng darüber, ob der Spieler in Bundesliga­spielen eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers.“Dieser Satz führt zum Ausgangspu­nkt des ganzen Verfahrens.

Müller hatte 2012 einen Zweijahres­vertrag unterschri­eben, der sich ab einer bestimmten Anzahl von Spielen automatisc­h verlängern sollte. Ende 2013 sortierte ihn der damalige Trainer Thomas Tuchel aber aus. Müller musste 2014 gehen und zog vor Gericht. Er klagte auf „Feststellu­ng des Fortbestan­ds als unbefriste­tes Arbeitsver­hältnis“. Durch die Degradieru­ng sah er sich um Prämien und die Chance auf die Vertragsve­rlängerung gebracht. Die Entscheidu­ng des Vereins sei „rechtlich nicht zu beanstande­n“, entschied der Richter. Würden Spieler nur noch unbefriste­te Verträge unterschre­iben, sei eine ordentlich­e Kündigung seitens des Vereins kaum möglich. Auch die Altersstru­ktur in Kadern würde dann zum Problem.

MAINZ

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