Schwäbische Zeitung (Biberach)
Teilsieg im Streit um Kita-Kosten
Nach zehn Tagen nahm ein Paar seinen Sohn aus der Kita – Die Einrichtung pochte auf eine Kündigungsfrist
(dpa) – Eltern eines Kleinkindes haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs kein Recht zur sofortigen Kündigung eines Kita-Vertrags. Eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende sei unbedenklich, entschieden die Karlsruher Richter am Donnerstag. Damit errang ein Vater aus München einen Teilsieg. Er hatte seinen 18 Monate alten Sohn nach zehn Tagen wieder aus einer privaten Kita genommen, weil der sich nach seinem Eindruck nicht wohlfühlte. Die Kita hatte von ihm 4100 Euro gefordert, er muss nun 1410 Euro zahlen.
Sohn Paul gefiel es nicht so recht in der neuen Kita. Und damit fing der Ärger an. „Meine Frau hatte nach den ersten Tagen ein schlechtes Gefühl“, erinnert sich Pauls Vater Fabian Z. Der 38-Jährige will seinen vollen Namen nicht in allen Medien lesen. Aber dass möglichst viele andere Eltern erfahren, was ihm passiert ist, das ist ihm wichtig.
Denn als er im September 2013 nach zehn Tagen das Gespräch mit der Leitung der privaten Einrichtung am Stadtrand von München suchte, drohte die laut Fabian Z. mit „erheblichen Kosten“, sollte Paul nicht mehr in die Kita kommen. „Was für mich dazu geführt hat, dass ich ihn direkt rausgenommen habe“, sagt Z. – von jemandem, der sich so verhalte, habe er seinen Sohn nicht mehr betreuen lassen wollen.
So einfach ging es allerdings nicht. Denn Z. hatte mit der Kita einen Vertrag abgeschlossen, der zwei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende vorsah, und dazu 1000 Euro Kaution hinterlegt. Die Krippe weigerte sich nicht nur, ihm das Geld zu-
KARLSRUHE
rückzuzahlen. Sie wollte für die vollen drei Monate den Elternbeitrag sowie die Verpflegungspauschale und außerdem Schadenersatz für entgangene Fördermittel – insgesamt 4100 Euro. „Das erschien mir dann doch ein bisschen viel für die zehn Tage“, sagt der Vater heute. Er zog vor Gericht. Verträge wie der, den Fabian Z. unterzeichnete, sind laut seiner Anwältin Sabine Richly kein Einzelfall. „Je härter der Markt umkämpft ist, desto harscher werden die Bedingungen“, sagt sie. Die Eltern in München hätten ihre Not, für die Rückkehr in den Job rechtzeitig einen Kita-Platz zu finden. Einige private Träger nutzten das aus.
Kita-Kautionen nicht erlaubt
In Zukunft sind Kita-Kautionen in Deutschland nicht mehr erlaubt. In ihrem Urteil von Donnerstag erklären die Karlsruher Richter solche Klauseln in Kita-Verträgen für unwirksam, genauso die Forderung nach Schadenersatz. Für Fabian Z. ist die Entscheidung trotzdem nur ein halber Sieg: Gegen die vereinbarte Kündigungsfrist hat der zuständige Senat nichts einzuwenden – auch in der Eingewöhnungszeit müssen Eltern nicht sofort aus dem Vertrag herauskommen, sagen die Richter.
Der Vater muss der Kita also zumindest die Beiträge für September, Oktober und November zahlen, außerdem die Verpflegungspauschale für den angefangenen Monat. 1410 Euro insgesamt. So hatte es im Sommer 2014 auch schon das Amtsgericht München entschieden. Den langen Rechtsstreit ist ihm das Urteil trotzdem wert. „Jetzt kann keine Kita mehr ankommen und Eltern erpressen mit solchen Geschichten. Und vor allen Dingen ist jetzt Klarheit da.“
Für Paul fand sich damals zum Glück nach einem Monat ein neuer Kita-Platz. Inzwischen geht er in den Kindergarten für Größere – und das gerne.